1 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
- Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
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- b)
- Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
- c)
- Konflikte im Team lösen
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2 | Qualitätssicherungssysteme anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
- Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
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- b)
- betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- c)
- Produktstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen, insbesondere Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte anhand von Laborergebnissen und sensorischen Kriterien beurteilen
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3 | Hygienemaßnahmen anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
- Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden sowie dabei Maßnahmen zur Sicherung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beachten
- b)
- Reinigungsanlagen und -systeme anwenden und warten
- c)
- Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisieren
- d)
- Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
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- e)
- Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen
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4 | Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
- Milch kontrollieren, beurteilen und annehmen
- b)
- Milch bearbeiten, insbesondere reinigen, erhitzen, standardisieren, kühlen und lagern
- c)
- Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten, insbesondere von Konsummilch, Butter, Käse und Milcherzeugnissen, durchführen
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- d)
- produktspezifische Rezepturen anwenden und Mischungen ansetzen
- e)
- Bedienungsanleitungen und Wartungspläne umsetzen
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5 | Steuern und Regeln von Produktionsprozessen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
- Fließschemata lesen und anwenden
- b)
- Produktionsprozesse überwachen, Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
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- c)
- Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte, insbesondere Butterungsmaschinen, Separatoren, Reifungsbehälter, Käsungs-, Eindampfungs-, Trocknungs-, Filtrations- und Abfüllanlagen sowie Wärmetauscher, vorbereiten, in Betrieb nehmen und umrüsten
- d)
- Prozessleittechnik bedienen
- e)
- Versorgungsanlagen überwachen
- f)
- Einflussfaktoren im Produktionsprozess im Hinblick auf Technologie und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
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6 | Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
- Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien annehmen und kontrollieren
- b)
- Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagern
- c)
- Lagerbestand kontrollieren und pflegen
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- d)
- Produkte für den Versand vorbereiten und Abgabe von Produkten durchführen
| 4 |
7 | Verpacken von Produkten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
- Abfüll- und Verpackungsanlagen beschicken und bedienen
- b)
- Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen
- c)
- Fertigpackungen prüfen und beurteilen
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- d)
- Verpackungsmaterialien prüfen und hinsichtlich des Verwendungszwecks beurteilen
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8 | Informations- und Kommunikationstechniken anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) | - a)
- Informationen beschaffen, auswerten und einordnen
- b)
- betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden
- c)
- Daten erfassen, sichern und pflegen; Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
| 4 |
- d)
- Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
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