1 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- Arten, Aufbau und Funktionen von Polstermöbeln und Matratzen unterscheiden
- b)
- Gestellkonstruktionen unterscheiden
- c)
- Funktionsmaße von Polstermöbeln und Matratzen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwenden
- d)
- Skizzen, Fachzeichnungen, Schablonen und Materiallisten erstellen und anwenden
- e)
- technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
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2 | Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Kunstleder, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen
- b)
- Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen
- c)
- Werk- und Hilfsstoffe nach Herkunft und Herstellungsverfahren unterscheiden, Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen bei der Verarbeitung berücksichtigen
- d)
- Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör sortieren, auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen sowie lagern und Lagerkriterien beachten
- e)
- Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe verarbeiten, Verbindungen herstellen, Teile montieren
- f)
- Klebstoffe nach Verwendungszweck unter Beachtung von Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften einsetzen
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- g)
- Arten von Veredelungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
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3 | Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einsetzen
- b)
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigen
- c)
- Maschinen und Anlagen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienen
- d)
- Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- e)
- Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
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4 |
- f)
- Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren, insbesondere an rechnergestützten Maschinen
- g)
- vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
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4 | Zuschneiden und Nähen von Bezügen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- Zuschnittschablonen anfertigen und beschriften, Nähablauf festlegen
- b)
- Zuschnittschablonen unter Beachtung rationeller Einteilung, Lederqualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren
- c)
- Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe, insbesondere Vliesstoffe, zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen
- d)
- Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen hinsichtlich der Weiterverarbeitung prüfen
- e)
- Schnittteile zusammenstellen und zuordnen, Materialreste sortieren, lagern und umweltgerecht entsorgen
- f)
- Vorarbeiten, insbesondere Ketteln, Raffen und Steppen, ausführen
- g)
- Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen und kontrollieren, Grifftechniken anwenden
- h)
- Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern, insbesondere Stepp-, Keder-, Kapp- und Ziernähte, anfertigen, Verschlüsse einarbeiten
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- i)
- Bezugsflächen, insbesondere mit Pfeifen, Rauten, Abnähern und Knopfbildern, aufteilen und gestalten
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5 | Vorpolstern und Konfektionieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- Polstertechniken unterscheiden und anwenden
- b)
- Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten
- c)
- Polstergrund und Unterfederungen auswählen, anbringen und aufbauen
- d)
- Aufbau von Polster oder Matratze festlegen und vorbereiten
- e)
- tragende und elastische Teile von Polstern herstellen und einsetzen
- f)
- Federungen mit Abdeckungen überspannen
- g)
- Polsterfüllstoffe, insbesondere Schaumstoffe und Vliesstoffe, auswählen und einsetzen
- h)
- Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster herstellen
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- i)
- Fasson aus vorgefertigten Formteilen, insbesondere aus Schaumstoffen und Kunststoffprofilen, herstellen, Flächengestaltung berücksichtigen
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6 | Auswählen und Montieren von Funktionselementen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- mechanische und elektrische Funktionselemente unterscheiden
- b)
- Beschläge für mechanische Funktionen, insbesondere für Sitz- und Liegepositionen, auswählen und einbauen
- c)
- elektrische und elektronische Komponenten, Antriebe und Steuerungen auswählen und einbauen
- d)
- Funktionselemente prüfen und nach technischen Unterlagen montieren
- e)
- Zusatzelemente unterscheiden und einbauen
- f)
- gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen für den Einbau von Funktions- und Zusatzelementen einhalten
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7 | Beziehen von Polsterteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- Bezugstechniken unterscheiden und anwenden
- b)
- Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster beziehen
- c)
- Bezugsmaterial am Gestell befestigen, insbesondere durch Nageln, Kleben und Klammern
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- d)
- Formteile beziehen oder Matratzenüberzug anbringen
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8 | Entwickeln und Anfertigen von Prototypen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Prototypen auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)
- Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeiten
- c)
- Prototypen anfertigen, Polster- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden
- d)
- Prototypen analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung vorschlagen
- e)
- Unterlagen für die Serienfertigung vorbereiten
- f)
- bei technischen Innovationen mitwirken, insbesondere Vorschläge einbringen
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9 | Endmontage und Qualitätskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | - a)
- optische Designelemente und Verzierungen, insbesondere Ziernägel, Knöpfe und Kordeln, auswählen und anbringen
- b)
- Polsterteile zu Polstermöbeln zusammenfügen
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- c)
- Zubehörteile, insbesondere Füße, Rollen und Beschläge, montieren
- d)
- Produktkennzeichnungen, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen zuordnen und anbringen, Bezugsmaterialien reinigen
- e)
- Polstermöbel instand setzen
- f)
- Endkontrolle durchführen, insbesondere Funktionen und Qualität prüfen, Ergebnisse dokumentieren
- g)
- Polstermöbel lager- und versandfertig machen und verpacken, betriebliche Richtlinien einhalten
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