(1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
- Zelter-Plakette.
(2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.