Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) | - a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) | - a)
- Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern
- c)
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) | - a)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)
- Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- d)
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) | - a)
- berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
- b)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- c)
- wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
- d)
- Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
- e)
- zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
- f)
- die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
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5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5) | - a)
- Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
- Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden
- c)
- Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- d)
- Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten
- e)
- Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollieren
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
6 | Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen (§ 3 Nr. 6) | - a)
- Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwenden
- b)
- die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläutern
- c)
- Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden
| 17 | | | |
- d)
- linear, flächig und räumlich darstellen
- e)
- Komposition und Perspektive anwenden
| 7 | 5 | | |
- f)
- Schattieren
- g)
- Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten
| 5 | 5 | | |
- h)
- Anfertigen von Farbflächen
- i)
- Schablonen herstellen
- k)
- verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden
| 2 | 2 | | |
7 | Graphisches Zeichnen (§ 3 Nr. 7) | - a)
- verschiedene Schriftarten ausführen
- b)
- verschiedene Monogramme ausführen
| 3 | | | |
8 | Farben und Edelmetalle (§ 3 Nr. 8) | - a)
- Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereiten
- b)
- Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden
| 3 | | | |
- c)
- aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten
| | 4 | | |
9 | Kopieren von Vorlagen und Dekoren (§ 3 Nr. 9) | - a)
- Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen
| 10 | 7 | | |
- b)
- Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen
| | | 10 | 4 |
10 | Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren (§ 3 Nr. 10) | - a)
- Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen
| 5 | 7 | | |
- b)
- Lasurdekore auftragen
- c)
- Werkstücke staffieren
| | 10 | 14 | |
11 | Malen von Dekoren (§ 3 Nr. 11) | - a)
- reichhaltige Blumendekore malen
- b)
- reichhaltige Ornamente malen
- c)
- weitere reichhaltige Dekore malen
| | 12 | 22 | 16 |
- d)
- Dekore selbständig gestalten
- e)
- verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen
| | | 6 | 6 |