1 | Arbeitsschritte vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)
- Arbeitsschritte festlegen sowie Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen
- c)
- Skizzen, Pläne und Zeichnungen anfertigen, lesen und anwenden
- d)
- Materialbedarfe ermitteln
- e)
- Messungen durchführen
- f)
- Informationen und technische Unterlagen, insbesondere Merkblätter, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, beschaffen und auswerten sowie Dokumentationen erstellen
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2 | Arbeitsabläufe kundenorientiert gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen, dabei branchenspezifische Software anwenden, Vorschriften des Datenschutzes beachten und Daten pflegen und sichern
- b)
- berufsspezifische Richtlinien und gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Energieeinsparung, Schalldämmung sowie zur Befestigungs-, Automatisierungs-, Steuerungs- und Sicherheitstechnik, anwenden
- c)
- Liefertermine und -bedingungen beachten
- d)
- Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und arbeitssicherheitstechnischer Gesichtspunkte gestalten
- e)
- Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- f)
- Aufgaben im Team planen, abstimmen und umsetzen sowie Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- g)
- Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
- h)
- technische Entwicklungen feststellen und berücksichtigen
- i)
- Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachige Fachbegriffe anwenden und kulturelle Identitäten beachten
- j)
- Termine mit Kunden abstimmen und anpassen
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3 | Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)
- Wareneingänge auf Vollständigkeit und Unversehrtheit kontrollieren und Waren lagern sowie Lagerkriterien beachten
- c)
- Zwischenkontrollen durchführen
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- d)
- Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
- e)
- Endkontrollen durchführen
- f)
- durchgeführte Arbeiten bewerten und dokumentieren
- g)
- Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- h)
- zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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4 | Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- persönliche Schutzausrüstungen auswählen und verwenden
- b)
- Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
- c)
- Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Be- und Entladung veranlassen
- d)
- örtliche Gegebenheiten für den Arbeitsbeginn prüfen, insbesondere Maße und Leitungswege
- e)
- Transportmittel und Transporthilfsmittel nutzen und warten sowie Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Störungen ergreifen
- f)
- Fahrzeuge nach Anfahrfolgen und Transportgut unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung beladen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen und Ladungen sichern
- g)
- Leitern, Gerüste und Hubarbeitsbühnen auswählen, auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen sowie Arbeitsgerüste auf- und abbauen
- h)
- Energiebereitstellung veranlassen und Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- i)
- Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie gegen Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
- j)
- Abfall- und Reststoffe trennen und lagern und deren Entsorgung veranlassen
- k)
- Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen und Unfallstellen sichern
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5 | Bauteile und Baugruppen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Werkstoffe, insbesondere Hölzer, Kunststoffe, Metalle, Glas und Textilien, nach Verwendungszweck auswählen
- b)
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge auf Fehler prüfen und für die Be- und Verarbeitung vorbereiten
- c)
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Anlagen auswählen
- d)
- Werkzeuge und Geräte handhaben und instand halten
- e)
- Geräte, Maschinen und technische Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen sowie Werk- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge manuell und maschinell be- und verarbeiten
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26 |
- f)
- Bauteile herstellen und zu Baugruppen fügen
- g)
- Transportgeräte auswählen und bedienen
- h)
- Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
- i)
- Geräte, Maschinen und technische Anlagen nach Wartungsvorschriften instand halten
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6 | Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- Rollpanzer und Behänge, insbesondere für Rollläden, Markisen sowie Jalousien, nach Bauarten und Konstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)
- Profile und Stäbe nach Arbeitsauftrag auswählen und ablängen
- c)
- Behänge aus unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren herstellen
- d)
- Schlussstäbe, Schlussprofile und Fallstangen auswählen, bearbeiten und fügen
- e)
- Aufhängungen auswählen und herstellen
- f)
- Beschläge auswählen und anbringen
- g)
- Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung durchführen
- h)
- Rollpanzer zusammenbauen und gegen seitliches Verschieben sichern
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7 | Rollabschlüsse aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Rollabschlüsse, insbesondere Rollläden und Markisen, nach Bauarten und Konstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)
- Untergründe prüfen sowie Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
- c)
- Wellenteile herstellen, zusammenbauen und auf Rundlauf prüfen
- d)
- Tragkonstruktionen herstellen und montieren
- e)
- Antriebe nach Bauart und Verwendungszweck auswählen und einbauen
- f)
- Wellen montieren
- g)
- Führungsschienen anpassen und montieren
- h)
- Rollabschlüsse und Behänge montieren
- i)
- Dämmmaßnahmen durchführen
- j)
- Verkleidungen herstellen und montieren
- k)
- Bauwerksanschlüsse herstellen
- l)
- Maßnahmen zur Sicherheit, insbesondere zur Einbruchhemmung, durchführen
- m)
- Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
- n)
- Art der Funktionsprüfungen von Rollabschlüssen festlegen, Funktionsprüfungen vorbereiten sowie mechanische, elektronische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
- o)
- Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- p)
- Sicherheitsprüfungen durchführen
- q)
- Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
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8 | Zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse, insbesondere Jalousien, nach Bauarten und Konstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)
- Untergründe prüfen sowie Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
- c)
- nicht rollbare Abschlüsse für den Einbau vorbereiten
- d)
- Antriebe nach Bauarten und Verwendungszweck auswählen und einbauen
- e)
- nicht rollbare Abschlüsse montieren und Bauwerksanschlüsse herstellen
- f)
- Sicherheitseinrichtungen nach Herstellervorgaben montieren und Maßnahmen zur Einbruchhemmung durchführen
- g)
- Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
- h)
- Art der Funktionsprüfungen von nicht rollbaren Abschlüssen festlegen, Funktionsprüfungen vorbereiten sowie mechanische, elektronische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
- i)
- Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- j)
- Sicherheitsprüfungen durchführen
- k)
- Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
| 10 |
9 | Alleinige Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- alleinige Abschlüsse einer begeh- oder befahrbaren Bauwerksöffnung, insbesondere von Toren, nach Bauarten, Konstruktionen und Antrieben unterscheiden und auswählen
- b)
- Untergründe prüfen und Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
- c)
- alleinige Abschlüsse für den Einbau vorbereiten
- d)
- alleinige Abschlüsse nach Montageanleitung montieren, Herstellervorgaben umsetzen und Bauwerksanschlüsse herstellen
- e)
- Sicherheitseinrichtungen nach Herstellervorgaben montieren und Maßnahmen zur Einbruchhemmung durchführen
- f)
- Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
- g)
- Art der Funktionsprüfungen von alleinigen Abschlüssen festlegen, Funktionsprüfungen vorbereiten sowie mechanische, elektronische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
- h)
- Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- i)
- Sicherheitsprüfungen nach gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien durchführen
- j)
- Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
| 14 |
10 | Rollladen- und Fenster- kombinationen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | - a)
- Rollladen- und Fensterkombinationen nach Bauarten und Konstruktionen unterscheiden und auswählen
- b)
- Teile für Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und zusammenbauen
| 10 |
- c)
- Untergründe prüfen sowie Befestigungsmittel auswählen und einsetzen
- d)
- Fertigelemente und Bauteilkombinationen für die Montage vorbereiten und systembezogen einbauen
- e)
- Beschläge und Funktionsteile montieren
- f)
- Bauwerksanschlüsse herstellen
- g)
- Maßnahmen zur Sicherheit, insbesondere zur Einbruchhemmung, durchführen
- h)
- Art der Funktionsprüfungen von Rollladen- und Fensterkombinationen festlegen, Funktionsprüfungen vorbereiten sowie mechanische, elektronische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
- i)
- Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- j)
- Sicherheitsprüfungen durchführen
- k)
- Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
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11 | Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | - a)
- Komponenten und Systeme zur Ansteuerung von Antrieben und zur Steuerung von automatischen Abläufen nach Bauarten und Funktionen unterscheiden, auswählen und prüfen
- b)
- Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen für Antriebe und Steuerungen von Rollladen- und Sonnenschutzsystemen anwenden und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- c)
- elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
- d)
- Steuerungskomponenten, insbesondere elektrische Antriebe, und Systeme für die Montage vorbereiten und nach Herstellerangaben einbauen
- e)
- elektrische Anschlüsse an vorhandene, sicherheitsgeprüfte und freigegebene Einspeisepunkte herstellen sowie Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom beachten und anwenden
- f)
- Steuerungskomponenten und Systeme einstellen und in Betrieb nehmen
- g)
- Steuerungskomponenten und Systeme nach Anforderungen zur Automatisierung programmieren und Programmierungen dokumentieren
- h)
- Programmierungen mit dem Kunden abstimmen sowie Programmierungen durchführen, dem Kunden erläutern und ihn in die Steuerungen einweisen
- i)
- System- und Funktionsprüfungen durchführen sowie Ergebnisse dokumentieren und bewerten
- j)
- Sicherheitsprüfungen bei alleinigen Abschlüssen durchführen sowie Ergebnisse dokumentieren und bewerten
- k)
- Ursachen von Funktionsstörungen ermitteln und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
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12 | Wartungs- und Instand- setzungsarbeiten durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | - a)
- Wartungsarbeiten entsprechend den Wartungsintervallen vorbereiten, durchführen und protokollieren
- b)
- Schäden und deren Ursachen ermitteln und dokumentieren
- c)
- Instandsetzungsarbeiten vorbereiten, durchführen und dokumentieren
- d)
- Sicherungsmaßnahmen durchführen
- e)
- regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchführen, gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien beachten sowie Ergebnisse dokumentieren und bewerten
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13 | Leistungen übergeben und Kundengespräche führen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) | - a)
- Kundengespräche führen, insbesondere zur Übergabe von fertiggestellten Arbeiten, zur Erläuterung von Pflege- und Bedienungsanleitungen sowie zu Wartungsintervallen
- b)
- Abnahmen durchführen und Abnahmeprotokolle erstellen
- c)
- Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
- d)
- Tätigkeitsnachweise erstellen sowie Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen und dokumentieren
- e)
- weitere Kundenbedarfe feststellen
- f)
- Kunden über das betriebliche Leistungsspektrum und Dienstleistungen, insbesondere zur Energieeinsparung, informieren, Kundenanforderungen erfassen und Kundenbedarfe auf Umsetzbarkeit prüfen
- g)
- durch das eigene Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragen
- h)
- Aufmaße erstellen und weiterleiten
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