Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gauß-Gedenkmünze)

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Carl Friedrich Gauß eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 26. April 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Erich Ott, München (früher Oberammergau).
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt das Portrait des Mathematikers und Naturforschers sowie die Umschrift
"CARL FRIEDRICH GAUSS 1777-1855".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND5 DEUTSCHE MARK.
Die in "19" und "77" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich im Bogen der Wertziffer 5.
(7) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift
"PAUCA SED MATURA".
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske, zwischen den Worten "PAUCA", "SED" und "MATURA" sind je zwei Sternchen eingeprägt.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1977, 471