1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern |
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären |
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen |
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
b) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen |
c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern |
d) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen |
4 | Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene (§ 4 Nr. 4) | a) | Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen beschreiben |
b) | persönliche Schutzausrüstungen handhaben |
c) | Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Wirksamkeit erhalten |
d) | Einrichtungen zur Brandbekämpfung handhaben |
e) | Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
f) | Verhaltensregeln im Brandfall anwenden |
g) | Explosionsgefahren beschreiben und über Maßnahmen zum Explosionsschutz Auskunft geben |
h) | Gefahren beim Umgang mit und durch Einwirkung von Arbeitsstoffen beschreiben |
i) | Regeln der Arbeitshygiene beachten und Maßnahmen der Arbeitshygiene ergreifen |
k) | Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten |
5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 5) | a) | über mögliche Umweltbelastungen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung Auskunft geben |
b) | berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzes nennen |
c) | Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ergreifen |
d) | Abfälle und Reststoffe unter Beachtung von Abfallbeseitigungsvorschriften sammeln und lagern |
6 | Einsetzen von Energieträgern und rationelle Energienutzung (§ 4 Nr. 6) | a) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen |
b) | Einsatz und Wirkungsweise der Energieträger und der jeweiligen Geräte beschreiben |
c) | Methoden des Wärmetausches unterscheiden |
d) | mit Energieträgern heizen, kühlen, temperieren und die entsprechenden Geräte bedienen; Energien ökonomisch einsetzen |
e) | Gleichungen der mechanischen, thermischen und elektrischen Energie unter Verwendung der SI-Einheiten und SI-Größen anwenden |
f) | Gefahren im Umgang mit Energieträgern beschreiben |
7 | Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten (§ 4 Nr. 7) | | |
7.1 | stationäre Einrichtungen (§ 4 Nr. 7 Buchstabe a) | a) | die Notwendigkeit von Be- und Entlüftungseinrichtungen beschreiben | 2 | | | |
b) | Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegen |
c) | die Kennzeichnung von Rohrleitungen nennen |
7.2 | Laborgeräte (§ 4 Nr. 7 Buchstabe b) | a) | über mechanische und thermische Eigenschaften von Laborgeräte-Werkstoffen sowie über ihr Verhalten gegenüber Chemikalien Auskunft geben | 4 | | | |
b) | Laborgeräte aus Glas, Porzellan, Metall, Holz, Gummi und Kunststoff zum Aufbewahren, Lagern, Trennen, Vereinigen und Reinigen von Arbeitsstoffen einsetzen |
c) | Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß ergreifen |
d) | Arbeitsgeräte reinigen |
e) | Lupe und Mikroskop einsetzen und pflegen |
8 | Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen (§ 4 Nr. 8) | a) | über Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen Auskunft geben | 8 | | | |
b) | die Werkstoffe Glas, Gummi und Kunststoff bearbeiten |
c) | Flächen und Volumina berechnen |
d) | Schlauch- und Rohrverbindungen Einsatzgebieten zuordnen |
e) | aus den Werkstoffen Glas, Gummi und Kunststoff Verbindungen herstellen, abdichten und lösen |
f) | metallische und nichtmetallische Werkstoffe nach einfachen technischen Zeichnungen manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere formen, biegen, trennen, feilen, bohren und gewindeschneiden |
9 | Umgehen mit Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 9) | a) | den Aufbau der Stoffe aus Atomen und Molekülen beschreiben | 8 | | | |
b) | den Aufbau des Periodensystems aus Haupt- und Nebengruppen beschreiben |
c) | Oxidation und Reduktion unterscheiden |
d) | Aggregatzustände, ihre Zustandsänderungen und die dabei stattfindenden Änderungen des Energieinhalts beschreiben |
e) | Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von Mischphasen berechnen |
f) | Reaktionsgleichungen aufstellen |
g) | über Gefahrensymbole und die Bezeichnung von Arbeitsstoffen Auskunft geben |
h) | Arbeitsstoffe kennzeichnen |
i) | Arbeitsstoffe rationell einsetzen |
k) | mit Säuren, Hydroxiden und Salzen sowie deren Lösungen umgehen |
l) | die Umsetzung konzentrierter und verdünnter Säuren und Laugen mit Metallen durch Reaktionsgleichungen darstellen |
m) | mit organischen Lösemitteln umgehen |
n) | Aufbau und Einsatz von Reduzierventilen beschreiben |
o) | Gase entnehmen und Reduzierventile handhaben |
p) | den Einfluß von Druck und Temperatur auf das Volumen von Gasen beschreiben |
q) | Gase nachweisen und bestimmen |
10 | Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen (§ 4 Nr. 10) | | |
10.1 | physikalische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe a) | a) | physikalische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen | 7 | | | |
b) | Flüssigkeiten und Feststoffe vereinigen |
c) | Feststoffe zerkleinern und sieben |
d) | Feststoffe von Flüssigkeiten durch Sedimentieren, Dekantieren, Filtrieren und Eindampfen trennen |
e) | Feststoffe durch Umkristallisieren und Flüssigkeiten durch Destillieren reinigen |
f) | Feststoffe und organische Lösemittel trocknen |
10.2 | chemische Methoden (§ 4 Nr. 10 Buchstabe b) | a) | chemische Methoden der Stofftrennung, -Vereinigung und -reinigung nennen | 5 | | | |
b) | qualitative Einzelnachweise von Kationen und Anionen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellen |
c) | gravimetrische und volumetrische Bestimmungen durchführen sowie Reaktionen durch Gleichungen darstellen |
d) | Massenanteil, Massenkonzentration und Stoffmengenkonzentration berechnen |
11 | Messen physikalischer Größen, Bestimmen von Stoffkonstanten und elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11) | | |
11.1 | physikalische Größen (§ 4 Nr. 11 Buchstabe a) | a) | Meßgeräte und -einrichtungen beschreiben und Einsatzbereichen zuordnen | 3 | | | |
b) | Länge, Volumen und Masse bestimmen |
c) | Aufbau und Funktionsweise von Druckmeßgeräten beschreiben |
d) | den Druck von Luft und Gasen bestimmen |
e) | Aufbau, Funktionsweise und Einsatzbereiche von Temperaturmeßgeräten beschreiben |
f) | die Temperatur von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen messen |
g) | den pH-Wert bestimmen |
11.2 | Stoff-Konstanten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe b) | a) | die Bestimmung der Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten beschreiben | 4 | | | |
b) | die Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten bestimmen |
c) | Apparaturen zur Bestimmung von Schmelz- und Siedepunkt beschreiben |
d) | Schmelz- und Siedepunkte bestimmen |
e) | die Bedeutung von Stoffkonstanten beschreiben |
11.3 | elektrotechnische Arbeiten (§ 4 Nr. 11 Buchstabe c) | a) | elektrische Einheiten nennen und den Zusammenhang zwischen elektrischen Größen beschreiben | 5 | | | |
b) | Spannung, Widerstand und Stromstärke messen |
c) | Widerstände mit der Wheatstoneschen Brücke bestimmen |
d) | einfache elektrische Schaltpläne lesen und erstellen |
e) | Schaltungen anfertigen und Geräte montieren |
12 | Anwenden mikrobiologischer Arbeitstechniken (§ 4 Nr. 12) | a) | über Stoffwechsel, Reizbarkeit, Fortpflanzung, Wachstum und Bewegung als Kennzeichen des Lebens Auskunft geben | 3 | | | |
b) | den grundlegenden Zellaufbau beschreiben |
c) | über Bakterien und Pilze und deren Bedeutung in der Natur zum Stoffabbau, in der Biotechnik, bei der Herstellung von Nahrungs- und Arzneimitteln, im Umweltschutz sowie als Krankheitserreger Auskunft geben |
d) | Keime in der Umwelt anhand von Luft- und Wasserproben sowie von Fingerabdrücken nachweisen |
e) | Anzahl, Form und Farbe von Kolonien auf Fangplatten bestimmen |
f) | zur Anwendung kommende Impftechniken beim Nachweis von Keimen unterscheiden |
g) | über Wachstumsbedingungen von Keimen Auskunft geben |
h) | Sterilisation und Desinfektion unterscheiden |
i) | die Wirkung von Sterilisations- und Desinfektionsmethoden nachweisen |
k) | eine Gärung durchführen und ein Gärungsprodukt nachweisen |
13 | Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen (§ 4 Nr. 13) | a) | Dokumentationsarten unterscheiden und den Dokumentationswert beschreiben | 3 | | | |
b) | Arbeitsabläufe und –ergebnisse protokollieren |
c) | Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen |