Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(XXXX)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, das Kennzeichen und die Flagge der
Vereinigung afrikanischer Erdölproduzenten
(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Fundstelle: BGBl. I 1990, 1007)