Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art 1
Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.