(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt:
- 1.
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung,
- 2.
- Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
- a)
- Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners,
- b)
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
- c)
- Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung,
- d)
- Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),
- e)
- Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),
- f)
- Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),
- g)
- Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.
(2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.