Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den
Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und
Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November
1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere
zwischen-staatliche Organisationen