Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von der Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen (Kanalkilometer 32,00) bis zum Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) vom 30. Oktober 1970 an dem allgemeinen Verkehr dient.
Der Bundesminister für Verkehr