1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben |
b) | Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern |
c) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen |
d) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben |
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben |
b) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen |
c) | Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben |
d) | arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten |
e) | wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen |
f) | lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten |
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1) | a) | Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen |
b) | Arbeitstechniken, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lerntechniken einsetzen |
c) | Informationsquellen auch in einer Fremdsprache nutzen |
d) | ergonomische Regeln bei der Arbeit beachten |
e) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen |
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden |
b) | Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten |
c) | Daten und Informationen aufgabenbezogen erfassen, auswerten und bereitstellen |
d) | Notwendigkeit der Datensicherung begründen; betriebliche Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen anwenden |
3 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1) | a) | die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert handeln und kommunizieren |
b) | fremdsprachige Fachbegriffe und Standardtexte anwenden |
c) | Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten |
d) | Auskünfte erteilen, auch in einer Fremdsprache |
e) | Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren |
3.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2) | a) | Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert und kooperativ umsetzen |
b) | Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten |
c) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden |
4 | Angebotsgestaltung (§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 4.1) | a) | Dienstleistungsangebote der Branche unterscheiden |
b) | bei Entwicklung und Ausgestaltung des Dienstleistungsangebotes mitwirken |
c) | Fremdleistungen einkaufen |
4.2 | Rechtliche Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 4.2) | a) | rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden |
b) | Regelungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes anwenden |
c) | sendungsbezogene Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen |
d) | Gefahrgut identifizieren; sendungs-bezogene Gefahrgutvorschriften beachten |
e) | rechtliche Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen |
f) | Versicherungsbedingungen beachten; Haftungsregelungen anwenden |
4.3 | Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 4.3) | a) | Qualitätsziele des Unternehmens im eigenen Arbeitsbereich umsetzen |
b) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen |
c) | Auswirkungen von Qualität und Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen |
5 | Marketing und Vertrieb von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Märkte, Zielgruppen (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Informationen über Zielgruppen und Märkte auswerten und nutzen |
b) | Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
c) | bei der Ermittlung des Nachfragepotenzials für Dienstleistungen mitwirken |
5.2 | Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 5.2) | a) | verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen |
b) | bei der Planung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken |
c) | Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln |
5.3 | Verkauf (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Kundenwünsche ermitteln |
b) | Dienstleistungen präsentieren |
c) | Angebote erstellen |
d) | Dienstleistungen verkaufen, Verträge abschließen |
5.4 | Kundenpflege (§ 4 Nr. 5.4) | a) | Kundenzufriedenheit prüfen |
b) | Kunden bei Leistungsstörungen Lösungsalternativen aufzeigen |
c) | Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten |
d) | Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden |
6 | Steuerung und Kontrolle von Betriebsprozessen (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Sendungsbearbeitung (§ 4 Nr. 6.1) | a) | Sendungen annehmen, sortieren und ausliefern |
b) | Aufträge annehmen und bearbeiten |
c) | Sendungsdokumentationen erstellen, abgleichen und bearbeiten |
d) | Sendungsentgelte berechnen und kassieren |
e) | Transport- und Sendungsstatus überwachen, Auskünfte erteilen |
f) | Maßnahmen bei Leistungsstörungen ergreifen |
g) | Schadensfälle bearbeiten |
6.2 | Disposition (§ 4 Nr. 6.2) | a) | Zusammenhänge zwischen Transportkonzepten, Transportmitteleinsatz und Sendungsarten darstellen |
b) | Leistungsanforderungen aus Aufträgen ermitteln |
c) | Eignung von Geräten für Transport und Sendungsumschlag beurteilen |
d) | Umschlag und Sortierung unter Berücksichtigung von Leitsystemen steuern |
e) | Rücklauf von Sendungen und Nachbearbeitung organisieren und überwachen |
f) | Abweichungen in Betriebsprozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen |
g) | Materialbedarf feststellen, Beschaffungen veranlassen |
h) | Fahrtrouten und Logistikketten unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, zeitlichen Vorgaben sowie verkehrsgeographischen Bedingungen planen und koordinieren |
i) | Personal und Transportmittel disponieren |
k) | Wartung von Transportmitteln und Geräten steuern und kontrollieren |
7 | Personalwirtschaft (§ 4 Nr. 7) | a) | an Personalplanung, Personalbeschaffung und Personalauswahl mitwirken |
b) | Vorgänge der Personalverwaltung auch in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten; Personaldaten schützen |
c) | bei Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken |
d) | Entgeltarten unterscheiden und bei Entgeltabrechnungen mitwirken |
e) | rechtliche Bedingungen beim Einsatz von Beschäftigten des eigenen Unternehmens und von Fremddienstleistern berücksichtigen |
8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 8) | |
8.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Nr. 8.1) | a) | Bedeutung des Rechnungswesens für den Betriebserfolg darstellen |
b) | Kassen führen und Kassenabschlüsse erstellen |
c) | Rechnungen erstellen |
d) | vorbereitende Arbeiten für Buchungen durchführen, Aufbau des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen |
e) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten |
f) | Steuern und Abgaben berücksichtigen |
g) | an vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung von Jahresabschlüssen mitwirken |
8.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Nr. 8.2) | a) | Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern |
b) | Kosten und Erträge von Dienstleistungen erfassen und bewerten |
c) | Kalkulationen durchführen |
8.3 | Controlling (§ 4 Nr. 8.3) | a) | Funktion des Controllings erläutern |
b) | an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken |
c) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen; Statistiken erstellen und präsentieren |
d) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken |