Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung

Eingangsformel

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

§ 1

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§ 2

(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.
(2)
(3) u. (4) ...

§ 3

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§ 4

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§ 5

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§ 6

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§ 7

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§ 8

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(XXXX) §§ 9 u. 10 (weggefallen)

§ 11

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12

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