Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben |
b) | Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern |
c) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen |
1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen |
c) | Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen |
d) | Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen |
e) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | a) | Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
b) | Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten |
c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen |
d) | persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten |
e) | Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen |
f) | Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen |
g) | Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten |
h) | Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten |
3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | a) | Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen |
c) | Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen |
d) | Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen |
e) | Regelungen zum Datenschutz anwenden |
4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | a) | externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen |
b) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden |
c) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten |
d) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen |
e) | Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen |
f) | Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten |
5 | Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen |
b) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen |
5.2 | Haushaltswesen(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen |
b) | bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirken |
c) | Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften |
d) | Haushaltsgrundsätze anwenden |
e) | Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen |
f) | Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfen |
g) | Zahlungsvorgänge bearbeiten |
5.3 | Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Kosten und Leistungen erfassen und berechnen |
c) | doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten |
d) | betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen |
e) | Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
5.4 | Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) | a) | Beschaffungsgrundsätze anwenden |
b) | Sachgüter beschaffen und bewirtschaften |
6 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden |
b) | Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten |
c) | Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten |
d) | Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten |
e) | Vergütungen berechnen |
f) | Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden |
g) | Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigen |
h) | Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben |
7 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | a) | Rangordnung von Rechtsquellen beachten |
b) | Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden |
c) | Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden |
d) | Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen |
e) | Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen |
f) | Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen |
g) | förmliche Zustellung veranlassen |
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Bundesverwaltung |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
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1.1 | Fallbezogene Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1) | a) | Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen |
b) | bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden |
c) | Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten |
d) | Entscheidungen begründen |
1.2 | Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2) | a) | Zuständigkeiten und Leistungen erläutern |
b) | Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwenden |
c) | bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführen |
d) | Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfen |
e) | Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwenden |
f) | Fachauskünfte erteilen |
1.3 | Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3) | a) | die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläutern |
b) | Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten |
c) | Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeiten |
d) | Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläutern |
e) | Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen |
f) | bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstellen |
g) | Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnen |
h) | bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen |