Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fontane-Gedenkmünze)

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(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist zur Erinnerung an den Dichter und Schriftsteller Theodor Fontane, geboren am 30. Dezember 1819, gestorben am 20. September 1898, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die am 17. November 1969 in den Verkehr gebracht wird.
(2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem ebenfalls erhabenen glatten Randstab umgeben.
(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern, unmittelbar am Randstab, die Wertziffer 5. Die geteilte Jahreszahl 1969 ist beiderseits des Halses, oberhalb der Schwingen angebracht. Die Umschrift lautet: BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE MARK. Der Buchstabe G, das Münzzeichen der Staatlichen Münze Karlsruhe, ist in dem Bogen der Wertziffer 5 angebracht.
(5) Die Bildseite zeigt das Profil Theodor Fontanes mit der Umschrift: THEODOR FONTANE 1819-1898 +.
(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: DER FREIE NUR IST TREU. Zwischen den Worten FREIE und NUR sowie am Ende der Inschrift ist je ein Blattornament eingeprägt.
(7) Der künstlerische Entwurf der Münze stammt von dem Bildhauer Heinrich Körner, 73 Esslingen.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1969, 2053