Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen des
- Internationalen Zentrums für Wissenschaft und Technologie (Anlage 2)
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1216).
Bundesministerium der Justiz