Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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1 | Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | | |
1.1 | Mathematische Modellierung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | - a)
- betriebliche Aufgabenstellungen, insbesondere naturwissenschaftliche, wirtschaftliche oder technische, in interdisziplinärer Kooperation analysieren
- b)
- betriebliche Aufgabenstellungen unter Anleitung auf mathematische Modelle übertragen
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1.2 | Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | - a)
- logische Probleme in die formalisierte Schreibweise überführen und gemäß den Gesetzen der elementaren Aussagenlogik modellieren und auswerten
- b)
- in verschiedenen Zahlenräumen und in verschiedenen Stellenwertsystemen rechnen sowie Gleichungen analytisch und iterativ lösen
- c)
- Problemstellungen mit Hilfe von Mengen modellieren und Operationen auf Mengen durchführen
- d)
- betriebliche und alltägliche Sachverhalte zu Abbildungen oder Relationen abstrahieren
- e)
- Mengen und auf ihnen definierte Operationen als Gruppen und Körper identifizieren und darin rechnen
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- f)
- Aufgabenstellung der Kombinatorik lösen und die Mächtigkeit von Mengen bestimmen
- g)
- Fehlerarten bei der Verarbeitung von Messdaten unterscheiden und beachten
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1.3 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3) | - a)
- kontinuierliche Vorgänge mit Hilfe von Funktionen modellieren, darstellen und auswerten
- b)
- stetige und unstetige Vorgänge unterscheiden und behandeln
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- c)
- diskrete Vorgänge mit Hilfe von Folgen und Reihen untersuchen und Grenzwerte ermitteln
- d)
- Änderungsverhalten von Vorgängen mit Differentialrechnung beschreiben und berechnen
- e)
- betriebliche Problemstellungen, die auf funktionalen Zusammenhängen auch mehrerer Größen beruhen, erkennen, grafisch darstellen und optimieren
- f)
- Reihendarstellung von Funktionen berechnen
- g)
- Messwertreihen interpolieren und und approximieren
- h)
- Problemstellungen, insbesondere Wachstums- und Zerfallprozesse, die sich durch lineare explizite Differentialgleichungen erster Ordnung beschreiben lassen, mit Richtungsfeldern visualisieren, analytisch und mit dem Euler-Cauchy-Verfahren numerisch lösen
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- i)
- Integrale analytisch und numerisch berechnen
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1.4 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4) | - a)
- im dreidimensionalen Vektorraum rechnen, dabei Winkel, Flächen und Volumen berechnen sowie Lagebeziehungen und Abstände von Geraden und Ebenen ermitteln
- b)
- Erkenntnisse auf betriebsspezifische Fälle von Vektorräumen höherer Dimensionen übertragen
- c)
- lineare Zusammenhänge mit Matrizen modellieren
- d)
- lineare Gleichungssysteme auf Lösbarkeit prüfen und durch Gauß- Elimination mit Spaltenpivotwahl lösen
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- e)
- iterative Lösungsverfahren rechnergestützt anwenden
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1.5 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.5) | - a)
- Methoden der beschreibenden Statistik anwenden
- b)
- Wahrscheinlichkeiten berechnen
- c)
- diskrete und stetige zufallsabhängige Vorgänge mit Zufallsvariablen modellieren, Wahrscheinlichkeiten und Momente berechnen
- d)
- Simulationen von Zufallsexperimenten mit Hilfe von Zufallszahlengeneratoren für unterschiedliche Verteilungen programmieren
- e)
- Grundgesamtheit und Stichprobe unterscheiden, Punkt- und Konfidenzschätzungen für Erwartungswerte werte und Streuungen berechnen
- f)
- Tests anhand eines Testverfahrens durchführen, Fehler erster und zweiter Art unterscheiden
- g)
- Regressionsparameter zu zufallsabhängigen Messgrößen in linearen Modellen nach der Methode der kleinsten Fehlerquadrate berechnen und testen
- h)
- Korrelationskoeffizienten als Maß für den linearen Zusammenhang von Messgrößen berechnen
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2 | Software-technische Analyse und Planung von Softwarelösungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | | |
2.1 | Bedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | - a)
- Anforderungen und Kundenaufträge analysieren und Lastenhefte auswerten
- b)
- Ist-Analysen durchführen und dokumentieren
- c)
- Soll-Konzepte entwickeln
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2.2 | Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | - a)
- rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)
- Vorgaben und Vorschriften zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
- c)
- Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
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- d)
- kryptografische Methoden anwenden
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2.3 | DV-Konzept (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | - a)
- Objektmodellierungen durchführen, insbesondere mit einer standardisierten Beschreibungssprache
- b)
- Lösungsansätze entwickeln und mit standardisierten Methoden beschreiben
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- c)
- betriebliche Vorgaben zur programmtechnischen Implementierung beachten
- d)
- Qualitätsanforderungen berücksichtigen sowie Versionskontrolle planen
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2.4 | Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | Algorithmen bei der Umsetzung von Pflichtenheften auswählen, insbesondere- a)
- die Grundkonstrukte wie Sequenz, Selektion und Iteration berücksichtigen
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- b)
- iterative und rekursive Algorithmen einsetzen
- c)
- Komplexität von Algorithmen bezüglich Laufzeit und Speicherplatz sowie ihre Fehleranfälligkeit analysieren und den Programmieraufwand beurteilen
- d)
- die Algorithmen Binäres Suchen, Textsuche, Breiten- und Tiefensuche, Backtracking und Hash-Verfahren anwenden
- e)
- Sortierverfahren in Abhängigkeit von Datenmengen und -struktur auswählen
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- f)
- parallele Algorithmen einsetzen
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2.5 | Datenmodellierung über Datenstrukturen und in Datenbanken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A -Nr. 2.5) | - a)
- Objektmodelle in die elementaren Datentypen und die zusammengesetzten Datenstrukturen umsetzen, hinsichtlich der Speicherungsarten beurteilen sowie Zugriffsmethoden anwenden
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- b)
- relationale oder objektorientierte Datenbankmodelle entwickeln
- c)
- ein Datenbankmanagementsystem und eine Datenbanksprache anwenden
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2.6 | Systemkomponenten für die Software-entwicklung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.6) | - a)
- Systemkomponenten für die Softwareentwicklung einsetzen
- b)
- Eigenschaften der genutzten Betriebssysteme berücksichtigen
- c)
- die Client-Server-Architektur beachten
- d)
- Protokolle gemäß dem Schichtenmodell bei Datenkommunikationsanwendungen nutzen
- e)
- Modelle und Protokolle zur Prozesskommunikation nutzen
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3 | Softwareerstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | | |
3.1 | Programmiersprachen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) | - a)
- Programmiersprachen einordnen und unterscheiden
- b)
- in einer objektorientierten Sprache programmieren, Programme dokumentieren
- c)
- eine Entwicklungsumgebung zur Programmierung anwenden
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- d)
- eine Skriptsprache anwenden
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3.2 | Programmsysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) | - a)
- Vorgehensmodelle des Softwareengineering einsetzen und Verfahren der Dokumentation, Planung und Organisation anwenden
- b)
- Modularisierung und Komponentenbildung durchführen
- c)
- Softwarekomponenten auswählen
- d)
- Versionsverwaltung durchführen
- e)
- Werkzeuge zum automatisierten Erzeugen von Programmen aus Quelltexten anwenden
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3.3 | Softwarequalität und Test (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3) | - a)
- Prüf- und Testmethoden planen und anwenden, Testwerkzeuge einsetzen
- b)
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen und anwenden
- c)
- Qualitätskriterien bei der Entwicklung von Software anwenden
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4 | Softwareübergabe und Support (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | | |
4.1 | Softwaredokumentation und Benutzerunterstützung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | - a)
- Benutzerdokumentationen erstellen
- b)
- Entwicklerdokumentationen erstellen
- c)
- Benutzer beraten
- d)
- beim Softwareeinsatz auftretende Fragen systematisieren, Antworten kundengerecht aufbereiten
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4.2 | Mathematische Dokumentation und Interpretation der Ergebnisse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | - a)
- numerische Ergebnisse mit grafischen Mitteln veranschaulichen, Grafiktypen der Statistik verwenden
- b)
- Auftraggeber bei der mathematischen Interpretation der Ergebnisse unterstützen und mathematische Problemstellungen und Resultate interdisziplinär kommunizieren
- c)
- betriebliche Werkzeuge zum Formalsatz einsetzen
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Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) | | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1) | - a)
- Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
- die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
- Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
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1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
- arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
- wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- Bereitschaft zu lebensbegleitendem Lernen entwickeln und berufsgezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3) | - a)
- Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Geschäftsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) | | |
2.1 | Leistungsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1) | - a)
- den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
- b)
- Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen beurteilen
- c)
- die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung erläutern
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2.2 | Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2) | - a)
- Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden und die eigene Tätigkeit in Geschäftsprozesse einordnen
- b)
- die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen
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3 | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) | | |
3.1 | Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1) | - a)
- fachbezogene, auch englischsprachige, Informationsquellen auswerten
- b)
- Gespräche situationsgerecht führen und Informationen aufgabenbezogen bewerten, Protokolle anfertigen
- c)
- Daten und Sachverhalte adressatengerecht präsentieren
- d)
- betriebsspezifische Dokumentationswerkzeuge auswählen und anwenden
- e)
- Präsentationswerkzeuge und -techniken einsetzen
- f)
- betriebsspezifische Fachterminologie anwenden
- g)
- Ergebnisse des Softwareentwicklungsprozesses präsentieren
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3.2 | Arbeitsplanung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2) | - a)
- Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen, Termine planen und abstimmen
- b)
- den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten
- c)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen
- d)
- Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
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3.3 | Teamarbeit, Projektmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3) | - a)
- Aufgabenanalyse durchführen und über die Form der Arbeitsorganisation entscheiden
- b)
- Aufgaben planen und im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
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- c)
- Methoden des Projektmanagements anwenden
- d)
- Zusammenarbeit aktiv gestalten, Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
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