SIS-II-Gesetz

Gesetz zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Art 1 Anwendung der Bestimmungen des Beschlusses des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II)

Die Bestimmungen des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. EU Nr. L 205 S. 63) sind anwendbar.

(XXXX) Art 2 bis 6

Art 7 Inkrafttreten

(1) Artikel 2 Nr. 2 bis 4, Artikel 4 und Artikel 5, soweit hierdurch Artikel 6 Nr. 1 des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen aufgehoben wird, treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, ab dem die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 und der Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) anwendbar sind. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
(2) Artikel 13 Abs. 2 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes bleibt unberührt.