Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 in der durch
das Abkommen vom 21. Oktober 1971 und die Vereinbarung vom 18. Mai 1981
geänderten Fassung zu dem Abkommen zwischen den Parteien des
Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen