ZAG-Monatsausweisverordnung

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Eingangsformel

Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

§ 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.

§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

§ 3 Weitere Angaben

(1) Die weiteren Angaben sind im Falle
1.
der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
2.
des Erbringens von
a)
Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
b)
Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
c)
Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.

§ 4 Berichtszeitraum

Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.

§ 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:
1.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Vermögensstatus –:STZAG (Anlage 1),
2.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Gewinn- und Verlustrechnung –:GVZAG (Anlage 2),
3.
weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV– Weitere Angaben –:WAZAG (Anlage 3).
Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)
Stand Ende                
Institutsnummer                  Prüfziffer           Name                                                Ort                            




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva
0100Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0110

      
darunter:
0111Guthaben bei Zentralnotenbanken
0111

      
0120aus sonstigen Tätigkeiten0120      
darunter:
0121Guthaben bei Zentralnotenbanken
0121

      
Summe:(0110 + 0120)0100      
0200Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0210

      
darunter:
0211auf Treuhandkonten0211      
0220aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221      
0222andere Forderungen0222      
Summe: (0221 + 0222)0220      
Summe:(0210 + 0220)0200      
0300Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0310

      
darunter:
0311aus Provisionen0311      
0312aus Krediten0312      
darunter:
0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
0320aus sonstigen Tätigkeiten0320      
Summe:(0310 + 0320)0300      
0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe:(0410 + 0420)0400      
0500Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
0510Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
0512aus sonstigen
Tätigkeiten

0512

      
Summe: (0511 + 0512) 0510      
0520Anleihen und Schuld-
verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0521

      
0522aus sonstigen
Tätigkeiten

0522

      
Summe: (0521 + 0522) 0520      
Summe:(0510 + 0520)0500      
0600Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0610

      
0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
Summe:(0610 + 0620)0600      
0700Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0710

      
darunter:
0711an Kreditinstituten0711      
0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
darunter:
0721an Kreditinstituten0721      
0722an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0722

      
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Summe:(0710 + 0720)0700      
0800Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0810

      
darunter:
0811an Kreditinstituten0811      
0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
0820aus sonstigen Tätigkeiten0820      
darunter:
0821an Kreditinstituten0821      
0822an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0822

      
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Summe:(0810 + 0820)0800      
0900Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
0910

      
0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
Summe:(0910 + 0920)0900      
1000Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
1010

      
1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
Summe:(1010 + 1020)1000      
1200Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
1210

      
1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
Summe:(1210 + 1220)1200      
1300Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
1310

      
1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
Summe:(1310 + 1320)1300      
1400Aktive latente Steuern1400      
1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
1500

      
1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1600

      
1700Summe der Aktiva(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)
1700

      




Passiva




1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
davon:
1811täglich fällig1811      
1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
davon:
1821täglich fällig1821      
1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Summe:(1810 + 1820)1800      
1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
davon:
1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
darunter:
1912auf Zahlungskonten1912      
davon:
1913aus der Ausgabe von E-Geld
1913

      
1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
Summe:(1910 + 1920)1900      
2000Verbindlichkeiten gegenüber
Instituten im Sinne des § 1
Absatz 3 ZAG
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe:(2010 + 2020)2000      
2100Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
Summe:(2110 + 2120)2100      
2200Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2210

      
2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
Summe:(2210 + 2220)2200      
2300Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe vonE-Geld

2310

      
2320aus sonstigen Tätigkeiten2320      
Summe:(2310 + 2320)2300      
2400Passive latente Steuern2400      
2500Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe vonE-Geld

2510

      
2520aus sonstigen Tätigkeiten2520      
Summe:(2510 + 2520)2500      
2600Genussrechtskapital2600      
darunter:
2610vor Ablauf von zwei Jahren
fällig

2610

      
2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700      
2800Eigenkapital
2810gezeichnetes Kapital2810      
darunter:
2811stille Einlagen2811      
2812Abzugsposten:
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

2812



      ./.
2820Gewinnrücklagen2820      
2830Gewinnvortrag/Verlust-
vortrag

2830

      
2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2840      
Summe:(2810 + 2820 +(./.)
2830 +(./.) 2840)

2800

      
2900Summe der Passiva(1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)

2900

      

3000

Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe vonE-Geld

3010

      
3020aus sonstigen Tätigkeiten3020      
Summe:(3010 + 3020)3000      
3100Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe vonE-Geld
3110

      
3120aus sonstigen Tätigkeiten3120      
Summe:(3110 + 3120)3100      
Kontrollsumme:
(1700 + 2900 + 3000 + 3100)

9010

      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)
Stand Ende                
Institutsnummer                  Prüfziffer           Name                                                Ort                            




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung




0100Zinserträge
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0111

      
0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
Summe: (0111 + 0112)0110      
0120aus sonstigen Tätigkeiten
0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0121

      
0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0122

      
Summe: (0121 + 0122)0120      
Summe:(0110 + 0120)0100      
0200Zinsaufwendungen
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
0220aus sonstigen Tätigkeiten0220      
Summe:(0210 + 0220)0200      
0300Laufende Erträge
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0311

      
0312aus Beteiligungen0312      
0313aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0313

      
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
0320aus sonstigen Tätigkeiten
0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0321

      
0322aus Beteiligungen0322      
0323aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0323

      
Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320      
Summe:(0310 + 0320)0300      
0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe:(0410 + 0420)0400      
0500Provisionserträge
0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
0520aus sonstigen Tätigkeiten0520      
Summe:(0510 + 0520)0500      
0600Provisionsaufwendungen
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
Summe:(0610 + 0620)0600      
0700Sonstige betriebliche Erträge
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
Summe:(0710 + 0720)0700      
0800Allgemeine Verwaltungsauf-
wendungen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811Personalaufwand0811      
darunter:
0812Löhne und Gehälter0812      
0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0813

      
darunter:
0814für Altersvorsorgung0814      
0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
Summe: (0811 + 0815)0810      
0820aus sonstigen Tätigkeiten
0821Personalaufwand0821      
darunter:
0822Löhne und Gehälter0822      
0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0823

      
darunter:
0824für Altersvorsorgung0824      
0825andere Verwaltungsaufwendungen
0825

      
Summe: (0821 + 0825)0820      
Summe:(0810 + 0820)0800      
0900Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
Summe:(0910 + 0920)0900      
Kontrollsumme:
(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)

9010

      




noch Gewinn- und Verlustrechung




1000Sonstige betriebliche Auf-
wendungen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
Summe:(1010 + 1020)1000      
1100Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
1120aus sonstigen Tätigkeiten1120      
Summe:(1110 + 1120)1100      
1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
Summe:(1210 + 1220)1200      
1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
Summe:(1310 + 1320)1300      
1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
1420aus sonstigen Tätigkeiten1420      
Summe:(1410 + 1420)1400      
1500Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
1520aus sonstigen Tätigkeiten1520      
Summe:(1510 + 1520)1500      
1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
Summe:(1610 + 1620)1600      
1700Außerordentliches Ergebnis
1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711Außerordentliche
Erträge

1711

      
1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
Summe: (1711 + 1712)1710      
1720aus sonstigen Tätigkeiten
1721Außerordentliche
Erträge

1721

      
1722Außerordentliche Aufwendungen
1722

      
Summe: (1721 + 1722)1720      
Summe:(1710 + 1720)1700      
1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
Summe:(1810 + 1820)1800      
1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
Summe:(1910 + 1920)1900      
2000Erträge aus Verlustübernahme
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe:(2010 + 2020)2000      
2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
Summe:(2110 + 2120)2100      
2200Periodengewinn/Periodenverlust
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
Summe:(2210 + 2220)2200      
Kontrollsumme:
(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +
1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +
1900 + 2000 + 2100 + 2200)

9020

      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)
Stand Ende                
Institutsnummer                  Prüfziffer           Name                                                Ort                            




Zahlungsvolumen)




0100Zahlungsvolumen als Betrag
(Beträge lauten auf volle Euro)

0100

      
davon:
0110Einzahlungsgeschäft0110      
0120Auszahlungsgeschäft0120      
0130aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0131aus Lastschrift-
geschäft

0131

      
0132aus Zahlungskartengeschäft
0132

      
0133aus Überweisungsgeschäft
0133

      
Summe: (0131 + 0132 + 0133)    
0130

      
0140aus Akquisitionsgeschäft0140      
0150aus Finanztransfergeschäft
darunter:
0151nach Deutschland
eingehende Transfers

0151

      
0152von Deutschland
ausgehende Transfers

0152

      
0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0153

      
0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0154

      
Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154)
0150

      
0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200      
davon:
0210Einzahlungsgeschäft0210      
0220Auszahlungsgeschäft0220      
0230aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0231aus Lastschrift-
geschäft

0231

      
0232aus Zahlungskartengeschäft
0232

      
0233aus Überweisungsgeschäft
0233

      
Summe: (0231 + 0232 + 0233)    
0230

      
0240aus Akquisitionsgeschäft0240      
0250aus Finanztransfergeschäft
darunter:
0251nach Deutschland
eingehende Transfers

0251

      
0252von Deutschland
ausgehende Transfers

0252

      
0253innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0253

      
0254außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0254

      
Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254)
0250

      
0300Anzahl der ausgegebenen
Zahlungsinstrumente

0300

      
0400Rückbelastungen bei der
Erbringung von Zahlungsdiensten
0410Anzahl der Rückbelastungen0410      
0420Gesamtbetrag der Rückbelastungen
0420

      
0500Angaben zum E-Geld-Geschäft
0510Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs
0510

      
0520Anzahl der ausgegebenen
E-Geld-Instrumente

0520

      
0600Zahlungsauslösedienste
0610Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0610

      
0620Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0620

      
0630Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0630

      
0700Kontoinformationsdienste
0710Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0710

      
0720Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde
0720

      
0730Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen
0730

      
1)
Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.
2)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
Stand Ende                
Institutsnummer                  Prüfziffer           Name                                                Ort                            




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva




Barreserve
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
Forderungen an Kreditinstitute
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
darunter:
0211auf Treuhandkonten0211      
aus sonstigen Tätigkeiten
0221täglich fällig0221      
0222andere Forderungen0222      
Forderungen an Kunden
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
darunter:
0311aus Provisionen0311      
0312aus Krediten0312      
darunter:
0313aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
Summe:(0410 + 0420)0400      
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Geldmarktpapiere
0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
Anleihen und Schuld-
verschreibungen
0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Beteiligungen
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
darunter:
0711an Kreditinstituten0711      
0712an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Anteile an verbundenen Unternehmen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      
darunter:
0811an Kreditinstituten0811      
0812an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
aus sonstigen Tätigkeiten
darunter:
0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Immaterielle Anlagewerte
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Sachanlagen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Sonstige Vermögensgegenstände
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Rechnungsabgrenzungsposten
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Aktive latente Steuern1400      
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600

      




Passiva




Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
davon:
1811täglich fällig1811      
1812mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
aus sonstigen Tätigkeiten
davon:
1821täglich fällig1821      
1822mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
davon:
1911Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
darunter:
1912auf Zahlungskonten1912      
darunter:
1913aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

      
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
Summe:(2010 + 2020)2000      
Sonstige Verbindlichkeiten
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Rechnungsabgrenzungsposten
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Rückstellungen
2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

      
Passive latente Steuern2400      
Nachrangige Verbindlichkeiten
2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510

      

Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

      
Eventualverbindlichkeiten
3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
Stand Ende                
Institutsnummer                  Prüfziffer           Name                                                Ort                            




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung




Zinserträge
0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften

0111

      
0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
Summe: (0111 + 0112)0110      
Zinsaufwendungen
0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
Laufende Erträge
0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

0311

      
0312aus Beteiligungen0312      
0313aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen

0313

      
Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
Provisionserträge
0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
Provisionsaufwendungen
0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Sonstige betriebliche Erträge
0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811Personalaufwand0811      
darunter:
0812Löhne und Gehälter0812      
0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813

      
darunter:
0814für Altersvorsorgung0814      
0815andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
Summe: (0811 + 0815)0810      
aus sonstigen Tätigkeiten
Personalaufwand
darunter:
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
darunter:
0824für Altersvorsorgung0824      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

9010

      




noch Gewinn- und Verlustrechung




Sonstige betriebliche Aufwendungen
1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
Außerordentliches Ergebnis
1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711Außerordentliche
Erträge

1711

      
1712Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
Summe: (1711 + 1712)1710      
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen
1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
Erträge aus Verlustübernahme
2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Periodengewinn/Periodenverlust
2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

9020

      
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.