§ 1 | Vorbereitungsdienst |
§ 2 | Ausbildungsziele |
§ 3 | Erholungsurlaub |
§ 4 | Nachteilsausgleich |
§ 5 | Bewertung der Leistungen |
§ 6 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 7 | Auswahlkommission |
§ 8 | Teile des Auswahlverfahrens |
§ 9 | Schriftlicher Teil |
§ 10 | Mündlicher Teil |
§ 11 | Bewertung der im Auswahlverfahren erbrachten Leistungen |
§ 12 | Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren |
§ 13 | Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens |
§ 14 | Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende |
§ 15 | Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne |
§ 16 | Fachtheoretische Ausbildung |
§ 17 | Berufspraktische Ausbildung |
§ 18 | Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl |
§ 19 | Bestandteile |
§ 20 | Organisation |
§ 21 | Prüfungskommission |
§ 22 | Schriftliche Abschlussprüfung |
§ 23 | Mündliche Abschlussprüfung |
§ 24 | Fernbleiben, Rücktritt |
§ 25 | Täuschung, Ordnungsverstoß |
§ 26 | Bestehen der Laufbahnprüfung |
§ 27 | Abschlusszeugnis |
§ 28 | Prüfungsakte, Einsichtnahme |
§ 29 | Wiederholung der Laufbahnprüfung |
Prozentualer Anteil der erreichten Punkt- zahl an der erreich- baren Punktzahl | Rangpunkte/ Rangpunktzahl | Note | Notendefinition | |
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 | 100,00 bis 93,70 | 15 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
2 | 93,69 bis 87,50 | 14 | ||
3 | 87,49 bis 83,40 | 13 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
4 | 83,39 bis 79,20 | 12 | ||
5 | 79,19 bis 75,00 | 11 | ||
6 | 74,99 bis 70,90 | 10 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
7 | 70,89 bis 66,70 | 9 | ||
8 | 66,69 bis 62,50 | 8 | ||
9 | 62,49 bis 58,40 | 7 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
10 | 58,39 bis 54,20 | 6 | ||
11 | 54,19 bis 50,00 | 5 | ||
12 | 49,99 bis 41,70 | 4 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
13 | 41,69 bis 33,40 | 3 | ||
14 | 33,39 bis 25,00 | 2 | ||
15 | 24,99 bis 12,50 | 1 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
16 | 12,49 bis 0,00 | 0 |
Note | Notendefinition | |
1 | 2 | |
1 | 1 | Die Eignung liegt deutlich über den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine sehr gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
2 | 1,5 | Die Eignung liegt über den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist mindestens eine gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
3 | 2 | Die Eignung entspricht den Anforderungen in vollem Umfang. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
4 | 2,5 | Die Eignung entspricht den Anforderungen überwiegend. Die Prognose für eine gute Bewährung in der Laufbahn ist noch günstig und nur mit geringen Risiken behaftet. |
5 | 3 | Die Eignung entspricht den Anforderungen weitgehend. Die Prognose für eine befriedigende Bewährung in der Laufbahn ist günstig und nur mit geringen Risiken behaftet. |
6 | 3,5 | Die Eignung entspricht den Anforderungen nur teilweise. Es liegen mehrere die Eignung einschränkende Abweichungen von den Anforderungen vor. Eine befriedigende Bewährung in der Laufbahn ist mit Einschränkungen noch zu erwarten, jedoch mit gewissen Risiken verbunden. |
7 | 4 | Die Eignung entspricht den Anforderungen nur wenig. Es liegen viele die Eignung einschränkende Abweichungen von den Anforderungen vor. Eine ausreichende Bewährung in der Laufbahn ist mit deutlichen Einschränkungen noch zu erwarten, jedoch mit hohen Risiken verbunden. |
8 | 5 | Die Eignung entspricht nicht den Anforderungen. Die Abweichungen liegen so deutlich unter den Anforderungen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Bewährung in der Laufbahn sehr gering ist. |