1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1) | - a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) | - a)
- Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
- e)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Betriebliche und tech- nische Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Nr. 5) | - a)
- Informationsquellen und Informationen recherchieren und beschaffen, Datenbankabfragen durchführen, Informationen bewerten
- b)
- technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
- c)
- Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- d)
- Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
| 8 |
- e)
- Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
- f)
- Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- g)
- Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
| 4*) |
- h)
- Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
- i)
- Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
- k)
- Konflikte im Team lösen
- l)
- schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
| 6*) |
6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Abs. 2 Nr. 6) | - a)
- Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)
- erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
- c)
- Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
- d)
- Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
| 6*) |
- e)
- Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
- f)
- betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
- g)
- qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
| 6*) |
- h)
- Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- i)
- Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen
- k)
- unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Kosten vergleichen
- l)
- IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
- m)
- interne und externe Leistungserbringung vergleichen
- n)
- Qualifizierungsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
| 6 |
7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 3 Abs. 2 Nr. 7) | - a)
- Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
- b)
- Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)
- Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- d)
- elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- e)
- Leitungen installieren
- f)
- elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
| 8 |
- g)
- beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
- h)
- Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
| 4 |
8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funk- tionen und Systemen (§ 3 Abs. 2 Nr. 8) | - a)
- Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)
- elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
- c)
- Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)
- Steuerschaltungen analysieren
- e)
- Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- f)
- systematische Fehlersuche durchführen
| 6 |
- g)
- Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)
- Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
| 4 |
- i)
- Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
| 7 |
9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 3 Abs. 2 Nr. 9) | - a)
- Funktion von Schutz- und Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
- b)
- Isolationswiderstände messen und beurteilen
- c)
- Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)
- Leitungen, deren Schutzeinrichtungen und sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
| 6 |
- e)
- Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- f)
- Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)
- Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)
- elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
- i)
- Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
| 4 |
10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 3 Abs. 2 Nr. 10) | - a)
- Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)
- Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)
- IT- Systeme in Netzwerke einbinden
- d)
- Tools und Testprogramme einsetzen
| 3 |
11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 11) | - a)
- Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
| 3 |
- b)
- auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)
- Störungsmeldungen aufnehmen
- d)
- Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
- e)
- Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)
- technische Unterstützung leisten
- g)
- Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
| 10*) |