1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine |
b) | Stellung am Markt beschreiben Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen |
c) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben |
d) | Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachteile aufzeigen |
e) | Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern |
1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben |
b) | Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen |
c) | Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen |
1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.3) | a) | betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben |
b) | Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern |
c) | gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen anwenden |
d) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären |
e) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschriften erläutern |
f) | Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben |
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | a) | die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren |
b) | Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen |
c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen |
2.2 | Teamarbeit und Kommunikation (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten |
b) | interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestalten |
c) | Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen |
d) | Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren |
e) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden |
f) | Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten |
2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Bedeutung von Information- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten |
c) | Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten beachten |
d) | Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden |
e) | Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen |
f) | bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Softwarelösungen mitwirken |
2.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.4) | a) | Regelungen des Datenschutzes einhalten |
b) | Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen |
3 | Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3) | a) | englischsprachige Dokumente ausstellen |
b) | branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen |
c) | in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote erstellen |
d) | mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache korrespondieren und kommunizieren |
4 | Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik (§ 4 Nr. 4) | a) | Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten |
b) | bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwirken |
c) | Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren |
d) | Angebote einholen, vergleichen und bewerten |
e) | Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulationsregeln erstellen |
f) | Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen |
g) | bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken |
h) | zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstimmen und überwachen |
i) | Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen und bearbeiten |
k) | Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen |
l) | Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden |
m) | Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten |
n) | Ausgangsrechnungen erstellen |
o) | Kundenreklamationen bearbeiten |
p) | Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalternativen aufzeigen |
q) | Schadenfälle abwickeln |
5 | Speditionelle und logistische Leistungen (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Güterversendung und Transport (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtverkehrs sowie der Binnen- und Seeschifffahrt vergleichen |
b) | Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln |
c) | Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträger nutzen |
d) | Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung Verkehrsgeografischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen |
e) | Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten |
f) | Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt abgrenzen |
g) | Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, auswählen |
h) | Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren |
i) | Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstellen |
5.2 | Lagerlogistik (§ 4 Nr. 5.2) | a) | Leistungen in der Lagerlogistik erläutern |
b) | Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungsbetrieb genutzte Lagersystem darstellen |
c) | Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe einbinden |
d) | Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für Transport, Förderung und Verpackung beurteilen |
e) | Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden |
f) | Lagerdokumente verwenden |
g) | Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb der Transportkette überwachen |
5.3 | Sammelgut- und Systemverkehre (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Marktinformationen erschließen |
b) | Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten |
c) | Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglichkeiten der Sendungsverfolgung erläutern |
d) | Versendungen durchführen |
e) | Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen |
f) | Preisbildung und Abrechnung erläutern |
5.4 | Internationale Spedition (§ 4 Nr. 5.4) | a) | Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen |
b) | Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen |
c) | zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksichtigen |
d) | das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkreditiven bei der Auftragsabwicklung beachten |
5.5 | Logistische Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.5) | a) | logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln |
b) | bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken |
c) | bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten mitwirken |
d) | Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten |
e) | Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer Leistungen darstellen |
f) | an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwischen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken |
g) | vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen |
h) | Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen |
i) | Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden bereitstellen |
k) | Daten für Leistungsabrechnungen erfassen |
l) | bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken |
6 | Verträge, Haftung und Versicherungen (§ 4 Nr. 6) | a) | Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern |
b) | Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Verträgen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen |
c) | Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Verkehrsträgern anwenden |
d) | branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden |
e) | Speditionsverträge abschließen |
f) | Frachtverträge abschließen |
g) | Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber Dritten wahren, Regulierungen veranlassen |
h) | Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungsbetriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung sorgen |
i) | Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absicherung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen |
k) | Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachversicherungsverträgen wahrnehmen |
7 | Marketing (§ 4 Nr. 7) | a) | Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Distribution ermitteln und bewerten |
b) | die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten der Speditions- und Logistikbranche vergleichen |
c) | Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten situationsgerecht nutzen |
d) | Kundengespräche vorbereiten und führen |
e) | bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken |
8 | Gefahrgut, Schutz und Sicherheit (§ 4 Nr. 8) | a) | Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -Symbole sowie Stoffeinteilungen beachten |
b) | güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten |
c) | Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung treffen und überwachen |
d) | Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten |
9 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 9) | |
9.1 | Zahlungsverkehr und Buchführung (§ 4 Nr. 9.1) | a) | Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten |
b) | Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen |
c) | Zahlungsvorgänge bearbeiten |
d) | Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten |
e) | Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen |
f) | vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen |
g) | im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berücksichtigen |
h) | vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen |
9.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Nr. 9.2) | a) | Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion des Controllings erklären |
b) | Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen und bewerten |
c) | Daten für die Kalkulation ermitteln |
d) | an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken |
e) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken erstellen und präsentieren |
f) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken |
9.3 | Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 9.3) | a) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden |
b) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen |
c) | den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen |