Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | - a)
- Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen
- b)
- Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
- c)
- Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
- Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
- Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
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1.2 | Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft (§ 4 Nr. 1.2) | - a)
- Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
- b)
- Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
- c)
- Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
- d)
- Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern
- e)
- Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
- f)
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln
- g)
- Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
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1.3 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
- lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
- d)
- Fachinformationen nutzen
- e)
- wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
- f)
- arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4) | - a)
- Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | - a)
- Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
- c)
- Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen
- d)
- eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
- e)
- Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
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2.2 | Projektorganisation (§ 4 Nr. 2.2) | - a)
- Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
- b)
- Instrumente des Projektmanagements anwenden
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2.3 | Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 2.3) | - a)
- Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)
- Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
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2.4 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.4) | - a)
- Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
- b)
- interne und externe Dienste und Netze nutzen
- c)
- Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
- d)
- Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
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3 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1) | - a)
- Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden
- b)
- Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen
- c)
- situationsgerecht kommunizieren
- d)
- Moderationstechniken anwenden
- e)
- Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
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3.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2) | - a)
- Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen
- b)
- Strategien zur Konfliktlösung nutzen
- c)
- Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
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3.3 | Kundenbeziehungen (§ 4 Nr. 3.3) | - a)
- Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen
- b)
- Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
- c)
- Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen
- d)
- kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
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3.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3.4) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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4 | Marketing- und Kommunikationsstrategien (§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Marktbeobachtung und -analyse (§ 4 Nr. 4.1) | - a)
- Märkte beschreiben und eingrenzen
- b)
- Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten
- c)
- Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen
- d)
- Absatzpotenziale ermitteln
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4.2 | Zielgruppen (§ 4 Nr. 4.2) | - a)
- Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen
- b)
- Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
- c)
- Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
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4.3 | Markenführung (§ 4 Nr. 4.3) | - a)
- Merkmale einer Marke darstellen
- b)
- Instrumente der Markenführung beschreiben
- c)
- Markenwert aufzeigen
- d)
- Markenessenz feststellen
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4.4 | Budgetplanung (§ 4 Nr. 4.4) | - a)
- Budgetplanungsarten unterscheiden
- b)
- Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
- c)
- Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen
- d)
- Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen
- e)
- Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
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5 | Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Briefing (§ 4 Nr. 5.1) | - a)
- Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
- b)
- Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren
- c)
- Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
- d)
- Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
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5.2 | Konzeptionierung (§ 4 Nr. 5.2) | - a)
- an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken
- b)
- Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
- c)
- Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
- d)
- Produktion und Ressourcen planen
- e)
- Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
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5.3 | Steuerung der kreativen Umsetzung (§ 4 Nr. 5.3) | - a)
- kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
- b)
- Vorgaben für die Kreation formulieren
- c)
- Kreativitätstechniken nutzen
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5.4 | Feinplanung des Medieneinsatzes (§ 4 Nr. 5.4) | - a)
- Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
- b)
- Einsatzplan entwickeln
- c)
- Optimierungsmöglichkeiten prüfen
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5.5 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 5.5) | - a)
- berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden
- b)
- rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
- c)
- bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken
- d)
- zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
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6 | Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern (§ 4 Nr. 6.1) | - a)
- Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen
- b)
- Ausschreibung formulieren
- c)
- Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen
- d)
- Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
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6.2 | Organisation interner und externer Herstellungsprozesse (§ 4 Nr. 6.2) | - a)
- Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
- b)
- Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
- c)
- Abnahme von Einzelleistungen durchführen
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6.3 | Medieneinsatz (§ 4 Nr. 6.3) | - a)
- Medieneinsatz steuern und überprüfen
- b)
- Resonanz erfassen und dokumentieren
- c)
- Medieneinsatz optimieren
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6.4 | Kontrolle und Abschluss der Maßnahme (§ 4 Nr. 6.4) | - a)
- Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren
- b)
- Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen
- c)
- Rentabilität ermitteln
- d)
- Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
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7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 7) | |
7.1 | Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 7.1) | - a)
- Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
- Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen
- c)
- Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
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7.2 | Controlling (§ 4 Nr. 7.2) | - a)
- betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
- b)
- betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
- c)
- Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
- d)
- Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen
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