1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang sowie seine Bedeutung und Verflechtung in der Region beschreiben |
b) | Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern |
c) | Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern |
d) | Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen |
e) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben |
1.2 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen |
c) | den Nutzen betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen |
d) | wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären |
e) | arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten |
f) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
g) | Ziele, Bedeutung sowie Aufgaben der Personalführung und Personalplanung im Ausbildungsbetrieb erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen |
b) | die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen |
c) | Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen |
d) | Informationsquellen nutzen |
e) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen |
2.2 | Methoden des Projektmanagements (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden |
b) | Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externe Beteiligter koordinieren |
c) | Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten |
d) | Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren |
2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Daten erfassen, pflegen und aufbereiten |
b) | Informations- und Kommunikationssysteme nutzen |
c) | Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
2.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden |
b) | Daten schützen und sichern |
3 | Kommunikation und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen |
b) | Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten |
c) | die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizieren |
d) | Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen |
e) | Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten |
3.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten |
b) | an der Teamentwicklung mitwirken |
c) | interne und externe Kommunikations- und Kooperationsprozesse gestalten |
d) | Information, Kommunikation und Kooperation als Mittel zur Verbesserung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen |
e) | Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden |
3.3 | Präsentation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Informationen und Angebote situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten |
b) | Präsentationstechniken anwenden |
3.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.4) | a) | fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
b) | fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen |
c) | Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache |
4 | Betriebliche Organisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Betriebliche Ablauforganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes darstellen |
b) | Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen beachten |
c) | zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe im eigenen Arbeitsbereich beitragen |
d) | Schwachstellen in betrieblichen Abläufen feststellen und Verbesserungen vorschlagen |
4.2 | Beschaffung und Materialwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | betrieblichen Beschaffungsbedarf ermitteln |
b) | Angebote einholen, nach betrieblichen Vorgaben auswerten und Bestellungen durchführen |
c) | Lieferungen annehmen und kontrollieren, Lagerung und Einsatz veranlassen |
d) | bezogene Leistungen kontrollieren |
e) | bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen betriebsübliche Maßnahmen durchführen |
5 | Leistungsangebot (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Destination und Region (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Region darstellen |
b) | über die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsanbindungen der Destination informieren |
c) | die Destination in das geografische und kulturelle Umfeld einordnen |
d) | Kunden über die Umgebung und die touristische Infrastruktur informieren |
5.2 | Leistungserstellung (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Angebote des Ausbildungsbetriebes beschreiben und in die Dienstleistungskette der Destination einordnen |
b) | Prozesse der Leistungserstellung unterscheiden |
c) | touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte erstellen und Dienstleistungen erbringen |
d) | betriebliche Angebote mit Fremdleistungen ergänzen |
e) | rechtliche Bestimmungen berücksichtigen |
5.3 | Gewährleistung von Servicequalität (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen |
b) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zu kontinuierlichen Verbesserungen von Arbeitsprozessen beitragen |
c) | aus veröffentlichten Bewertungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Schlussfolgerungen für die Leistungserstellung ziehen |
d) | die Qualität von Fremdleistungen bewerten |
6 | Veranstaltungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6) | |
6.1 | Veranstaltungskonzeption (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | an der Entwicklung von Veranstaltungsideen und -konzepten mitwirken |
b) | Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten feststellen und koordinieren |
c) | Rahmenbedingungen sowie rechtliche Vorschriften berücksichtigen |
d) | Terminübersichten und Veranstaltungskalender erstellen |
6.2 | Veranstaltungsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Veranstaltungen planen |
b) | Veranstaltungen durchführen |
c) | Veranstaltungsfinanzierung vorbereiten, Veranstaltungen abrechnen |
d) | Dokumentationen erstellen und Erfolgskontrollen durchführen |
7 | Marketing (§ 5 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Marktanalyse und -beobachtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren |
b) | an der Definition betrieblicher Zielgruppen mitwirken |
7.2 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken |
b) | bei der Erstellung von Werbemitteln mitwirken |
c) | Werbeaktionen planen und durchführen, zielgruppenspezifische Medien einsetzen |
d) | Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen |
7.3 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes |
b) | zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirken Daten und Informationen zur Veröffentlichung aufbereiten |
7.4 | Vertrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.4) | a) | Vertriebswege der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auswählen und nutzen |
b) | bei der Entwicklung von Vertriebswegen mitwirken |
c) | Produkte und Dienstleistungen verkaufen |
d) | Zusatzleistungen anbieten und vermitteln |
e) | betriebliche Buchungs- und Reservierungssysteme anwenden |
8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 5 Abs. 1 Nr. 8) | |
8.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) | Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben |
b) | Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten, Kontierungen durchführen |
c) | Abschlüsse vorbereiten |
d) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten |
e) | betriebliche Steuern, Gebühren und Beiträge berücksichtigen |
8.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) | Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern |
b) | Kosten ermitteln, erfassen und überwachen |
c) | Kalkulationen durchführen |
d) | Leistungen erfassen und berechnen, Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben |
8.3 | Controlling (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.3) | a) | betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden |
b) | betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten |