Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
- Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes sowie seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
- Rechtsform, Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
- über Vertriebswege und Kooperationsbeziehungen des Ausbildungsunternehmens informieren und mit anderen Vertriebswegen der Branche vergleichen
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
- betriebliche und überbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten in der Branche nennen und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
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1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
- die für das Arbeitsverhältnis wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen beschreiben und anhand praktischer Beispiele erläutern
- b)
- tarifvertragliche Regelung, Dienst- oder Betriebsvereinbarung sowie betriebliche Übung unterscheiden
- c)
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
- d)
- die Notwendigkeit des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Mitarbeiter im Innen- und Außendienst begründen
- e)
- Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- f)
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
- g)
- Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung im Ausbildungsunternehmen beschreiben
- h)
- Ziele, Grundsätze und Kriterien bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben
- i)
- Rechtsstellung, Aufgaben, Befugnisse, Vertragsarten und Vergütungssysteme von Mitarbeitern im Innendienst, im angestellten Außendienst und im selbstständigen Außendienst unterscheiden
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
- Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeits- und Selbstorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
- betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen und Informationsquellen nutzen
- b)
- die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken einsetzen
- c)
- Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
- d)
- Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
- e)
- Zusammenarbeit gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
- f)
- elektronische Informations- und Kommunikationssysteme zur Informationsbeschaffung sowie zur Gestaltung und Unterstützung des eigenen Lernens nutzen
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2.2 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
- rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)
- Daten sichern und archivieren
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2.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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2.4 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
- Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
- Auswirkungen von Geschäftsfällen auf den Betriebserfolg darstellen
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2.5 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
- über Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung informieren
- b)
- Kosten und Erträge von Versicherungsprodukten darstellen
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2.6 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
- Funktion des Controllings erläutern
- b)
- betriebsübliche Kennzahlen ermitteln
- c)
- Anwendungsmöglichkeiten und Aufbau von Statistiken beschreiben
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3 | Kundenberatung und Verkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
- vorhandene Kundenbeziehungen auf Verkaufschancen prüfen und Kundendatenbanken nutzen
- b)
- fehlende Kundendaten erheben und in Kundendatenbanken einpflegen
- c)
- Kundenkontakte herstellen
- d)
- Kundenbesuche unter Nutzung von Kundendatenbanken vorbereiten
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3.2 | Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
- Rechtsgrundlagen für Beratungs- und Verkaufsgespräche beachten
- b)
- Regeln für kundenorientierte Kommunikation anwenden
- c)
- Berechnungs- und Beratungsprogramme kundenorientiert einsetzen
- d)
- Kundensituation analysieren und Bedarf feststellen, über Schadenursachen und -verhütung informieren
- e)
- Einwände behandeln und Argumentationstechniken anwenden
- f)
- Unternehmens- und Produktratings berücksichtigen
- g)
- kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, Angebote unterbreiten
- h)
- Kundenzufriedenheit feststellen
- i)
- Empfehlungsadressen ermitteln
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3.3 | Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
- Gesprächsergebnisse dokumentieren
- b)
- Empfehlungsadressen nutzen
- c)
- Folgeaktivitäten von Gesprächen einleiten
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4 | Versicherungs- und Finanzprodukte (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | Der Vermittlung nachfolgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen:- a)
- Einflussfaktoren auf die Gestaltung von Versicherungs- und Finanzprodukten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen erläutern
- b)
- Personen- und Schadenversicherungsprodukte für Privatkunden beschreiben
- c)
- Nutzen von Versicherungsprodukten für Privatkunden darstellen
- d)
- kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und bewerten
- e)
- Finanzprodukte für Privatkunden beschreiben
- f)
- Bedeutung der Produkte der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge für den Kunden erläutern
- g)
- über Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der Sozialversicherung informieren
- h)
- Produkte des Ausbildungsunternehmens und seiner Kooperationspartner mit Produkten von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen
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5 | Bestandskundenmanagement (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vertragsservice (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
- Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Antrags- und Vertragsbearbeitung anwenden
- b)
- Kunden über Maßnahmen zur Schadenverhütung beraten
- c)
- Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Schadenaufnahme anwenden
- d)
- die formelle und materielle Deckung bei der Schadenaufnahme beachten und über die Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach informieren
- e)
- Rentabilitätsberechnungen durchführen und bei Entscheidungen berücksichtigen
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5.2 | Kundenbetreuung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
- Bedeutung von Kundenbetreuung und Vertragserhaltung für das Unternehmen begründen
- b)
- Maßnahmen zur Kundenbetreuung und Vertragserhaltung planen und durchführen
- c)
- rechtliche Vorschriften zum Schutz von Versicherungskunden erläutern
- d)
- Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und prüfen sowie Beschwerdemanagement als Instrument zur Qualitätssicherung nutzen
- e)
- Gründe und Arten von Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen darstellen
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Abschnitt II: Fachrichtung Versicherung |
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A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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Schaden- und Leistungsbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist einer der Spartenbereiche der Produktliste nach Anlage 1 Nummer 1 bis 7 zugrunde zu legen:
- a)
- Kunden über Pflichten und Möglichkeiten zur Schadenminderung informieren
- b)
- Schaden- und Leistungsfälle bearbeiten und dabei die rechtlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen beachten
- c)
- formelle und materielle Deckung prüfen
- d)
- Sachverhalte beurteilen und Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach feststellen
- e)
- für Schaden- und Leistungsfälle notwendige Rückstellungen bilden
- f)
- Schadenservice darstellen
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B. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Kundengewinnung und Bestandsausbau (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) |
1.1 | Gewinnung von Neukunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) | - a)
- vertriebliche Aktionen für die Kundengewinnung entwickeln
- b)
- Methoden der Zielgruppenanalyse auswählen und Zielgruppen analysieren
- c)
- Produkte auswählen, Verkaufsargumente entwickeln und einsetzen
- d)
- Maßnahmen zur Direktansprache auswählen und umsetzen
- e)
- Daten des Neukundengeschäfts aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen der durchgeführten vertrieblichen Aktionen beurteilen
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1.2 | Ausbau bestehender Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) | - a)
- Kundenmerkmale für Bestandsanalysen auswählen
- b)
- Bestände im Hinblick auf zusätzliche Angebote analysieren
- c)
- Maßnahmen zur Kundenansprache anwenden
- d)
- Ergebnisse von Bestandsaktionen aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen beurteilen
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2 | Marketing (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | - a)
- Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ableiten
- b)
- Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren
- c)
- Versicherungsmärkte analysieren
- d)
- Zusammenhang zwischen Kundengruppen und Produktgestaltung berücksichtigen, Zielgruppen festlegen
- e)
- Marketinginstrumente auswählen und einsetzen, Vorschläge für die Vermarktung von Produkten entwickeln und präsentieren
- f)
- wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen
- g)
- Informationen für Kunden aufbereiten
- h)
- Ergebnisse von Marketingmaßnahmen beurteilen
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3 | Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) |
3.1 | Steuerung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) | - a)
- Arbeitsprozesse in der Vertriebseinheit identifizieren und Maßnahmen ableiten
- b)
- quantitative und qualitative Geschäftsziele erläutern
- c)
- Vertriebssteuerungsinstrumente, insbesondere Provisionsvorgaben und Geschäftspläne, für die Zielplanung berücksichtigen
- d)
- Maßnahmenpläne zur Erreichung der Geschäftsziele entwickeln
- e)
- Kennzahlen ermitteln und zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges auswerten
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3.2 | Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) | - a)
- Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen
- b)
- Kosten und Nutzen von Verkaufsfördermaßnahmen ermitteln und ihre Wirksamkeit beurteilen
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4 | Risikomanagement (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) |
4.1 | Risikoanalyse (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.1) | - a)
- versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwernissen und nicht versicherbare Risiken nach den Annahmerichtlinien feststellen
- b)
- zusätzliche Informationen zum Antrag einholen und bewerten
- c)
- Konditionen für versicherbare Risiken mit Erschwernissen unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen festlegen
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4.2 | Antragsannahme (§ 4 Absatz 4 Nummer 4.2) | - a)
- Beiträge ermitteln
- b)
- Risikobegrenzungen und -ausschlüsse erklären
- c)
- Kunden Alternativen zum Antrag anbieten
- d)
- über Anträge entscheiden
- e)
- Ablehnung von Anträgen begründen
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5 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) |
5.1 | Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.1) | - a)
- Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen
- b)
- Versorgungsziele feststellen
- c)
- Versorgungslücken ermitteln
- d)
- Kunden über Durchführungswege beraten
- e)
- rechtliche Vorschriften berücksichtigen
|
5.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 5.2) | - a)
- Angebote entwickeln und erläutern
- b)
- Beiträge ermitteln
- c)
- Antragsdaten aufnehmen
- d)
- über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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6 | Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) |
6.1 | Kundenberatung (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.1) | - a)
- Risikosituationen analysieren und dokumentieren
- b)
- Versicherungsbedarf ermitteln
- c)
- bedarfsgerechte Absicherungen begründen
|
6.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 4 Nummer 6.2) | - a)
- kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern
- b)
- Beiträge ermitteln
- c)
- Antragsdaten aufnehmen
- d)
- über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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7 | Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7) |
7.1 | Optimierung von Kundenbeziehungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.1) | - a)
- Anlässe zur Überprüfung von Versicherungsverträgen identifizieren und Handlungsbedarf ableiten
- b)
- Kundenbeziehungen auf Möglichkeiten der Optimierung überprüfen
- c)
- Maßnahmen vorschlagen und umsetzen
- d)
- Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten
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7.2 | Optimierung von Versicherungsbeständen (§ 4 Absatz 4 Nummer 7.2) | - a)
- Bestände anlassbezogen überprüfen, analysieren und Ergebnisse bewerten
- b)
- Kriterien für den Erfolg von Maßnahmen entwickeln, Maßnahmen vorschlagen und Entscheidungen vorbereiten
- c)
- Maßnahmen zur Optimierung der Bestände umsetzen
- d)
- Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten
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8 | Schadenservice und Leistungsmanagement (§ 4 Absatz 4 Nummer 8) | - a)
- Service für Schaden- und Leistungsfälle organisieren
- b)
- Kunden bei komplexen Schaden- und Leistungsfällen betreuen
- c)
- Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminimierung auswählen und den Kunden vorschlagen
- d)
- Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungsnehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen und einfordern
- e)
- den Nutzen von Schadenservice und Leistungsmanagement für das Unternehmen analysieren und Maßnahmen vorschlagen
- f)
- bei der Weiterentwicklung des Schadenservice und Leistungsmanagements mitwirken
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Abschnitt III: Fachrichtung Finanzberatung |
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A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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Anlage in Finanzprodukte (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
- Finanzanlagesituation der Kunden analysieren, Anlagemotive und Risikoprofile ermitteln
- b)
- Kunden die Anlagestrategien unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorschriften erläutern
- c)
- Chancen und Risiken, insbesondere von Investmentvermögen, bewerten
- d)
- steuerliche Vorschriften berücksichtigen
- e)
- Kauf- und Verkaufsaufträge von Finanzprodukten abwickeln
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B. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Finanzierungsberatung vongewerblichenKunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) | - a)
- persönliche und gewerbliche Finanzsituation des Kunden erfassen
- b)
- Finanzierungsbedarf ermitteln
- c)
- Finanzierungswege bedarfsgerecht darstellen
- d)
- kundengerechte Angebote erläutern
- e)
- Ergebnisse festhalten und Auftrag entgegennehmen
- f)
- weiteres Vorgehen mit dem Kunden festlegen und dokumentieren
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2 | Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) | - a)
- Anlässe zur Überprüfung erkennen und Überprüfung durchführen
- b)
- Kundenportfolio anlassbezogen analysieren, das Risikoprofil berücksichtigen und Ergebnisse bewerten
- c)
- Maßnahmen zur Optimierung der Finanzanlagen unter Abwägung von Vor- und Nachteilen vorschlagen und Entscheidungen vorbereiten
- d)
- Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden umsetzen
- e)
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Kontext der Portfolioentwicklung des Kunden überprüfen und bewerten
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3 | Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) | - a)
- Immobilienerwerb als Anlageoption darstellen
- b)
- Finanzierungsbedarf ermitteln
- c)
- Finanzierungsmöglichkeiten bei Erwerb und Errichtung von Immobilien darstellen
- d)
- rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen für Immobilienfinanzierungen prüfen
- e)
- über versicherbare Risiken im Zusammenhang mit Immobilienerwerb und -finanzierung beraten
- f)
- Bedarf für Versicherungsprodukte ermitteln, Angebote erstellen und erläutern
- g)
- Daten für Immobilienbewertungen und Beleihungswerte ermitteln
- h)
- Finanzierungspläne und -angebote erläutern
- i)
- Finanzierungsanträge aufnehmen und Vollständigkeit der Unterlagen sicherstellen
- j)
- über Voraussetzungen und Modalitäten der Auszahlungen informieren
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4 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) |
4.1 | Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.1) | - a)
- Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen
- b)
- Versorgungsziele feststellen
- c)
- Versorgungslücken ermitteln
- d)
- Kunden über Durchführungswege beraten
- e)
- rechtliche Vorschriften berücksichtigen
|
4.2 | Angebot und Antrag (§ 4 Absatz 5 Nummer 4.2) | - a)
- Angebote entwickeln und erläutern
- b)
- Beiträge ermitteln
- c)
- Antragsdaten aufnehmen
- d)
- über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
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