Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 17. September 2004
zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und
dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Errichtung
vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen und die Bestimmung von Strecken für die
Grenzabfertigung während der Fahrt in Zügen und auf Schiffen