1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt und seine Bedeutung in der Region beschreiben |
b) | Aufbau und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern |
c) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen |
d) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben |
1.2 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen |
c) | lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln |
d) | für den Ausbildungsbetrieb geltende arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie Tarif- und Arbeitszeitregelungen darstellen |
e) | wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen |
f) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden: Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Ziele, Reihenfolge und Zeitplan für Aufgaben festlegen und dokumentieren |
b) | Probleme analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten |
c) | Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen; Informationen beschaffen und nutzen |
d) | Durchführung und Ergebnisse kontrollieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen |
2.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Aufgaben im Team planen, bearbeiten und auswerten |
b) | Sachverhalte, Themen und Unterlagen situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren |
c) | interne und externe Kooperationsprozesse mitgestalten, insbesondere mit den Bereichen Verkauf, Werbung, Medien und Industrie |
d) | Konfliktlösungsmöglichkeiten anwenden |
e) | Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden |
2.3 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Bedeutung von Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten |
b) | Kundenkontakte nutzen und pflegen, Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden |
c) | Informations- und Präsentationsgespräche planen, durchführen und nachbereiten; Alternativen anbieten |
2.4 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.4) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme nutzen |
b) | externe und interne Netze und Dienste nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten |
c) | Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen |
2.5 | Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 2.5) | a) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen |
b) | Zusammenhänge zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und Auswirkungen auf das Betriebsergebnis ableiten |
2.6 | Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.6) | a) | englische Fachbegriffe anwenden |
b) | englischsprachige Informationen nutzen und auswerten |
3 | Grundlagen des visuellen Marketings (§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik (§ 4 Nr. 3.1) | a) | Unternehmensphilosophie bei der Entwicklung von Gestaltungskonzepten berücksichtigen |
b) | Bedarfs- und Marktentwicklungsdaten des Marktsegmentes beschaffen, auswerten und für Gestaltungskonzepte nutzen |
3.2 | Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 3.2) | a) | Waren, Produkte und Dienstleistungen präsentieren und atmosphärisch visualisieren, dabei Grundsätze der Warenplatzierung anwenden |
b) | Gestaltungsmittel und -elemente, insbesondere Warenträger, Beleuchtung und Multimediatechniken zielgruppenspezifisch auswählen und einsetzen |
c) | Verkaufsräume, Ausstellungsräume oder Schaufenster unter dem Aspekt der visuellen Verkaufsförderung gliedern; Verkehrsströme und Blickzonen berücksichtigen |
d) | Waren bedarfsgebündelt und selbsterklärend präsentieren |
e) | Zusammenspiel von Sortiment, Einrichtung, Bildwelten und dekorativer Darstellung berücksichtigen |
3.3 | Visuelle Verkaufsförderung und Werbung (§ 4 Nr. 3.3) | a) | Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung als Teil des Marketings erläutern |
b) | bei der Entwicklung von Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Events mitwirken; wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen |
c) | Bedeutung und Wirkungen einzelner Werbemittel und Werbemaßnahmen erklären und diese zielgerichtet einsetzen |
d) | Farben als Gestaltungsmittel einsetzen, dabei Grundsätze der Farbenlehre beachten |
e) | Licht als Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit einsetzen |
f) | typografische Gestaltungsvarianten produktorientiert auswählen |
g) | innovative verkaufsfördernde Gestaltungselemente einsetzen |
4 | Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte (§ 4 Nr. 4) | a) | Werkstoffe und Hilfsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und der beabsichtigten gestalterischen Wirkung auswählen; unterschiedliche Be- und Verarbeitungstechniken anwenden |
b) | Werkzeuge und Maschinen nutzen und pflegen |
c) | Geräte und Beleuchtungselemente nach Vorgaben und technischen Unterlagen einsetzen |
5 | IT-Anwendungen (§ 4 Nr. 5) | a) | Texte und Grafiken computergestützt gestalten und layouten |
b) | Bilder beschaffen und bearbeiten |
c) | Konzepte der visuellen Verkaufsförderung computergestützt entwickeln und realisieren |
d) | Werbemittel gestalten und herstellen |
e) | branchenspezifische Software zur Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie zur Materialverwaltung nutzen |
6 | Projekte des visuellen Marketings (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Entwurf und Planung (§ 4 Nr. 6.1) | a) | Ideen entwickeln, Gestaltungskonzepte entwerfen und skizzieren |
b) | werbe- und verkaufspsychologische Grundsätze beachten |
c) | Entwicklungen in Kunst, Design und Architektur nutzen sowie aktuelle Trends berücksichtigen |
d) | Reinzeichnungen und Pläne, insbesondere unter Berücksichtigung der Flächen- und Raumeinteilung, erstellen |
e) | Konzepte präsentieren und begründen |
f) | Projekte unter Berücksichtigung inhaltlicher, organisatorischer, zeitlicher und finanzieller Aspekte planen und dokumentieren |
g) | Bedarf an internen und externen Dienstleistungen ermitteln |
h) | Kostenpläne projektbezogen erstellen und überwachen |
i) | räumliche Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen |
k) | rechtliche Regelungen, insbesondere des Urheberrechtes, beachten |
6.2 | Umsetzung (§ 4 Nr. 6.2) | a) | Präsentationsmittel, Materialien und Werkzeuge zur Projektrealisierung bereitstellen und einsetzen, abbauen und lagern |
b) | Waren, Produkte, Accessoires und Requisiten platzieren |
c) | Präsentations- und Ausstellungsräume vorbereiten |
d) | vorbereitende Maßnahmen für den Aufbau der Präsentation organisieren und überwachen |
e) | Maßnahmen bei veränderten Anforderungen im Rahmen der Projektgestaltung durchführen und veranlassen |
f) | Ergebnisse der Projektdurchführung dokumentieren |
7 | Steuerung von Projekten visuellen Marketings (§ 4 Nr. 7) | |
7.1 | Beschaffung (§ 4 Nr. 7.1) | a) | Bedarf an Materialien und Waren ermitteln |
b) | Angebote einholen und bewerten; Aufträge erteilen |
c) | Lieferungen überprüfen; Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen vergleichen; Abweichungen klären |
7.2 | Kalkulation (§ 4 Nr. 7.2) | a) | Projekte kalkulieren |
b) | Nachkalkulationen durchführen |
c) | Material- und Zeitaufwand dokumentieren und im Soll-Ist-Vergleich bewerten |
7.3 | Erfolgskontrolle (§ 4 Nr. 7.3) | a) | Erreichen von Projektzielen durch Soll-Ist-Vergleich prüfen |
b) | Projekte auswerten, Instrumente der Erfolgskontrolle anwenden und Ergebnisse präsentieren |
c) | Folgerungen für künftige Projekte ableiten |
7.4 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 7.4) | a) | Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen |
b) | Notwendigkeit betrieblicher Kosten- und Leistungsrechnung erläutern |
c) | projektbezogene Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten |
d) | Eingang und Ausgang von Rechnungen kontrollieren |