1 | Arbeitsabläufe vorbereiten und organisieren; im Team und kundenorientiert arbeiten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
- Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
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- b)
- Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
- c)
- Konflikte im Team lösen
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2 | Arbeitsgeräte und -mittel unter Berücksichtigung rationeller Energie- und Materialverwendung wirtschaftlich einsetzen, pflegen und warten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
- Funktionsfähigkeit von Arbeitsgeräten und -mitteln kontrollieren, Störungen und Abweichungen feststellen und Maßnahmen einleiten
- b)
- Arbeitsgeräte nach Bedienungsanleitung und sonstigen Vorgaben reinigen, pflegen und warten
- c)
- Laborgeräte für ihren Einsatz vorbereiten, insbesondere justieren und kalibrieren
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- d)
- Kontrolle sicherheitsrelevanter Vorgaben durchführen und veranlassen
- e)
- Maßnahmen dokumentieren
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3 | Laborbedarf beschaffen, kontrollieren und lagern (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
- Warenbestand kontrollieren und dokumentieren
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- b)
- Bedarf an Labormaterialien ermitteln, deren Beschaffung veranlassen und diese nach Vorgaben lagern
- c)
- Sicherheit bei der Lagerung überprüfen und umsetzen
- d)
- fachliche Vorauswahl für Ersatzbeschaffungen treffen
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4 | Lebensmittelsicherheitssysteme anwenden und Hygienemaßnahmen durchführen, kontrollieren und beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
- Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen und kontrollieren
| 4 |
- b)
- Lebensmittelsicherheitssysteme, insbesondere HACCP-Konzept, erläutern und anwenden
- c)
- Umfeldmonitoring auf Grundlage von Prüfplänen durchführen
- d)
- Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen
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5 | Qualitätssicherungssysteme anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
- Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
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- b)
- laborbezogene Qualitätssicherungssysteme anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen durchführen
- c)
- Standards für Laboruntersuchungen, insbesondere für Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte, anwenden
| 6 |
6 | Be- und Verarbeiten von Milch und Milchprodukten überwachen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
- produktspezifische Eigenschaften von Milch und Milchprodukten in Herstellungsprozessen unter Berücksichtigung der eingesetzten Produkttechnologie beurteilen
- b)
- prozessunterstützende Kontrollen in den verschiedenen Verarbeitungsstufen durchführen und bei Abweichungen Maßnahmen veranlassen
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7 | Proben entnehmen und zur Untersuchung vorbereiten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
- Probenahme für chemische, physikalische, mikrobiologische und sensorische Untersuchungen nach produktspezifischen Plänen durchführen, Proben kennzeichnen, lagern und dokumentieren
- b)
- Proben für chemische, physikalische, mikrobiologische und sensorische Untersuchungen vorbereiten
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- c)
- Rückstellmuster kennzeichnen, lagern und dokumentieren
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8 | chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren anwenden, dokumentieren und für die Qualitätsbeurteilung heranziehen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) | - a)
- chemische Untersuchungsverfahren, insbesondere gravimetrische und volumetrische Methoden zur Untersuchung von Milch, Konsummilch, Milcherzeugnissen, Butter und Käse, anwenden und dabei produktspezifische Parameter, insbesondere Fett-, Eiweiß-, Lactose-, Wasser- und Trockenmassegehalt, bestimmen
- b)
- physikalische Untersuchungsverfahren, insbesondere elektrochemische, spektroskopische, rheologische und chromatografische Methoden zur Untersuchung von Milch, Konsummilch, Milcherzeugnissen, Butter und Käse, anwenden und dabei produktspezifische Parameter, insbesondere Inhaltsstoffe, pH-Wert, Dichte und Gefrierpunkt, bestimmen
- c)
- mikrobiologische Untersuchungsverfahren, insbesondere kulturelle, enzymatische und mikroskopische Methoden zur Untersuchung von Milch, Konsummilch, Milcherzeugnissen, Butter und Käse, anwenden und dabei Mikroorganismen, insbesondere produktspezifische Kulturorganismen, Rekontaminationskeime und Gesamtkeimzahl sowie antibiotisch wirksame Substanzen, nachweisen
- d)
- chemische, physikalische und mikrobiologische Verfahren zur Untersuchung von Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffen, Wasser, Verpackungen sowie des Umfeldes entsprechend Untersuchungsziel anwenden
- e)
- Untersuchungsergebnisse dokumentieren und Analysenberichte erstellen
- f)
- Untersuchungsergebnisse mit produktspezifischen Vorgaben abgleichen und Maßnahmen ergreifen
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9 | sensorische Prüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) | - a)
- Kriterien und Methoden zur Durchführung sensorischer Prüfungen erläutern
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- b)
- sensorische Prüfungen nach produktspezifischen Vorgaben vorbereiten und durchführen
- c)
- Ergebnisse unter Berücksichtigung von Standards bewerten und dokumentieren
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10 | Informations- und Kommunikationstechniken anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) | - a)
- Informationen beschaffen, auswerten und einordnen
- b)
- betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden
- c)
- Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
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- d)
- Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
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11 | Labordateninformationsmanagementsysteme anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11) | - a)
- Inhalt und Aufbau von Labordateninformationsmanagementsystemen erläutern
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- b)
- Labordaten erfassen, sichern und pflegen
- c)
- Labordaten mit Hilfe von Labordateninformationsmanagementsystemen verwalten und aufbereiten
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