Erster Abschnitt | |
(weggefallen) | |
§§ 1 bis 13 | (weggefallen) |
Zweiter Abschnitt | |
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen | |
§ 14 | Verwendungszwecke |
1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen | |
§ 15 | Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen |
§ 16 | Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen |
2. Unterabschnitt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben | |
§ 17 | Leistungsarten |
§ 18 | Leistungsvoraussetzungen |
I. Leistungen an schwerbehinderte Menschen | |
§ 19 | Technische Arbeitshilfen |
§ 20 | Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes |
§ 21 | Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz |
§ 22 | Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung |
§ 23 | (aufgehoben) |
§ 24 | Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten |
§ 25 | Hilfen in besonderen Lebenslagen |
II. Leistungen an Arbeitgeber | |
§ 26 | Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte |
§ 26a | Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener |
§ 26b | Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener |
§ 26c | Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements |
§ 27 | Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen |
III. Sonstige Leistungen | |
§ 27a | Leistungen an Integrationsfachdienste |
§ 28 | Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen |
§ 28a | Leistungen an Integrationsprojekte |
§ 29 | Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen |
3. Unterabschnitt Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben | |
§ 30 | Förderungsfähige Einrichtungen |
§ 31 | Förderungsvoraussetzungen |
§ 32 | Förderungsgrundsätze |
§ 33 | Art und Höhe der Leistungen |
§ 34 | Tilgung und Verzinsung von Darlehen |
Dritter Abschnitt | |
Ausgleichsfonds | |
1. Unterabschnitt Gestaltung des Ausgleichsfonds | |
§ 35 | Rechtsform |
§ 36 | Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds |
§ 37 | Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung |
§ 38 | Aufstellung eines Wirtschaftsplans |
§ 39 | Feststellung des Wirtschaftsplans |
§ 40 | Ausführung des Wirtschaftsplans |
2. Unterabschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds | |
§ 41 | Verwendungszwecke |
3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds | |
§ 42 | Anmeldeverfahren und Anträge |
§ 43 | Vorschlagsrecht des Beirates |
§ 44 | Entscheidung |
§ 45 | Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales |
Vierter Abschnitt | |
Schlußvorschriften | |
§ 46 | Übergangsregelungen |
§ 47 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |