Stunden | ||
1. | Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten | 360 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | auf der Grundlage notfallmedizinischer Erkenntnisse und notfallrelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften wie Naturwissenschaften, Anatomie, Physiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre und medizinische Mikrobiologie sowie Sozialwissenschaften, Notfallsituationen wahrzunehmen und zu reflektieren sowie Veränderungen der Notfallsituationen zu erkennen und adäquat zu handeln, | |
b) | eine Eigen- und Fremdanamnese unter Anwendung der notwendigen diagnostischen Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie unter Berücksichtigung des Zustandes der Patientin oder des Patienten insbesondere im Hinblick auf ihre oder seine vitale Gefährdung zielgerichtet zu erheben, | |
c) | die erhobenen Befunde zu beurteilen und eine Arbeitsdiagnose zu erstellen, | |
d) | unter Beachtung der Lage vor Ort und möglicher Gefahren Maßnahmen zur Erkundung einer Einsatzstelle durchzuführen, | |
e) | die gewonnenen Erkenntnisse zu beurteilen sowie der Situation entsprechend zu reagieren, | |
f) | die eigenen Grenzen insbesondere im Hinblick auf die Gefährdungslage, die Zahl der betroffenen Personen oder die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und unter Berücksichtigung sachlicher, personenbezogener und situativer Erfordernisse Maßnahmen zum Anfordern entsprechender Unterstützung einzuleiten. | |
2. | Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten | 360 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Maßnahmen zur Rettung der Patientinnen und Patienten sowie medizinische Maßnahmen der Erstversorgung entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik in ihrer Zielsetzung, Art und ihrem Umfang an der Arbeitsdiagnose auszurichten und danach zu handeln, | |
b) | Maßnahmen zur Überprüfung und Sicherung der Vitalfunktionen situationsgerecht durchzuführen, | |
c) | geeignete Hilfsmittel zur fachgerechten Lagerung und zum Transport von unterschiedlichen Patientengruppen unter Beachtung der Patienten- und Eigenschonung einzusetzen, | |
d) | Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen, | |
e) | Maßnahmen zur fachgerechten Betreuung und Überwachung unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene von unterschiedlichen Patientengruppen während eines ärztlich begleiteten Sekundärtransportes durchzuführen, | |
f) | Transporte von Intensivpatientinnen und -patienten mit den notwendigen Pflegemaßnahmen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene zu begleiten, | |
g) | das eigene Handeln an Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Eigenschutz einschließlich der Grundregeln des Infektionsschutzes auszurichten und einfache Maßnahmen sicher anzuwenden, | |
h) | die durchgeführten berufsfeldspezifischen Maßnahmen zu evaluieren und zielgerichtetes Handeln kontinuierlich an sich verändernde Anforderungen anzupassen. | |
3. | Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte | 120 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Kommunikation und Interaktion im Rettungsdienst an Grundlagen aus Psychologie und Soziologie auszurichten, | |
b) | mit kranken und verunfallten Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen unter Berücksichtigung personenbezogener und situativer Erfordernisse zu kommunizieren, | |
c) | die besonderen Bedürfnisse von sterbenden Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen zu beachten, | |
d) | das eigene Kommunikationsverhalten, auch unter Nutzung nonverbaler Möglichkeiten, an den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen in der Kommunikation und Betreuung von speziellen Patientengruppen wie Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen, gesellschaftlichen Randgruppen, übergewichtigen Menschen oder hör- und sehbehinderten Menschen sowie von deren Angehörigen und von unbeteiligten Dritten auszurichten, | |
e) | das eigene Kommunikationsverhalten an Auswirkungen wesentlicher psychischer Erkrankungen auf die Patientenkommunikation und Patientenbetreuung auszurichten. | |
4. | Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden | 100 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Versorgungsalgorithmen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung sachlicher, personenbezogener und situativer Erfordernisse anzuwenden, | |
b) | das eigene Handeln bei besonderen Lagen an aktuellen Einsatzkonzepten auszurichten, | |
c) | auf einer Rettungswache nach Verfahrensanweisungen zur Strukturierung und Organisation von Arbeitsabläufen zu handeln. | |
5. | Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren | 100 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | ihre Einsatzbereitschaft und die Einsatzbereitschaft der Einsatzmittel des Rettungsdienstes einschließlich Luft-, Berg- und Wasserrettungsdienst durch tägliche Kontrolle des Materials und der Geräte anhand von Vorschriften und Checklisten sicherzustellen, | |
b) | mit Funk- und Kommunikationsmitteln zu arbeiten, | |
c) | bei Transportentscheidungen die Krankenhausorganisation in Deutschland zu berücksichtigen, | |
d) | die technischen und organisatorischen Erfordernisse bei Intensivtransporten zu berücksichtigen, | |
e) | bis zum Eintreffen von Leitungspersonal unter Beachtung der dann zu erwartenden Strukturen und Maßnahmen der Einsatzleitung bei außergewöhnlichen Einsatzlagen wie insbesondere Großschadensfällen, CBNR-Gefahren, terroristischen Gefahren und Katastrophen zu handeln. | |
6. | Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind | 100 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | das eigene Handeln an den rechtlichen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes einschließlich der für seine Organisation und Durchführung relevanten Vorschriften der Landesrettungsdienstgesetze sowie des Katastrophenschutzes auszurichten, | |
b) | bei der medizinischen Behandlung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, | |
c) | das eigene Handeln an relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht, aus dem Straßenverkehrsrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, auszurichten, | |
d) | das eigene Handeln an Qualitätsmanagement- und Dokumentationssystemen im Rettungsdienst auszurichten. | |
7. | Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen | 500 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | apparative Hilfsmittel zur Diagnose und Überwachung von Notfallpatientinnen und -patienten situationsbezogen einzusetzen, | |
b) | bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege und Beatmung wie insbesondere endotracheale Intubation, supraglottische Atemwegshilfen, erweiterte Beatmungsformen, medikamentöse Therapien oder Narkoseeinleitungen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mitzuwirken, | |
c) | bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Kreislaufs wie insbesondere medikamentöse Therapien oder Infusionstherapien entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mitzuwirken, | |
d) | bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Reanimation wie insbesondere medikamentöse Therapien entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mitzuwirken, | |
e) | bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der chirurgischen Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten wie insbesondere Thoraxdrainage, Tracheotomie, Koniotomie oder Reposition entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik mitzuwirken, | |
f) | ärztlich veranlasste Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege und Beatmung, zur Stabilisierung des Kreislaufs, im Rahmen der Reanimation und im Rahmen der chirurgischen Versorgung im Einsatzkontext eigenständig durchzuführen und die dabei relevanten rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, | |
g) | Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege und Beatmung, zur Stabilisierung des Kreislaufs, im Rahmen der Reanimation und im Rahmen der chirurgischen Versorgung, die zur Lebenserhaltung oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden im Einsatzkontext erforderlich sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung eigenständig durchzuführen und die dabei relevanten rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, | |
h) | bei Maßnahmen der erweiterten notärztlichen Therapie, die über die Maßnahmen zur Sicherung der Atemwege und Beatmung, zur Stabilisierung des Kreislaufs, im Rahmen der Reanimation und im Rahmen der chirurgischen Versorgung hinausgehen, bei notfallmedizinisch relevanten Krankheitsbildern zu assistieren, | |
i) | Maßnahmen der erweiterten notärztlichen Therapie, die zur Lebenserhaltung oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden im Einsatzkontext bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung erforderlich sind, eigenständig durchzuführen und die dabei relevanten rechtlichen Aspekte, insbesondere die Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl der Maßnahmen, zu berücksichtigen. | |
8. | Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen | 100 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | den Notfallsanitäterberuf im Kontext der Gesundheitsfachberufe zu positionieren, | |
b) | sich kritisch mit dem Beruf auseinanderzusetzen, | |
c) | zur eigenen Gesundheitsvorsorge beizutragen, | |
d) | mit Krisen- und Konfliktsituationen konstruktiv umzugehen und Deeskalationsstrategien anzuwenden. | |
9. | Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen | 60 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | das Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen zu kennen und Entwicklungen im Gesundheitswesen wahrzunehmen, deren Folgen für den Notfallsanitäterberuf einzuschätzen und sich in die Diskussion einzubringen, | |
b) | den Notfallsanitäterberuf in seiner Eigenständigkeit und im Zusammenwirken mit unterschiedlichen Akteuren zu verstehen, danach zu handeln und ihn weiterzuentwickeln, | |
c) | die eigene Ausbildung kritisch zu betrachten sowie Eigeninitiative und Verantwortung für das eigene lebenslange Lernen zu übernehmen, | |
d) | mit Grundkenntnissen der englischen Fachsprache fachbezogen zu kommunizieren, | |
e) | Unterschiede von Rettungsdienstsystemen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie in den verschiedenen europäischen Ländern mit Blick auf die Stellung der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters zu bewerten. | |
10. | In Gruppen und Teams zusammenarbeiten | 120 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Übergabe- und Übernahmegespräche zielgerichtet zu führen, | |
b) | mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie mit sonstigen beteiligten Behörden und Organisationen situationsbezogen zusammenzuarbeiten, | |
c) | mit den Angehörigen anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen unter Beachtung von deren Zuständigkeiten und Kompetenzen zusammenzuarbeiten, | |
d) | mit den Angehörigen anderer Berufsgruppen im Bereich von Sicherheit und Ordnung sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz unter Beachtung von deren Zuständigkeiten und Kompetenzen zusammenzuarbeiten. | |
Stundenzahl insgesamt | 1 920 |
Stunden | ||
1. | Dienst an einer Rettungswache | 40 |
2. | Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung | 1 600 |
Die Schülerinnen und Schüler sind dabei zu befähigen, bei realen Einsätzen unter Aufsicht und Anleitung Verantwortung zu entwickeln und zu übernehmen. Hierzu haben sie an mindestens 175 realen Einsätzen (darin enthalten sein können bis zu 25 reale Einsätze im Krankentransport), von denen mindestens 50 unter Beteiligung einer Notärztin oder eines Notarztes erfolgen müssen, teilzunehmen. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler Handlungskompetenz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei entwickeln. | ||
Zur freien Verteilung auf die Einsatzbereiche 1 und 2 sowie zur Hospitation an einer Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle | 320 | |
Stundenzahl insgesamt | 1 960 |
Stunden | ||
1. | Pflegeabteilung | 80 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | bei der Grund- und Behandlungspflege mitzuwirken, | |
b) | bei der Pflege spezieller Patientengruppen mitzuwirken. | |
2. | Interdisziplinäre Notfallaufnahme | 120 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Maßnahmen der klinischen Erstuntersuchung unter Berücksichtigung patientenbezogener und situativer Besonderheiten unter Anleitung durchzuführen, | |
b) | diagnostische Maßnahmen selbständig oder unter Anleitung durchzuführen, | |
c) | Maßnahmen zur Vorbereitung der Erstversorgung durchzuführen, | |
d) | bei der Durchführung der Erstversorgung mitzuwirken. | |
Wenn die Ausbildung nicht vollständig in einer interdisziplinären Notfallaufnahme absolviert werden kann, sind 80 Stunden in einer internistischen Notfallaufnahme und 40 Stunden in einer chirurgischen Notfallaufnahme zu absolvieren. | ||
3. | Anästhesie- und OP-Abteilung | 280 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | mit sterilen Materialien umzugehen, | |
b) | Maßnahmen der Narkoseeinleitung unter Anleitung durchzuführen, | |
c) | einen periphervenösen Zugang zu legen, | |
d) | beim Anlegen zentralvenöser Zugänge und arterieller Messsysteme mitzuwirken, | |
e) | einen freien Atemweg bei narkotisierten Patientinnen und Patienten zu schaffen, | |
f) | Maßnahmen zum oralen und nasalen Absaugen durchzuführen. | |
4. | Intensivmedizinische Abteilung | 120 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | Spritzenpumpen anwenden zu können, | |
b) | Kontrolle und den Wechsel von Drainagen, Sonden und Verbänden durchzuführen, | |
c) | einen periphervenösen Zugang zu legen, | |
d) | beim Anlegen zentralvenöser Zugänge und arterieller Messsysteme mitzuwirken, | |
e) | Maßnahmen zur Anwendung von Beatmungsformen selbständig oder unter Anleitung durchzuführen, | |
f) | Maßnahmen zum oralen und nasalen Absaugen selbständig oder unter Anleitung durchzuführen. | |
5. | Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patientinnen und Patienten | 40 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | bei der Versorgung bei fachspezifischen Krankheitsbildern mitzuwirken, | |
b) | unter Anleitung die Pflege von Neugeborenen, Säuglingen und Kindern durchzuführen, | |
c) | bei der Kontrolle und dem Wechsel von Drainagen, Sonden und Verbänden mitzuwirken. | |
Kann der Einsatz in einer entsprechenden klinischen Einrichtung nicht sichergestellt werden, hat die Schule ein simulatorgestütztes Training anzubieten, das den unter 5. genannten Anforderungen genügt. | ||
6. | Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung | 80 |
Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, | ||
a) | bei der Versorgung bei fachspezifischen Krankheitsbildern mitzuwirken, | |
b) | unter Anleitung die Pflege von Patientinnen und Patienten der Fachabteilung durchzuführen, | |
c) | bei der Kontrolle und dem Wechsel von Drainagen, Sonden und Verbänden mitzuwirken. | |
Stundenzahl insgesamt | 720 | |
Die praktische Ausbildung beinhaltet in allen Funktionsbereichen die Grundregeln der Hygiene und des Infektionsschutzes, Maßnahmen der Krankenbeobachtung und Patientenüberwachung inklusive der dazu notwendigen Geräte, den Umgang mit Medikamenten sowie Maßnahmen zu ihrer Vorbereitung und Applikation, den Ablauf einer allgemeinen Patientenaufnahme sowie der Patientenübergabe, die Dokumentation, den Dienstablauf und die räumlichen Besonderheiten. Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Funktionsbereichen zu befähigen, in dem für den Notfallsanitäterberuf erforderlichen Umfang die hierzu notwendigen Maßnahmen zu kennen und selbständig oder unter Anleitung durchzuführen. |
Stunden | |
a) | Theoretischer und praktischer Unterricht |
aa) Themenbereich 3 der Anlage 1 | 20 |
bb) Themenbereich 6 der Anlage 1 | 20 |
cc) Themenbereich 7 der Anlage 1 | 160 |
Zur freien Verteilung auf die Themenbereiche der Anlage 1 und zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung | 120 |
Stundenzahl insgesamt | 320 |
Stunden | ||
b) | Praktische Ausbildung | |
aa) | in geeigneten Krankenhäusern | |
aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 | 40 | |
bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 | 40 | |
bb) | in der Lehrrettungswache | 80 |
Die weitere Ausbildung in der Lehrrettungswache dient insbesondere dazu, die im Unterricht und in der Ausbildung im Krankenhaus erlernten Inhalte einzuüben und zu vertiefen, sowie zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung. | ||
Stundenzahl insgesamt | 160 |
Stunden | |
a) | Theoretischer und praktischer Unterricht |
aa) Themenbereich 3 der Anlage 1 | 60 |
bb) Themenbereich 6 der Anlage 1 | 40 |
cc) Themenbereich 7 der Anlage 1 | 280 |
Zur freien Verteilung auf die Themenbereiche der Anlage 1 und zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung | 260 |
Stundenzahl insgesamt | 640 |
Stunden | ||
b) | Praktische Ausbildung | |
aa) | in geeigneten Krankenhäusern | |
aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 | 80 | |
bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 | 60 | |
Zur freien Verteilung auf einen der Funktionsbereiche der Anlage 3 | 40 | |
bb) | in der Lehrrettungswache | 140 |
Die weitere Ausbildung in der Lehrrettungswache dient insbesondere dazu, die im Unterricht und in der Ausbildung im Krankenhaus erlernten Inhalte einzuüben und zu vertiefen, sowie zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung. | ||
Stundenzahl insgesamt | 320 |
Bescheinigung |
über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . | bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Stempel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift der Schulleitung |
Zeugnis |
über die staatliche Prüfung |
für |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat am . . . . . . . . . die staatliche Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Notfallsanitätergesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | bestanden. |
1. im schriftlichen Teil der Prüfung | „. . . . . . . . . “ |
2. im mündlichen Teil der Prüfung | „. . . . . . . . . “ |
3. im praktischen Teil der Prüfung | „. . . . . . . . . “ |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Zeugnis |
über die staatliche Ergänzungsprüfung |
für |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat am . . . . . . . . . die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | bestanden. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Bescheinigung |
über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 21 Absatz 1 und 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Stempel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift(en) der Einrichtung) |
Bescheinigung |
über die staatliche Eignungsprüfung für |
„ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “ |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat am . . . . . . . . . . . . . . die staatliche Eignungsprüfung nach § 21 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestanden/nicht bestanden. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Bescheinigung |
über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . regelmäßig an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach § 22 Absatz 1 und 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wurde. | |
Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Stempel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift(en) der Einrichtung) |
Bescheinigung |
über die staatliche Kenntnisprüfung |
für |
„ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “ |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestanden/nicht bestanden. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) |
Urkunde |
über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
Name, Vorname | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
erhält auf Grund des Notfallsanitätergesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | |
„ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “ | |
zu führen. |
Ort, Datum | |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift) |