1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
d) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
e) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern |
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären |
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen |
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
4 | Umweltschutz (§ 6 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
5 | Textile Rohstoffe und Produkte (§ 6 Nr. 5) | a) | textile Faserstoffe nach Aufbau und Eigenschaften einteilen | 12*) | |
b) | Faserstoffarten bestimmen |
c) | Spinn- und Zwirnverfahren unterscheiden, textile Längengebilde sowie deren Eigenschaften bestimmen, Feinheitsbezeichnungen, insbesondere nach dem tex-System, anwenden |
d) | Fertigungstechnologien textiler Flächengebilde unterscheiden, Eigenschaften und Konstruktionsmerkmale bestimmen |
e) | Vorgaben und Eigenschaften beim Lagern von Werk- und Hilfsstoffen beachten |
f) | Feinheitsbe- und -umrechnungen sowie textile Flächenberechnungen durchführen | | 10*) |
g) | Einfluss der Fasereigenschaften und -mischungen auf den Herstellungsprozess und das Fertigprodukt berücksichtigen | |
h) | Veredlungsprozesse hinsichtlich ihrer Art und Auswirkung unterscheiden |
i) | Gebrauchs- und Pflegeanforderungen von Textilien unterscheiden |
6 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 6 Nr. 6) | a) | Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele und Arbeitsschritte festlegen | 4*) | |
b) | Arbeitsplatz nach ergonomischen Gesichtspunkten einrichten |
c) | Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen |
d) | inhaltliche und gestalterische Vorgaben mit den Beteiligten abstimmen, Terminvorgaben beachten | | 4*) |
e) | Verfahrenswege abstimmen und festlegen, kostenorientiert handeln |
f) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten |
g) | Arbeitsabläufe dokumentieren, Daten zusammenführen |
h) | Kommunikationstechniken anwenden, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachbegriffe verwenden |
i) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und zur Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen |
7 | Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen (§ 6 Nr. 7) | a) | Informationsstrukturen nutzen, insbesondere Datenorganisation und -verwaltung sowie externe Datenbanken | 2 | |
b) | Informationen auswählen, bewerten und einordnen |
c) | Begriffe definieren und in Kommunikationsprozessen verwenden |
d) | Daten sichern und Datenschutz beachten |
e) | technische Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren | | 2 |
f) | Anwendungsprogramme unterscheiden und einsetzen |
8 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 6 Nr. 8) | a) | Ziele, Aufgaben, Bedeutung und Aufbau des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems beschreiben | 2*) | |
b) | Arbeits- und Betriebsanweisungen anwenden |
c) | Funktionstüchtigkeit der Betriebsmittel prüfen und erhalten |
d) | Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vorgaben kontrollieren, Qualitätsmerkmale feststellen sowie Qualitätsausfall prüfen |
e) | Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen umsetzen | | 4*) |
f) | Materialfluss und Informationsaustausch sicherstellen |
g) | Produkte kundengerecht kennzeichnen und aufmachen |
h) | Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren |
i) | technische, gestalterische und terminliche Kundenvorgaben erfüllen |
9 | Anwenden von Zeichentechniken (§ 6 Nr. 9) | a) | Zeichengeräte und -material handhaben | 16 | |
b) | zeichnerische und malerische Grundtechniken anwenden |
c) | Naturstudien anfertigen |
d) | zeichnerische Ausdrucksmöglichkeiten und Gestaltungstechniken anwenden |
10 | Entwickeln und Entwerfen von Dessins (§ 6 Nr. 10) | a) | Ideen sammeln und auswerten | 18 | |
b) | Skizzen und Reinzeichnungen anfertigen |
c) | Grundformen variieren, Grundlagen der Form- und Farbenlehre anwenden |
d) | Vorlagen gestalten, variieren und verfremden, Dessins entwickeln |
e) | Dessins durch Gruppieren und Variieren von Formen entwickeln |
f) | Entwürfe nach stilkundlichen, geometrischen und figurativen Vorlagen ausarbeiten und vervollständigen |
g) | Musterschutzbestimmungen einhalten, Entwürfe vor Missbrauch schützen |
h) | Konstruktionstechniken gemäß den Herstellungsverfahren berücksichtigen |
i) | Stil- und Naturmuster nach den Kategorien Typisieren, Stilisieren und Abstrahieren gestalten | | 10 |
k) | klassische und modische Elemente entwerfen |
l) | Kombinationsmöglichkeiten aus einem Dessin ausarbeiten und Farbvariationen anfertigen |
m) | Entwürfe nach Modethemen und Kundenanforderungen entwickeln |
n) | technische Umsetzarbeit berücksichtigten und Arbeitsergebnisse präsentieren |
11 | Herstellen und Umsetzen von Entwürfen (§ 6 Nr. 11) | a) | Rapporte bestimmen und zeichnen, Versatzmöglichkeiten darstellen | 8 | |
b) | Rapporte und Maßstäbe berechnen, technische Zeichnungen erstellen |
c) | Daten maschinentechnisch aufbereiten | | 10 |
d) | Musterdatenträger erstellen und handhaben |
e) | Musterprobe herstellen, Warenausfall prüfen und optimieren |
12 | Elektronische Bildbearbeitung (§ 6 Nr. 12) | a) | Entwürfe und Bildmaterial auf technische Verwendbarkeit prüfen und einlesen | 14 | |
b) | analoge Bilddaten erfassen, digitale Bilddaten übernehmen sowie Formatverwandlungen durchführen |
c) | Korrekturen und Veränderungen an Bilddaten ausführen |
d) | Bilddaten ordnen und sichern |
e) | rechnergestützte Programme kreativ und technisch zur Entwurfsmodifikation nutzen |
f) | Bilddaten inhaltlich bearbeiten, produktionstechnische Daten erstellen und für die technische Weiterverarbeitung vorbereiten | | 6 |
g) | Daten auf Speichermedien ausgeben |
13 | Produkte und Marketing (§ 6 Nr. 13) | a) | trend- und produktspezifische Informationen beschaffen und nutzen, für Zielgruppen auswerten | 2 | |
b) | Produkte unterscheiden und nach Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen beurteilen |
c) | Marktinformationen auswerten, Qualität und Preise vergleichen, Kostenkalkulationen erstellen | | 4 |
d) | Kundenwünsche ermitteln und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen |
e) | Produkt- und Preisgestaltung sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationsabteilungen abstimmen |
f) | Präsentationsformen anwenden, Beratungsgespräche vorbereiten, durchführen und nachbereiten |
14 | Produktentwicklung (§ 6 Nr. 14) | a) | Dessins unter Berücksichtigung von Grundmaterial, Herstellungstechnik, Produktionskosten und modischen Ansprüchen entwerfen und aufbereiten | | 12 |
b) | Musterentwürfe unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und kundenspezifischer Aspekte entwickeln und bearbeiten |
c) | Musterentwürfe übertragen und rapportieren |
d) | Anforderungsprofil des Produktes unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Qualitätskriterien festlegen |
15 | Produktionstechnisches Umsetzen (§ 6 Nr. 15) | a) | Produzierbarkeit des Entwurfs in technischer Hinsicht prüfen | | 16 |
b) | technische Zeichnung für die Herstellung der Datenträger vorbereiten |
c) | maschinentechnische Informationen auf Musterdatenträger übertragen |
d) | Datenträger erstellen und kopieren |
e) | Prototypen nach verschiedenen Techniken und Ausführungen erstellen, Produkt prüfen und optimieren |