Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1.
die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,
2.
die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder
3.
die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Buchführung, Inventar

Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.

§ 4 Jahresabschluß

(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.
(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.
(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

§ 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.
(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7

(weggefallen)

§ 8 Kosten- und Leistungsrechnung

Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
1.
Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.
2.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
3.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

§ 9 Befreiungsvorschrift

Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses
1.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
a)
die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b)
die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder
c)
den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3
gliedert oder
2.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

§ 11 Übergangsvorschrift

(1) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.
(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

§ 12 (weggefallen)

-

§ 13 (Inkrafttreten)

-

Anlage 1

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Gliederung der Bilanz *)

Aktivseite


A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) ..........
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) ..........
3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) ..........
4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) ..........

II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschließlich
der Betriebsbauten auf
fremden Grundstücken
(KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... .............
2. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit Wohnbauten
einschließlich der
Wohnbauten auf fremden
Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053,
soweit nicht unter 1.) ....... .............
3. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04) ........ .............
4. technische Anlagen (KGr. 06) . .............
5. Einrichtungen und
Ausstattungen (KGr. 07) ...... .............
6. geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ...............
-------------
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. .............
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. .............
3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... .............
4. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
(KUGr. 095) ++) .............. .............
5. Wertpapiere des
Anlagevermögens (KUGr. 096) .. .............
6. sonstige Finanzanlagen
(KUGr. 097) .................. ............. ...............
-------------
davon bei Gesellschaftern bzw.
dem
Krankenhausträger ..........
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............
2. unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
(KUGr. 106) .................. ............
3. fertige Erzeugnisse und
Waren (KUGr. 107) ............ ............
4. geleistete Anzahlungen
(KGr. 11) .................... ............ ................
------------
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 12), .... ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
2. Forderungen an Gesellschafter
bzw. den Krankenhausträger
(KUGr. 160), ................. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
3. Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht
(KGr. 15), ................... ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 151), ...........
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
4. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
5. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
(KUGr. 162) ++), ............. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++)
7. sonstige Vermögensgegenstände
(KUGr. 163), ................. ............ ................
------------
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KGr. 14), ...................... ................
davon Anteile an verbundenen
Unternehmen
(KUGr. 140) ++) ..........
IV: Schecks, Kassenbestand,
Bundesbank- und Postgiroguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13) ....................... ................
C. Ausgleichsposten nach dem KHG:
1. Ausgleichsposten aus Darlehens-
förderung (KUGr. 180) ........... ............
2. Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung (KUGr. 181) ............ ................
------------
D. Rechnungsabgrenzungsposten:
1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............
2. andere Abgrenzungsposten
(KUGr. 171) ..................... ............ ................
------------
E. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der

Vermögensverrechnung ............

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag ............
----------------------------------------------------------------------------
................
================


Passivseite
A. Eigenkapital:
1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)
Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. .........
abzüglich nicht eingeforderter
ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........
2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............
3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
(KUGr. 203) ..................... ............
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
(KUGr. 204) ..................... ............ ................
------------
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Sachanlagevermögens:
1. Sonderposten aus Fördermitteln
nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............
2. Sonderposten aus Zuweisungen und
Zuschüssen der öffentlichen
Hand (KGr. 23) .................. ............ ................
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
(KGr. 21)
------------
C. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............
2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) .. ............
3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) ............ ................
------------
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............
davon gefördert nach dem
KHG, ..........
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 32), ......... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
4. Verbindlichkeiten aus der Annahme
gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33), ........................ ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
5. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bzw. dem
Krankenhausträger (KUGr. 370), ... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken-
hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 351), ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
7. Verbindlichkeiten aus sonstigen
Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögen
(KUGr. 371), ...................... ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
8. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
(KUGr. 372) ++), .................. ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
9. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) ++), .................. ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
10. sonstige Verbindlichkeiten
(KUGr. 374), ...................... ............ .................
------------
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
E. Ausgleichsposten aus Darlehens-
förderung (KGr. 24) ................... .................
F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. .................
G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . .................
----------------------------------------------------------------------------
.................
=================

Haftungsverhältnisse: .....................

-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung*)

1. Erlöse aus Krankenhausleistungen
(KGr. 40)................................. ........
2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des
Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........
4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
(KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den
Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........
davon aus Ausgleichsbeträgen für
frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ........
5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen/unfertigen Leistungen
(KUGr. 550 u. 551) ....................... ........
6. andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr. 552) .............................. ........
7. Zuweisungen und Zuschüsse der
öffentlichen Hand, soweit nicht unter
Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........
8. Sonstige betriebliche Erträge
(KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ........
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(KGr. 61-63), ......................... ........
davon für Altersversorgung
(KGr. 62) .........
10. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe ........................ ........
(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609,
6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ...........
-------- -----------
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618;
KUGr. 681)

Zwischenergebnis ............................. ...........

11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung
von Investitionen (KGr. 46;
KUGr. 470, 471), ......................... ........
davon Fördermittel nach dem
KHG (KGr. 46) .........
12. Erträge aus der Einstellung von
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. .........
13. Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 490-491) .......................... .........
14. Erträge aus der Auflösung des
Ausgleichspostens für Darlehensförderung
(KUGr. 492) .............................. .........
15. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 752, 754, 755) .................... .........
16. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 753) .............................. .........
17. Aufwendungen für die nach dem KHG
geförderte Nutzung von
Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. .........
18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte,
nicht aktivierungsfähige Maßnahmen
(KUGr. 721) .............................. .........
19. Aufwendungen aus der Auflösung der
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
und für Eigenmittelförderung
(KUGr. 750, 751) ......................... ......... ...........
---------
20. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
(KUGr. 760, 761) .........
b) auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die im
Krankenhaus üblichen Abschreibungen
überschreiten (KUGr. 765) ............. .........
21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ...........
--------- -----------
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763,
764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),
davon aus Ausgleichsbeträgen für
frühere Geschäftsjahre
(KUGr. 790)

Zwischenergebnis ............................. ...........

22. Erträge aus Beteiligungen
(KUGr. 500, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5000) ++) .........
23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(KUGr. 501, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5010, 5210) ++) .........
24. sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge (KGr. 51), ....................... .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(KUGr. 510) ++) .........
25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KUGr. 762) .............................. .........
26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(KGr. 74), ............................... ......... ...........
--------- -----------
davon für Betriebsmittelkredite
(KUGr. 740), .........
davon an verbundene Unternehmen
(KUGr. 741) ++) .........
27. Steuern (KUGr. 730) ...................... ...........
davon vom Einkommen und vom
Ertrag ......................
28. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ........ ...........
===========

-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3 Anlagennachweis

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)

Anlage 4

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Kontenrahmen für die Buchführung
(Kontenklasse 0 - 8)
 
Kontenklasse 0:Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
 
01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010Bebaute Grundstücke
011Betriebsbauten
012Außenanlagen
 
02frei
 
03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030Bebaute Grundstücke
031Wohnbauten
032Außenanlagen
 
04Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
 
05Bauten auf fremden Grundstücken
050Betriebsbauten
051frei
052Wohnbauten
053Außenanlagen
 
06Technische Anlagen
060in Betriebsbauten
061frei
062in Wohnbauten
063in Außenanlagen
 
07Einrichtungen und Ausstattungen
070in Betriebsbauten
071frei
072in Wohnbauten
076Gebrauchsgüter
0761Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro
0762Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro
077Festwerte in Betriebsbauten
078frei
079Festwerte in Wohnbauten
 
08Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080Betriebsbauten
081frei
082Wohnbauten
 
09Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090Immaterielle Vermögensgegenstände
0901Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0902entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0903Geschäfts- oder Firmenwert
091geleistete Anzahlungen
092Anteile an verbundenen Unternehmen *)
093Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094Beteiligungen
095Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
096Wertpapiere des Anlagevermögens
097Sonstige Finanzanlagen
 
Kontenklasse 1:Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
 
10Vorräte
100Vorräte an Lebensmitteln
101Vorräte des medizinischen Bedarfs
102Vorräte an Betriebsstoffen
103Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104Vorräte des Verwaltungsbedarfs
105Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107Fertige Erzeugnisse, Waren
 
11Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
 
 
12Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
13Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
 
14Wertpapiere des Umlaufvermögens
140Anteile an verbundenen Unternehmen *)
 
15Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150Forderungen nach dem KHG
151Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
 
16Sonstige Vermögensgegenstände
160Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger
161Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
163Andere sonstige Vermögensgegenstände
164Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
 
17Rechnungsabgrenzung
170Disagio
171Andere Abgrenzungsposten
 
18Ausgleichsposten nach dem KHG
180Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
181Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
 
19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
190Aktive latente Steuern
191Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
 
Kontenklasse 2:Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
 
20Eigenkapital
200Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003Eingefordertes Kapital
201Kapitalrücklagen
202Gewinnrücklagen
203Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
 
21Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
 
22Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
 
23Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
 
24Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
 
27Pensionsrückstellungen
 
28Andere Rückstellungen
280Steuerrückstellungen
281Sonstige Rückstellungen
 
29frei
 
Kontenklasse 3:Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
 
30frei für spätere Entwicklungen
 
31frei für spätere Entwicklungen
 
32Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
33Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
 
34Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
35Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350Verbindlichkeiten nach dem KHG
351Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
 
36Erhaltene Anzahlungen
 
37Sonstige Verbindlichkeiten
370Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger
371Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
372Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)
373Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
374Andere sonstige Verbindlichkeiten
 
38Rechnungsabgrenzung
 
39Passive latente Steuern
 
Kontenklasse 4:Betriebliche Erträge
 
40Erlöse aus Krankenhausleistungen
400Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen
4001Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär
4003Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär
4004Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär
4005Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär
4006Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär
401Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten
4010Erlöse aus Fallpauschalen
4011Erlöse aus Sonderentgelten
402Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung
4020Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V
4021Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V
403Erlöse aus Ausbildungskostenumlage
404Ausgleichsbeträge nach BPflV
405Zuschlag nach § 18b KHG
 
41Erlöse aus Wahlleistungen
410Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen
411Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft
413Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen
 
42Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420Erlöse aus Krankenhausambulanzen
421Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten
422Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V
 
43Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
430Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen
431Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen
433Nutzungsentgelte der Belegärzte
434Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.
435Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte
 
44Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440Erstattungen des Personals für freie Station
441Erstattungen des Personals für Unterkunft
442Erstattungen des Personals für Verpflegung
443Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen
 
45Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450aus Hilfsbetrieben
451aus Nebenbetrieben
452aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
 
46Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
460Fördermittel, die zu passivieren sind
461Sonstige Fördermittel
 
47Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
470Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)
471Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
 
48Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
 
49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
490aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
492aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
 
Kontenklasse 5:Andere Erträge
 
50Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500Erträge aus Beteiligungen
5000Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501Erträge aus anderen Finanzanlagen
5010Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
 
51Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
510Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)
 
52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
520Sachanlagevermögen
521Finanzanlagevermögen
5210Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
 
53frei
 
54Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
 
55Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen
552Andere aktivierte Eigenleistungen
 
56frei
 
57Sonstige Erträge
 
58Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
 
59Übrige Erträge
590(weggefallen)
591Periodenfremde Erträge
592Spenden und ähnliche Zuwendungen
 
Kontenklasse 6:Aufwendungen
 
60Löhne und Gehälter
6000Ärztlicher Dienst
6001Pflegedienst
6002Medizinisch-technischer Dienst
6003Funktionsdienst
6004Klinisches Hauspersonal
6005Wirtschafts- und Versorgungsdienst
6006Technischer Dienst
6007Verwaltungsdienst
6008Sonderdienste
6010Personal der Ausbildungsstätten
6011Sonstiges Personal
6012Nicht zurechenbare Personalkosten
 
61Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
62Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
63Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
64Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
65Lebensmittel und bezogene Leistungen
650Lebensmittel
651Bezogene Leistungen
 
66Medizinischer Bedarf
6600Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)
6601Kosten der Lieferapotheke
6602Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6604Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6608Laborbedarf
6609Untersuchungen in fremden Instituten
6610Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6611Bedarf der physikalischen Therapie
6612Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613Implantate
6614Transplantate
6615Dialysebedarf
6616Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617Sonstiger medizinischer Bedarf
6618Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
 
67Wasser, Energie, Brennstoffe
 
68Wirtschaftsbedarf
680Materialaufwendungen
681Bezogene Leistungen
 
69Verwaltungsbedarf
 
Kontenklasse 7:Aufwendungen
 
70Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700Zentraler Verwaltungsdienst
701Zentraler Gemeinschaftsdienst
 
71Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)
 
72Instandhaltung
720Pflegesatzfähige Instandhaltung
7200Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert
7201Instandhaltung Medizintechnik
7202Instandhaltung Sonstiges
721Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen
 
73Steuern, Abgaben, Versicherungen
730Steuern
731Sonstige Abgaben
732Versicherungen
 
74Zinsen und ähnliche Aufwendungen
740Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
741Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital
 
75Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
750Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung
751Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung
752Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
754Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG
 
76Abschreibungen
760Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
761Abschreibungen auf Sachanlagen
7610Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter
762Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
763Abschreibungen auf Forderungen
764Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
765Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten
 
77Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
 
78Sonstige Aufwendungen
781Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782Sonstiges
7821Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
 
79Übrige Aufwendungen
790Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
791Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
792(weggefallen)
793Periodenfremde Aufwendungen
794Spenden und ähnliche Aufwendungen
 
Kontenklasse 8:
 
80frei
 
81frei
 
82frei
 
83frei
 
84frei
 
85Eröffnungs- und Abschlußkonten
 
86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
 
87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
 
88Kalkulatorische Kosten
 
89frei
 
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto
 
03 und 052Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a)
die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b)
die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.
200Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.
 
60Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen.
Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
 
6000Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
 
6001Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").
Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
 
6002Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,
Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,
Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische
Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,
Körperprüfabteilungen usw.
 
6003Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde
Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
 
6004Vergütungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
 
6005Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst
(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäscherei und Nähstube
Wirtschaftsbetriebe
(z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei
Konto 6007 ausgewiesen werden.
 
6006Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
 
6007Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung
 
6008 EURVergütungen an
Oberinnen
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Krankenhausfürsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
 
6010 EURVergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).
Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtliche
Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht
fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der
Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.
 
6011 EURVergütungen für
Famuli
Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der
Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen
 
61(Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.
 
62(Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.
Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.
 
63(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
64(Aufteilung wie 6000 - 6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum
Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).
 
6618Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.
Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
 
*)
Nur für Kapitalgesellschaften.

Anlage 5

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068)
Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
90Gemeinsame Kostenstellen
900Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen
901Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902Werkstätten
903Nebenbetriebe
904Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905Aus-, Fort- und Weiterbildung
906Sozialdienst, Patientenbetreuung
907frei
908frei
909frei
91Versorgungseinrichtungen
910Speisenversorgung
911Wäscheversorgung
912Zentraler Reinigungsdienst
913Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914Innerbetriebliche Transporte
915frei
916frei
917Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918Zentrale Sterilisation
919frei
92Medizinische Institutionen
920Röntgendiagnostik und -therapie
921Nukleardiagnostik und -therapie
922Laboratorien
923Funktionsdiagnostik
924Sonstige diagnostische Einrichtungen
925Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926Physikalische Therapie
927Sonstige therapeutische Einrichtungen
928Pathologie
929Ambulanzen
93 - 95Pflegefachbereiche - Normalpflege
930Allgemeine Kostenstelle
931Allgemeine Innere Medizin
932Geriatrie
933Kardiologie
934Allgemeine Nephrologie
935Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
936Gastroenterologie
937Pädiatrie
938Kinderkardiologie
939Infektion
940Lungen- und Bronchialheilkunde
941Allgemeine Chirurgie
942Unfallchirurgie
943Kinderchirurgie
944Endoprothetik
945Gefäßchirurgie
946Handchirurgie
947Plastische Chirurgie
948Thoraxchirurgie
949Herzchirurgie
950Urologie
951Orthopädie
952Neurochirurgie
953Gynäkologie
954HNO und Augen
955Neurologie
956Psychiatrie
957Radiologie
958Dermatologie und Venerologie
959Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität
960Allgemeine Kostenstelle
961Intensivüberwachung
962Intensivbehandlung
963frei
964Intensivmedizin
965Minimalpflege
966Nachsorge
967Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969Chronisch- und Langzeitkranke
97Sonstige Einrichtungen
970Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)
971Ausbildung
972Forschung und Lehre
973-979frei
98Ausgliederungen
980Ambulanzen
981Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989frei
99frei