Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | - a)
- Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen
- b)
- Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
- Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen
- d)
- Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
- Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen
- f)
- Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | - a)
- Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen
- b)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern
- c)
- Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
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1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3) | - a)
- Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen
- c)
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)
- Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben
- e)
- Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden
- f)
- Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben
- g)
- im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 4 Nr. 1.4) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.6 | Datenschutz (§ 4 Nr. 1.6) | - a)
- rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten
- b)
- Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
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2 | Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | - a)
- Lern- und Arbeitstechniken anwenden
- b)
- Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten
- c)
- Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten
- d)
- mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten
- e)
- Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen
- f)
- betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen
- g)
- Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen
- h)
- Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
- i)
- Aufgaben im Team planen und bearbeiten
- j)
- Projekte planen und bearbeiten
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2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.2) | - a)
- Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen
- b)
- Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)
- rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten
- d)
- Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
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2.3 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4 Nr. 2.3) | - a)
- Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten
- b)
- externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen
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2.4 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2.4) | - a)
- Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
- Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
- c)
- Kundenkontakte herstellen
- d)
- Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden
- e)
- Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren
- f)
- kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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2.5 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.5) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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3 | Programmplanung und Produktentwicklung (§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Programme und Profile (§ 4 Nr. 3.1) | - a)
- Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten
- b)
- Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen
- c)
- Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
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3.2 | Redaktion, Lektorat (§ 4 Nr. 3.2) | - a)
- Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen
- b)
- konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten
- c)
- Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen
- d)
- Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben
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3.3 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 3.3) | - a)
- Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten
- b)
- Bestimmungen des Urheberrechts beachten
- c)
- Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten
- d)
- bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
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4 | Herstellung und Produktion (§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Planung und Kalkulation (§ 4 Nr. 4.1) | - a)
- Termine festlegen und verfolgen
- b)
- Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen
- c)
- Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
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4.2 | Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 4.2) | - a)
- Angebote einholen, vergleichen und auswählen
- b)
- Aufträge vergeben
- c)
- interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren
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4.3 | Datenhandling (§ 4 Nr. 4.3) | - a)
- Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten
- b)
- unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten
- c)
- strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen
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4.4 | Gestaltung von Digital- und Printmedien (§ 4 Nr. 4.4) | - a)
- Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten
- b)
- an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken
- c)
- bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken
- d)
- an der Layouterstellung mitwirken
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4.5 | Koordinierung von Produktionsprozessen (§ 4 Nr. 4.5) | - a)
- Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten
- b)
- Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen
- c)
- Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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5 | Marketing, Verkauf und Vertrieb I (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung (§ 4 Nr. 5.1) | - a)
- Markt- und Wettbewerbssituation beobachten
- b)
- Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden
- c)
- Zielgruppen analysieren und bestimmen
- d)
- an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten
- e)
- Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten
- f)
- Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
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5.2 | Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.2) | - a)
- Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen
- b)
- Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden
- c)
- Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen
- d)
- Verfahren der Preisfindung anwenden
- e)
- Rechnungserstellung steuern und kontrollieren
- f)
- Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen
- g)
- Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
- h)
- beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen
- i)
- auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen
- j)
- Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen
- k)
- Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren
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5.3 | Werbung für Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.3) | - a)
- an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken
- b)
- an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken
- c)
- werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen
- d)
- Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen
- e)
- Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen
- f)
- Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
- g)
- Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
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5.4 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.4) | - a)
- Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen
- b)
- bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken
- c)
- vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen
- d)
- Vertriebskonzepte umsetzen
- e)
- Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern
- f)
- Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
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5.5 | Branchenspezifische Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 5.5) | - a)
- Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden
- b)
- Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen
- c)
- produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden
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6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 6.1) | - a)
- Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen
- b)
- Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen
- c)
- Buchungen vornehmen
- d)
- Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)
- Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
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6.2 | Controlling (§ 4 Nr. 6.2) | - a)
- Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten
- b)
- Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen
- c)
- Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
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6.3 | Beschaffung und Lagerhaltung (§ 4 Nr. 6.3) | - a)
- Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen
- b)
- Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten
- c)
- an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken
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