Schiffsname: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Anleitender Lotse: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Seelotsenanwärter: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
1 (sehr gut) | 2 (gut) | 3 (befriedigend) | 4 (ausreichend) | 5 (mangelhaft) |
Bei einem mit „5“ beurteilten Punkt ist der gesamte Einzelbewertungsnachweis mangelhaft. |
1. | Fahrweise | Zu beurteilen sind: |
– | Revierkenntnisse | |
– | Einhaltung der für das jeweilige Fahrzeug relevanten Bezugslinie (Radarlinie, Tonnenstrich) | |
– | Rechtzeitige und korrekte Anpassung der Geschwindigkeit | |
– | Rechtzeitige und korrekte Durchführung der Kursänderungen | |
– | Durchführung von Anker- und Anlegemanövern | |
2. | Verkehrsverhalten | Zu beurteilen sind: |
– | Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer | |
– | Rücksichtnahme beim Passieren | |
– | Korrekte Durchführung von Überholmanövern | |
– | Erkennen und Reagieren auf sich anbahnende Verkehrssituationen | |
– | Einhaltung der empfohlenen Geschwindigkeiten | |
3. | Reiseplanung | Zu beurteilen sind: |
– | Reiseplanung von Orderschiffen | |
– | Kenntnisse über den Tidefahrplan (sofern erforderlich) | |
– | Kenntnisse der aktuellen Tidesituation zu jedem Zeitpunkt der Reise | |
– | Vorbereitung des Lotsentransfers | |
– | Vorbereiten eventueller Anker- und Anlegemanöver | |
4. | Kommunikation | Zu beurteilen sind: |
– | Einhaltung der Meldepunkte | |
– | Kenntnisse und Einhaltung der jeweiligen Hörbereitschaft auf UKW-Kanälen | |
– | Klarheit der Absprachen | |
– | Beherrschung der Reviersprache | |
– | Klarheit der Artikulation | |
– | Erfüllung der Aufgaben innerhalb des Bridgeteams (Informationsaustausch) | |
5. | Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Name, Vorname des Seelotsenanwärters | Zeitraum der Ausbildung |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | von . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . |
Name, Vorname des Ausbilders der Lotsenbrüderschaft | Name, Vorname des Ältermannes der Lotsenbrüderschaft |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
2. Ausbildungsbuch, lückenlos geführt: | ja | nein |
3. Anzahl Einzelbewertungsnachweise: | mindestens ausreichend | mangelhaft |
4. Gesamtbewertung: | mindestens ausreichend | mangelhaft |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Ort, Datum | Ausbilder | Ältermann |
Zur Kenntnis genommen: | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seelotsenanwärter | |
Kurs/Modul | Lernziele | Beschreibung/Inhalte | Dauer/ Wiederholungsfrist | Bemerkungen | |
Kommunikation und Zusammenwirken mit den örtlichen Behörden | Mit diesen Veranstaltungen sollen die Grundsätze der Arbeit von Verkehrszentralen dargelegt, die Kommunikation und die Grundlagen für das Zusammenwirken der beteiligten Parteien an Land und an Bord in einem Revier in verschiedenen Situationen behandelt und trainiert werden, mit dem Ziel einer Weiterentwicklung und Optimierung und als Reaktion auf im Revier beobachtete Fehlentwicklungen und durch die BSU festgestellte Handlungserfordernisse. | Bezug: 5.5.2, 5.5.3 und 5.5.8 IMO-Resolution A.960(23) Umsetzung durch Vorlesung mit Unterstützung von Simulation (Radarsimulation) zur Sicherstellung einer eindeutigen Kommunikation im Zusammenwirken von Lotsen und nautischen Bediensteten der Verkehrszentralen Einbeziehung von Vertretern der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, z. B. Havariekommando, und anderer Behörden und Institutionen | |||
a) | VTS-Lehrgänge (siehe Spezifizierung) | a) | VTS Lehrgänge | a) | 3 Tage/ 5 Jahre |
– | Dienste eines VTS/rechtliche Grundlagen (National und International)/VV-WSV 2408, | ||||
– | Wirkung und Abgrenzung der Dienste, | ||||
– | Praktische Übungen zur Radarberatung von Land, | ||||
– | Training der Kommunikation, | ||||
– | Datensicherung; | ||||
b) | Unfallmanagementlehrgänge (siehe Spezifizierung) | b) | Unfallmanagementlehrgänge | b) | 2 Tage/ 5 Jahre |
– | Analyse verschiedener möglicher Gefahrenlagen, | ||||
– | Darstellung von Notfallplänen, | ||||
– | Aufgabenteilung, | ||||
– | Kommunikationswege und Durchführung der Kommunikation, | ||||
– | Zuweisung der Führung einer Gefahrenlage„on-scene-commander“, | ||||
– | Fallstudien; | ||||
c) | Vermittlung von einschlägigen Themen zum Lotswesen betreffend Gesetze und Rechtsvorschriften in dem jeweiligen Lotsrevier | c) | Vermittlung einschlägiger Gesetze und Rechtsvorschriften und weiterer Themen aus gegebener Veranlassung; Vermittlung von aktuellen Entwicklungen für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf in dem jeweiligen Lotsrevier. | c) | 1 Tag/ 5 Jahre |
Bridge Resource Management (BRM) | Diese Veranstaltung soll der effektiven Vorbereitung und Nutzung des Brückenwachdienstes unter Berücksichtigung der Brückenbesetzung und Brückenausstattung dienen. Im Mittelpunkt stehen die Rolle des Lotsen innerhalb des Brückenteams und das Verhältnis Kapitän/Lotse. | – | Vermittlung von Gruppenführungstechniken, | 5 Tage/ 5 Jahre | Bezug: 5.5.4 IMO-Resolution A.960(23) unter Einbeziehung von 5.5.1 (Abhaltung des Kurses in Englisch) Umsetzung durch Vorlesung mit Unterstützung von Simulation |
– | Schulung des Teamverhaltens, | ||||
– | Erfassung von Situationen und der gegebenen Ressourcen, | ||||
– | Beziehung und Informationsaustausch Kapitän/Lotse und mit anderen Mitgliedern des Teams, | ||||
– | Delegieren und Aufgabenverteilung, | ||||
– | Schulung des Entscheidungsverhaltens, | ||||
– | Fallstudien und Simulation von Situationen unter verschiedenen Bedingungen (Normal- und Notfallbedingungen), | ||||
– | Kommunikationstechniken, | ||||
– | Fehlerkettenanalyse, | ||||
– | Einfluss von Stress und Übermüdung (fatigue). | ||||
Ausbildung an modernen technischen Navigationseinrichtungen | Schulung der Handhabung neuer Entwicklungen bei Technischen Navigationseinrichtungen, insbesondere Radar, ECDIS, AIS, integrierte Navigationssysteme und weiterer neuer Geräte. Insbesondere soll ihre Nutzbarkeit auf dem Lotsrevier dargestellt werden. | – | Fortbildung am Radargerät/angemessene Handhabung und Nutzung im jeweiligen Lotsrevier/Berücksichtigung von neuen Entwicklungen; Erörterung der Fehler und Grenzen von Radargeräten unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen und Erfahrungen im Revier, | 3 bis 5 Tage/ 5 Jahre | Bezug: 5.5.5 und 5.5.7 IMO-ResolutionA.960(23) Umsetzung durch Vorlesung mit Unterstützung von Simulation (Radarsimulator und andere auf die Zielsetzung zugeschnittene Simulatoren) |
– | Praktisches Training: Fahren mit Radar in verschiedenen Situationen im Lotsrevier (z. B. bei schlechter Sicht), | ||||
– | Schulung in der Handhabung neuer Systeme, z. B. ECDIS, AIS, integrierte Navigationssysteme unter Berücksichtigung der Grenzen und Fehler. | ||||
Shiphandling an Simulatoren | Training von ausgewählten Manöversituationen, entsprechend der sich im jeweiligen Revier entwickelnden Erfordernisse zur Fortentwicklung von Praxiswissen und zur Festigung von Routinen. | – | Training des Manövrierens ausgewählter Fahrzeuge in ausgewählten Revierabschnitten unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Bedingungen, | 3 Tage/ 3 Jahre | Bezug: 5.5.5 und 5.5.6 unter Berücksichtigung von 5.5.7 IMO-Resolution A.960(23) Umsetzung mit Unterstützung von Simulation (möglich in digitalen „Full mission Simulatoren“ und/oder in bemannten Schiffsmodellen je nach den revierbezogenen zu trainierenden Inhalten) |
– | Training von zu erwartenden hydrodynamischen Effekten in bestimmten Revierabschnitten und in bestimmten Situationen (z. B. Banking, ship to ship interaction usw.), | ||||
– | Training der Handhabung von Schiffen mit und ohne Schlepperassistenz, | ||||
– | Nutzung des Ankers, | ||||
– | Wirkung von Manövrierhilfen und verschiedenen Antrieben, | ||||
– | Training der Handhabung von neuen zu erwartenden Schiffen, | ||||
– | Training von Grenzsituationen und Notfallsituationen. | ||||
Fortbildung in Bezug auf revierspezifische Veränderungen | Training von ausgewählten Manöversituationen. | Training des Verhaltens in neu gestalteten Fahrwassern/Hafenanlagen. | nach Bedarf | Bezug: 5.5 IMO-Resolution A.960(23) | |
Eigenschutz, Überleben im Seenotfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen | Training in der Handhabung von gegebenen Mitteln zum Eigenschutz. | – | Überlebensanzüge, | 5 Tage/ 5 Jahre | Bezug: 5.9, 5.5.10 und 5.5.11 IMO-Resolution A.960(23) (der Lehrgang sollte STCW-konform sein) |
– | Handhabung von Arbeitswesten, | ||||
– | Bergung von Personen aus dem Wasser, | ||||
– | Erste Hilfe/Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Notarztes. |
Inhalte | Rechtliche Grundlagen | |
International | National | |
Aufgaben der WSV | 6.1.3 IMO-Resolution A.960(23) | |
– | Eigentümer der Bundeswasserstraßen | Artikel 87 und 89 Grundgesetz |
– | Verwaltung durch eigene Behörden | |
– | Gefahrenabwehr für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs | §§ 1 und 3 SeeAufgG |
– | Schifffahrtspolizei | § 55 SeeSchStrO |
– | Strompolizei | §§ 24 und 28 WaStrG |
Sicherheitskonzept Deutsche Küste | ||
– | Hintergrund | |
– | Module | |
– | Lotswesen | |
Modul „Maritime Verkehrssicherung“ | IMO-Resolution A.875(20) Kapitel V Regel 12 SOLAS „Verkehrssicherungsdienste“, Artikel 9 Nummer 3 EU- Richtlinie 2002/59/EG | § 2 Nummer 22, 27 und § 55 SeeSchStrO VV-WSV 2408 VV-GDWS |
– | Begriff | |
– | Aufgaben | |
– | Dienste: | |
– | Verkehrsinformationsdienst | |
– | Verkehrsunterstützungsdienst | |
– | Verkehrsregelungsdienst | |
Verkehrsunterstützung durch Radarberatung der Seelotsen | SeeLG Allgemeine Lotsverordnung Revierlotsverordnungen der GDWS Verwaltungsanordnung über die Nutzung von Radaranlagen | |
– | Aufgaben bei der Radarberatung von Land | |
– | Abgrenzung der Tätigkeit und Zusammenarbeit von Lotsen und Bundesbediensteten | |
– | Praktische Übungen, einschließlich Kommunikation mit dem Schiff | |
Datensicherung des UKW-Funkverkehrs durch die Vkz | § 11 VV-WSV 2408 |
Inhalte | Rechtliche Grundlagen | |
International | National | |
Begriffsbestimmung | Anlage 2 Punkt 7 IMO-Resolution A.960(23) | § 1 Absatz 2 SUG § 3 Absatz 2, § 28 VV-WSV 2408 § 26 SeeLG |
– | Unfall/Störung/besonderes Ereignis | |
– | Beispiele | |
– | Meldeverpflichtung | |
Aufgaben betroffener Stellen | § 1 Absatz 2, §§ 3, 3a bis 3c SeeAufgG §§ 2, 28 VV-WSV 2408 § 6 Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos Vereinbarung über die Ausübung schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Schiffsunfällen (Schleppereinsatz) | |
– | GDWS WSÄ/Vkz | |
– | Havariekommando (HK) | |
– | WSP | |
– | Schlepperreedereien | |
– | BSU | |
Alarm- und Meldepläne der involvierten Stellen | Meldepläne der WSÄ Meldepläne des HK | |
Aufgabenverteilung und -abgrenzung bei verschiedenen Szenarien | § 1 Absatz 4, § 9 Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos | |
– | Maßnahmen der WSÄ/Vkz (Einleitung der Sofortmaßnahmen) | |
– | Aufgaben und Kommunikation des Lotsen bei Unfall/Störung mit der Vkz/Havariestab und der Schiffsführung | |
– | Weitere Abarbeitung des Unfalls/Störung unterhalb der Schwelle einer komplexen Schadenslage durch WSÄ/Vkz | |
– | Übernahme der Gesamtleitung bei Vorliegen einer komplexen Schadenslage durch HK | |
– | Definition komplexe Schadenslage | |
– | Wann kann HK Gesamtleitung übernehmen? | |
– | Zuweisung der Aufgabe eines „on scene commanders“ | |
– | Zuweisung eines Notliegeplatzes | |
Fallbeispiele |