| 1. | Ausbildungspraxis (§ 3 Nr. 1) | |
| 1.1 | Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe (§ 3 Nr. 1.1) | a) | die Ausbildungspraxis und ihre Aufgaben in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
| b) | Aufgaben der für die Ausbildungspraxis wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Finanzbehörden darstellen |
| c) | Aufgaben der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe erklären |
| d) | wesentliche Vorschriften des Berufsrechts der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer erläutern |
| e) | Vorschriften über Verschwiegenheitspflichten und Auskunftsverweigerungsrechte beachten sowie die Folgen ihrer Verletzung beschreiben |
| 1.2 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 3 Nr. 1.2) | a) | für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in Betracht kommende Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts erläutern |
| b) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis wichtigen Nachweise erklären |
| c) | Personaleinsatzplanung an praktischen Beispielen erläutern |
| d) | Anforderungen an handlungskompetente Mitarbeiter in der Ausbildungspraxis beschreiben |
| e) | die durch das Berufsrecht gesetzten Grenzen des selbständigen Handelns bei der eigenen Arbeit beachten |
| 1.3 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.3) | a) | rechtliche Vorschriften der Berufsbildung erklären |
| b) | Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden, erläutern |
| c) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen |
| d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und ihren Nutzen darstellen |
| 1.4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 1.4) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten |
| b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
| c) | zur sparsamen Material- und Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen |
| 2. | Praxis- und Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2) | |
| 2.1 | Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Organisation der Ausbildungspraxis in Aufbau und Ablauf darstellen |
| b) | Zeichnungs- und Vertretungsregelung sowie Weisungsbefugnisse beachten |
| c) | Posteingang und Postausgang bearbeiten |
| d) | Termine planen und bei Fristenkontrolle mitwirken |
| e) | Aktenvermerke verfassen, Schriftstücke entwerfen und gestalten |
| f) | Registratur- und Fachbibliotheksarbeiten durchführen |
| g) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeiten |
| h) | Möglichkeiten humaner Arbeitsgestaltung an Beispielen der Ausbildungspraxis erläutern |
| i) | Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten |
| k) | den eigenen Aufgabenbereich selbstverantwortlich und zeitökonomisch gestalten |
| 2.2 | Kooperation und Kommunikation (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Möglichkeiten der gegenseitigen Information und der Kooperation innerhalb der Ausbildungspraxis nutzen |
| b) | Gespräche und Korrespondenz mandantenorientiert führen |
| 3. | Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 3) | a) | die in der Ausbildungspraxis für unterschiedliche Arbeitsaufgaben, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, eingesetzten Datenverarbeitungsanwendungen nutzen |
| b) | Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen |
| c) | Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten |
| d) | die in der Ausbildungspraxis eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken nutzen |
| e) | Vorschriften des Datenschutzes beachten |
| f) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit anwenden |
| 4. | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) | |
| 4.1 | Buchführungs- und Bilanzierungs- Vorschriften (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten |
| b) | Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht beachten und von den Buchführungspflichten unterscheiden |
| c) | Vorschriften über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluß anwenden |
| d) | Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen beachten |
| 4.2 | Buchführungs- und Abschlußtechnik (§ 3 Nr. 4.2) | a) | die verschiedenen Buchungstechniken nach ihren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden |
| b) | Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne aufstellen |
| c) | Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren und buchen sowie Konten abschließen |
| d) | Nebenbücher führen und abschließen |
| e) | Anlagenverzeichnisse führen |
| 4.3 | Lohn- und Gehaltsabrechnung (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften für die Lohn- und Gehaltsabrechnung anwenden |
| b) | Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen |
| c) | Lohn- und Gehaltskonten führen |
| d) | die im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchführung notwendigen Nachweise und Anmeldungen erstellen |
| e) | die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung in die Finanzbuchhaltung übernehmen |
| 4.4 | Erstellen von Abschlüssen (§ 3 Nr. 4.4) | a) | Einnahme-Überschußrechnung erstellen |
| b) | Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung entwickeln |
| 5. | Betriebswirtschaftliche Facharbeit (§ 3 Nr. 5) | |
| 5.1 | Auswerten der Rechnungslegung (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Zielsetzung innerer und äußerer Betriebsvergleiche darstellen |
| b) | betriebliche Kennziffern ermitteln und auswerten |
| c) | Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln |
| d) | Kosten und Erlöse im Mehrjahresvergleich gegenüberstellen |
| e) | Richtsatzvergleiche durchführen |
| 5.2 | Finanzierung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | Finanzierungsregeln unterscheiden |
| b) | Eigen- und Fremdfinanzierung; Außen- und Innenfinanzierung an Beispielen erläutern |
| 6. | Steuerliche Facharbeit (§ 3 Nr. 6) | |
| 6.1 | Abgabenordnung (§ 3 Nr. 6.1) | a) | mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur umgehen |
| b) | Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren unterscheiden |
| c) | Vorschriften über die Entstehung und Festsetzung der Steuer sowie über die Fälligkeit beachten |
| d) | Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlaß sowie Aufrechnungserklärungen entwerfen |
| e) | Fristen und Termine berechnen, Verjährungsfristen beachten und Anträge auf Fristverlängerung entwerfen |
| f) | über die Zulässigkeit und Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden Auskunft geben |
| g) | Einsprüche und Anträge auf Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden entwerfen |
| h) | Tatbestände der Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung und der Steuergefährdung unterscheiden |
| i) | über den Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens Auskunft geben |
| 6.2 | Umsatzsteuer (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen erstellen |
| b) | Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzverprobungen durchführen |
| c) | Umsatzsteuerbescheide prüfen |
| 6.3 | Einkommensteuer (§ 3 Nr. 6.3) | a) | Besteuerungsgrundlagen ermitteln |
| b) | Einkommensteuererklärungen erstellen |
| c) | Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellen |
| d) | das zu versteuernde Einkommen ermitteln |
| e) | tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer berechnen |
| f) | Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide prüfen |
| g) | Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stellen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte prüfen |
| 6.4 | Körperschaftsteuer (§ 3 Nr. 6.4) | a) | Körperschaftsteuerpflicht prüfen |
| b) | steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz und nach dem Körperschaftsteuergesetz unterscheiden |
| c) | Körperschaftsteuertarife, Ausschüttungsbelastung und Anrechnungsverfahren erklären |
| 6.5 | Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6.5) | a) | Gewerbesteuerrückstellungen berechnen |
| b) | Gewerbesteuererklärungen einschließlich Zerlegungserklärungen erstellen |
| c) | Gewerbesteuermeßbescheide, Zerlegungsbescheide und Gewerbesteuerbescheide prüfen |
| 6.6 | Bewertungsgesetz (§ 3 Nr. 6.6) | a) | Vermögensarten und die Bewertung der zu ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter sowie der Schulden und Abzüge erläutern |
| b) | Vermögensaufstellungen erstellen |
| c) | Wertfortschreibungsgrenzen prüfen |
| d) | Einheitswertbescheide für Betriebsvermögen und das einem freien Beruf dienende Vermögen prüfen |
| 6.7 | Vermögensteuer (§ 3 Nr. 6.7) | a) | Vermögensteuererklärungen erstellen |
| b) | Vermögensteuerbelastung errechnen |
| c) | Neuveranlagungsgrenzen prüfen |
| d) | Vermögensteuerbescheide prüfen |