Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten/den Präsidentinnen
der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes unddes Zentralamtes für Mobilfunk
den Leitern/den Leiterinnen
des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
sowie den Rektoren/den Rektorinnen
der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

II.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.

III.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft.

Schlußformel

Deutsche Bundespost TELEKOM
Der Vorstand