Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Zweitschrift eines Registrierungsbescheides | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Registrierung auf Grund einer Namens- oder Adressänderung oder im Falle einer identitätswahrenden Umwandlung des Unternehmens | 50 - 500 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt |
B | Gebühren für die Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | |
B.1 | Registrierung von 1 bis 49 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 524 |
B.2 | Registrierung von 50 bis 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 616 |
B.3 | Registrierung von mehr als 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | 860 |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | |
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen Registrierungsbedingungen und Auflagen einschließlich Festlegen der Maßnahmen | 500 - 15 000 |
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Urkunde | 60 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt |
B | Gebühren für die internationale Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen bei der ITU und der Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte | |
B.1 | Anmeldung eines nichtkommerziellen Einzelsatelliten (umlaufend) auf "Non-Interference-Basis" (wissenschaftlicher Experimentalsatellit, Amateurfunksatellit; kein fester Funkdienst über Satelliten, Mobilfunkdienst über Satelliten oder Rundfunkdienst über Satelliten) einschließlich Übertragung der Nutzungsrechte | 4 760 |
B.2 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das keiner Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 27 970 |
B.3 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das einer Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 57 480 |
B.4 | Anmeldung eines geostationären Satellitensystems (mit Ausnahme der unter B.5 und B.6 genannten Fälle) | 53 820 |
B.5 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 und Anhang 30 A VO Funk (BSS) | 68 810 |
B.6 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 B VO Funk (FSS-Planbereich) | 65 510 |
B.7 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.2 | 11 900 |
B.8 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.3 - B.6 | 17 210 |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | |
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen einschließlich Festlegung der Maßnahmen | 50 - 5 000 |
C.2 | Ausführen eines mobilen/stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Verstößen gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen | 100 - 50 000 |
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Zweitschrift einer Nutzungsberechtigung | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Nutzungsberechtigung | 120 - 150 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme eines Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den beantragten Verwaltungsakt |
A.4 | Rücknahme einer Nutzungsberechtigung, sofern der Betroffene dies zu vertreten hat | 200 - 1 500 |
B | Gebühren für die Übertragung von Wegerechten | |
B.1 | Erteilung einer Nutzungsberechtigung | 800 |