Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Karl Marx)

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 100. Wiederkehr des Todestages von Karl Marx eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
(2) Die Münze wird ab 21. Juni 1983 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt das Porträt des Philosophen, Sozialwissenschaftlers und -politikers sowie die Umschrift:
"KARL MARX1818-1883".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl, das Münzzeichen und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND5 DEUTSCHE MARK 1983".
(7) Die in "19" und "83" unterteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich in der Umschrift rechts neben dem Wort "MARK". Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
"WAHRHEIT ALS WIRKLICHKEIT UND MACHT".
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblättriges Eichenblattornament mit zwei Eicheln eingeprägt.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Erich Ott, München.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1983, 611