Erster Teil | |||
Gemeinsame Vorschriften | |||
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe | ||
§ 2 | Ausbildungsdauer | ||
§ 3 | Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung | ||
Zweiter Teil | |||
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin | |||
§ 4 | Ausbildungsberufsbild | ||
§ 5 | Ausbildungsrahmenplan | ||
§ 6 | Ausbildungsplan | ||
§ 7 | (weggefallen) | ||
§ 8 | Zwischenprüfung | ||
§ 9 | Abschlußprüfung | ||
Dritter Teil | |||
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/Fachinformatikerin | |||
§ 10 | Ausbildungsberufsbild | ||
§ 11 | Ausbildungsrahmenplan | ||
§ 12 | Ausbildungsplan | ||
§ 13 | (weggefallen) | ||
§ 14 | Zwischenprüfung | ||
§ 15 | Abschlußprüfung | ||
Vierter Teil | |||
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau | |||
§ 16 | Ausbildungsberufsbild | ||
§ 17 | Ausbildungsrahmenplan | ||
§ 18 | Ausbildungsplan | ||
§ 19 | (weggefallen) | ||
§ 20 | Zwischenprüfung | ||
§ 21 | Abschlußprüfung | ||
Fünfter Teil | |||
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/Informatikkauffrau | |||
§ 22 | Ausbildungsberufsbild | ||
§ 23 | Ausbildungsrahmenplan | ||
§ 24 | Ausbildungsplan | ||
§ 25 | (weggefallen) | ||
§ 26 | Zwischenprüfung | ||
§ 27 | Abschlußprüfung | ||
Sechster Teil | |||
Übergangsvorschriften | |||
§ 28 | Bestandsschutz | ||
§ 29 | Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse | ||
§ 30 | Inkrafttreten | ||
Anlagen | |||
Anlage 1 Teil A: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/ zur Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin | |||
- Sachliche Gliederung - | |||
Abschnitt I: | Gemeinsame Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt II: | Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | ||
Anlage 1 Teil B: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/ zur Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin | |||
- Zeitliche Gliederung - | |||
Anlage 2 Teil A: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin | |||
- Sachliche Gliederung - | |||
Abschnitt I: | Gemeinsame Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt II: | Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt III: | Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen | ||
1. | Fachrichtung Anwendungsentwicklung | ||
2. | Fachrichtung Systemintegration | ||
Anlage 2 Teil B: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin | |||
- Zeitliche Gliederung - | |||
Abschnitt I: | Fachrichtung Anwendungsentwicklung | ||
Abschnitt II: | Fachrichtung Systemintegration | ||
Anlage 3 Teil A: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/ zur Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau | |||
- Sachliche Gliederung - | |||
Abschnitt I: | Gemeinsame Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt II: | Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | ||
Anlage 3 Teil B: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/ zur Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau | |||
- Zeitliche Gliederung - | |||
Anlage 4 Teil A: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau | |||
- Sachliche Gliederung - | |||
Abschnitt I: | Gemeinsame Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt II: | Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | ||
Abschnitt III: | Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte | ||
1. | Industrie | ||
2. | Handel | ||
3. | Banken | ||
4. | Versicherungen | ||
5. | Krankenhaus | ||
Anlage 4 Teil B: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung | |||
zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau | |||
- Zeitliche Gliederung - |
1. | für die Ganzheitlichen Aufgaben I und II | je 90 Minuten, |
2. | im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
1. | für die Ganzheitlichen Aufgaben I und II | je 90 Minuten, |
2. | im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
1. | für die Ganzheitlichen Aufgaben I und II | je 90 Minuten, |
2. | im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -verwertung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an Informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 4 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Systemtechnik (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Systemkomponenten (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Komponenten für Systeme der Informationsund Telekommunikationstechnik auswählen und zusammenbauen |
b) | Hardwarekonfigurationen und Baugruppen kundenspezifisch modifizieren | ||
c) | Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden | ||
d) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte aufstellen und anschließen | ||
e) | Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen, insbesondere Schnittstellen, Übertragungswege und Übertragsprotokolle | ||
6.2 | Ergonomische Geräteaufstellung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Arbeitsumgebung und Arbeitsplatz hinsichtlich der Ergonomie beurteilen |
b) | Geräte, Möbel und Zusatzgeräte entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der Lichtverhältnisse sowie der Arbeitsabläufe und den Anforderungen der Kunden aufstellen und einrichten | ||
c) | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung vorschlagen | ||
7. | Installation(§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Montagetechnik (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Geräte, Leitungen, Verteiler und Steckverbindungen am Baukörper und an Kundeneinrichtungen montieren |
b) | Leitungen in Leitungsführungssysteme einbringen | ||
c) | Leitungen konfektionieren, verbinden und an Geräte anschließen | ||
7.2 | Stromversorgung, Schutzmaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | Stromversorgung hinsichtlich der anzuschließenden informations- und telekommunikationstechnischen Geräte und der VDE-Bestimmungen beurteilen |
b) | Schutzmaßnahmen festlegen | ||
c) | Stromkreise unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften installieren sowie informations- und telekommunikationstechnische Geräte an das Stromversorgungsnetz anschließen | ||
d) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte an vorhandenen Potentialausgleich anschließen sowie Widerstand zwischen Körper, Schutzleiteranschlüssen und Potentialausgleich messen und beurteilen | ||
e) | Schutz gegen direktes Berühren durch Besichtigen prüfen | ||
f) | Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen | ||
g) | Isolationswiderstand messen | ||
h) | Einhaltung der Bestimmungen des Brandschutzes und zur Verlegung von Leitungsnetzen unterschiedlicher Spannungspegel prüfen | ||
i) | informations- und telekommunikationstechnische Geräte sowie sonstige Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art auswählen | ||
k) | Prüfungen dokumentieren | ||
7.3 | Datensicherheit, Hard- und Softwaretests (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | Zugangsberechtigungen festlegen |
b) | Datensicherungssysteme hard- und softwareseitig installieren und Datensicherung durchführen | ||
c) | Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen prüfen und dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen | ||
7.4 | Netzwerke (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.4) | a) | Netzwerkbetriebssysteme und Treibersoftware für Hardwarekomponenten installieren, in bestehende Systeme einpassen und in Betrieb nehmen |
b) | drahtgebundene Übertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere Netzwerkkomponenten aufstellen und programmieren | ||
c) | drahtlose Übertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen | ||
d) | Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und bewerten | ||
e) | Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren | ||
8. | Serviceleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) | a) | Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen |
b) | Wartungsverträge vorbereiten | ||
c) | vorbeugende Instandhaltung durchführen | ||
d) | Störungsmeldungen entgegennehmen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten | ||
e) | Produktschulungen planen und durchführen | ||
f) | Serviceleistungen kalkulieren und abrechnen | ||
9. | Instandhaltung(§ 4 Abs. 1 Nr. 9) | a) | Leistungsmerkmale prüfen und beurteilen |
b) | Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen | ||
c) | Experten- und Diagnosesysteme, insbesondere Testsoftware, auswählen | ||
d) | Funktionsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik und von einzelnen Komponenten prüfen | ||
e) | Signale an Schnittstellen prüfen, Protokolle interpretieren | ||
f) | Netze prüfen, netzwerkspezifische Messungen durchführen | ||
g) | Fehler beseitigen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren | ||
h) | Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit anwenden | ||
10. | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) | ||
10.1 | Produkte, Prozesse und Verfahren (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.1) | a) | bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen |
b) | die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen | ||
c) | Informationswege, -strukturen und -Verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren | ||
d) | vorhandene Systeme im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten | ||
10.2 | Projektplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.2) | a) | Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren |
b) | Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen | ||
c) | einsatzgebietstypische Verfahren zur Systemkonzeption anwenden | ||
d) | Projektplanungswerkzeuge anwenden | ||
10.3 | Projektdurchführung und Auftragsbearbeitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.3) | a) | Aufträge unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen |
b) | die zum Projektumfang gehörenden Fremdleistungen koordinieren | ||
c) | Leistungen externer Anbieter prüfen, überwachen und abnehmen | ||
d) | Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen | ||
e) | Systemeinführungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren | ||
f) | Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen | ||
10.4 | Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.4) | a) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen |
b) | Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen | ||
c) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte technische Prüfungen dokumentieren | ||
d) | bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
e) | Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren |
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 10 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -verwertung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 10 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 10 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 10 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 10 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 10 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 10 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 10 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 10 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Systementwicklung (§ 10 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Analyse und Design (§ 10 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Vorgehensmodelle und -methoden sowie Entwicklungsumgebungen aufgabenbezogen auswählen und anwenden |
b) | strukturierte und objektorientierte Analyse- und Designverfahren anwenden | ||
c) | Programmspezifikationen festlegen, Datenmodelle und Strukturen aus fachlichen Anforderungen ableiten, Schnittstellen festlegen | ||
d) | Methoden zur Strukturierung von Daten und Programmen anwenden | ||
e) | Daten und Funktionen zu Objekten zusammenfassen, Klassen definieren und Hierarchiediagramme erstellen | ||
6.2 | Programmerstellung und -dokumentation (§ 10 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Programmiersprachen auswählen, unterschiedliche Programmiersprachen anwenden |
b) | Softwareentwicklungsumgebungen an das Systemumfeld anpassen | ||
c) | Schnittstellen, insbesondere zum Betriebssystem, zu graphischen Oberflächen und zu Datenbanken, aus Programmen ansprechen | ||
d) | Programme entsprechend der fachinhaltlichen Funktionen modular aufbauen | ||
e) | Programme unter Berücksichtigung der Wartbarkeit und Wiederverwendbarkeit und Sicherheit erstellen | ||
f) | Software-Entwicklungswerkzeuge aufgabenbezogen anwenden | ||
g) | Softwarekonfiguration verwalten, insbesondere Konfigurationsmanagement durchführen | ||
6.3 | Schnittstellenkonzepte (§ 10 Abs. 1 Nr. 6.3) | a) | Verfahren des Datenaustausches anwenden, Produkte zum Datenaustausch einsetzen |
b) | Datenfelder mit Hilfe von Werkzeugen inhaltlich und strukturell abgleichen | ||
6.4 | Testverfahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 6.4) | a) | Testkonzept und Testplan erstellen |
b) | Testumfang festlegen, Testdaten generieren und auswählen | ||
c) | informations- und telekommunikationstechnische Systeme testen | ||
d) | Testergebnisse auswerten und dokumentieren | ||
7. | Schulung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) | a) | Schulungsziele und -methoden festlegen |
b) | Schulungsmaßnahmen, insbesondere Termine, Sachmittel und Personaleinsatz, planen und mit Kunden abstimmen | ||
c) | Schulungsveranstaltungen organisatorisch vorbereiten | ||
d) | Schulungsinhalte strukturieren und aufbereiten | ||
e) | Anwenderschulung durchführen | ||
Abschnitt III: Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen | |||
1.Fachrichtung Anwendungsentwicklung | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
8. | Informations- und telekommunikationstechnische Systeme (§ 10 Abs. 2 Nr. 8) | ||
8.1 | Architekturen (§ 10 Abs. 2 Nr. 8.1) | a) | Rechnerarchitekturen beurteilen und einordnen |
b) | Softwarearchitekturen aufgabenbezogen entwickeln | ||
c) | Softwarearchitekturen an Betriebssysteme anpassen | ||
d) | Softwarearchitekturen in Netze integrieren | ||
e) | Betriebssysteme anpassen und konfigurieren | ||
8.2 | Datenbanken und Schnittstellen (§ 10 Abs. 2 Nr. 8.2) | a) | Datenbankprodukte aufgabengerecht auswählen |
b) | Datenbankstrukturen, insbesondere logische Struktur der Daten, Objekte, Attribute, Relationen und Zugriffsmethoden, festlegen sowie Schlüssel definieren | ||
c) | Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und -rechte, festlegen und implementieren | ||
d) | Werkzeuge zur Sicherstellung der Datenintegrität implementieren | ||
e) | Datenbanksysteme testen und optimieren | ||
f) | Datenbestände strukturieren und in eine Datenbank übernehmen | ||
g) | Abfragen und Berichte von Datenbeständen unter Nutzung einer Abfragesprache erstellen | ||
h) | Schnittstellenprogramme in einer Datenbankprogrammiersprache erstellen | ||
9. | Kundenspezifische Anwendungslösungen (§ 10 Abs. 2 Nr. 9) | ||
9.1 | Kundenspezifische Anpassung und Softwarepflege (§ 10 Abs. 2 Nr. 9.1) | a) | Anwendungslösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen |
b) | Software an eine veränderte Umgebung anpassen und weiterentwickeln | ||
c) | Anwendungslösungen mit Hilfe von Applikationssprachen erweitern | ||
d) | Fehler beseitigen | ||
e) | Konfigurationen verwalten | ||
9.2 | Bedienoberflächen (§ 10 Abs. 2 Nr. 9.2) | a) | menügesteuerte und grafische Bedienoberflächen ergonomisch gestalten |
b) | Bedienoberflächen an die betrieblichen Erfordernisse anpassen | ||
c) | interaktive Applikationen unter Berücksichtigung fach- und benutzergerechter Dialoggestaltung erstellen | ||
9.3 | Softwarebasierte Präsentation (§ 10 Abs. 2 Nr. 9.3) | a) | Konzepte für softwarebasierte Präsentationen erstellen, insbesondere Abläufe festlegen sowie Ton, Bild und Text auswählen |
b) | Ton, Bild und Text in eine Präsentation integrieren | ||
c) | Präsentationen durchführen | ||
9.4 | Technisches Marketing (§ 10 Abs. 2 Nr. 9.4) | a) | Leistungsumfang und Spezifikationen erstellter Anwendungslösungen kundengerecht dokumentieren |
b) | Anwendungslösungen und Dokumentationen für den Vertrieb bereitstellen | ||
c) | Anwendungslösungen präsentieren | ||
d) | Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung einrichten | ||
e) | auf Benutzerprobleme eingehen, Vorschläge zur Problembeseitigung unterbreiten | ||
10. | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 10 Abs. 2 Nr. 10) | ||
10.1 | Produkte, Prozesse und Verfahren (§ 10 Abs. 2 Nr. 10.1) | a) | bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen |
b) | die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an Anwendungslösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen | ||
c) | die für das Einsatzgebiet spezifischen Plattformen anwenden | ||
d) | Informationswege, -strukturen und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren | ||
e) | vorhandene Anwendungslösungen im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten | ||
10.2 | Projektplanung (§ 10 Abs. 2 Nr. 10.2) | a) | Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren |
b) | Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen | ||
c) | einsatzgebietstypische Designverfahren anwenden | ||
d) | Projektplanungswerkzeuge anwenden | ||
10.3 | Projektdurchführung (§ 10 Abs. 2 Nr. 10.3) | a) | einsatzgebietsspezifische Anwendungslösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben erstellen |
b) | die im Einsatzgebiet typischen Programmbibliotheken, Programmodule, Prozeduren, Algorithmen und Optimierungsverfahren anwenden | ||
c) | bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten | ||
d) | Anwendungslösungen an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen | ||
e) | Einführung von Anwenderlösungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit den Kunden abstimmen und kontrollieren | ||
10.4 | Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 10 Abs. 2 Nr. 10.4) | a) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen |
b) | Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen | ||
c) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe dokumentieren | ||
d) | bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
e) | Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren | ||
2.Fachrichtung Systemintegration | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
8. | Systemintegration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8) | ||
8.1 | Systemkonfiguration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.1) | a) | Rechner- und Systemarchitekturen sowie Betriebssysteme beurteilen und einordnen |
b) | Betriebssysteme unter Berücksichtigung ihrer Vor- und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und konfigurieren | ||
c) | Betriebssystemsteuersprachen anwenden | ||
d) | Speichermedien, Systemkomponenten und Ein- und Ausgabegeräte auswählen | ||
e) | Hardwarekomponenten hard- und softwareseitig einstellen, insbesondere Peripheriegeräte, Schnittstellen, Übertragungswege und Übertragungsprotokolle, sowie gerätespezifische Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren | ||
f) | Kompatibilität von Systemkomponenten und Peripheriegeräten beurteilen und Kompatibilitätsprobleme lösen | ||
g) | Hard- und Softwarekomponenten in bestehende Systeme einpassen und in Betrieb nehmen | ||
8.2 | Netzwerke (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.2) | a) | Vor- und Nachteile verschiedener Netzwerktopologien, -protokolle und -schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten |
b) | Netzwerkprodukte und Netzwerkbetriebssysteme auswählen, Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren | ||
c) | Übergänge zwischen verschiedenen Netzwerken herstellen | ||
d) | Softwarearchitekturen in Netze integrieren | ||
e) | Angriffsszenarien auf Netzwerke erkennen und bewerten | ||
f) | Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren | ||
8.3 | Systemlösungen (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.3) | a) | Anwendungsprogramme und Softwarekomponenten hinsichtlich ihres Leistungsumfanges beurteilen und entsprechend den Kundenanforderungen auswählen |
b) | Softwarekomponenten unter Beachtung von Arbeitsabläufen und Datenflüssen zu komplexen Systemlösungen integrieren | ||
c) | Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen | ||
d) | Prozeduren zur Automatisierung von Abläufen erstellen und in den Systemablauf einbinden | ||
e) | Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten, festlegen und implementieren | ||
f) | Bedienoberflächen und Benutzerdialoge einrichten | ||
g) | Leistungsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik ermitteln, beurteilen und optimieren | ||
8.4 | Einführung von Systemen (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.4) | a) | Dokumentationen zielgruppengerecht erstellen, archivieren und pflegen, insbesondere Programmierhandbücher, technische Dokumentationen, Hersteller-, System- sowie Benutzerdokumentationen |
b) | Systemeinführung planen und mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen | ||
c) | Datenübernahmen planen und durchführen | ||
d) | Systeme unter Beachtung der Betriebsabläufe steuern | ||
e) | Systemkomponenten aus integrierten Systemen entfernen | ||
9. | Service (§ 10 Abs. 4 Nr. 9) | ||
9.1 | Benutzerunterstützung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.1) | a) | Anwendungsmöglichkeiten, Leistungsspektrum und Bedienung komplexer Systeme vor Benutzern präsentieren |
b) | Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung einrichten | ||
c) | Benutzerprobleme aufnehmen und analysieren sowie Vorschläge zur Problemlösung unterbreiten | ||
9.2 | Fehleranalyse, Störungsbeseitigung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.2) | a) | Geräte prüfen, Fehler systematisch ermitteln und beseitigen, Instandhaltung veranlassen |
b) | Daten von defekten Geräten retten und bereitstellen | ||
c) | Präventivmaßnahmen zur Fehlervermeidung konzipieren und durchführen | ||
9.3 | Systemunterstützung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.3) | a) | Richtlinien zur Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme erstellen und einführen, insbesondere |
aa) | zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen | ||
bb) | für Zugriffsberechtigungen auf Datenbestände, deren Weitergabe und Speicherung | ||
cc) | zur Datensicherung und Archivierung | ||
dd) | für Notfallmaßnahmen beim Ausfall von Systemen | ||
b) | Geräte, Software, Dokumentationen und Verbrauchsmaterialien für die Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme beschaffen, bereitstellen und verwalten | ||
c) | Systemkapazitäten planen und Benutzern zuteilen | ||
d) | Verfahren zur Pflege und Verwaltung von Datenbeständen einrichten | ||
e) | Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung externer Datenbanken und Informations- und Telekommunikationssysteme herstellen | ||
10. | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 10 Abs. 4 Nr. 10) | ||
10.1 | Produkte, Prozesse und Verfahren (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.1) | a) | bereichs- und produktspezifische Informationen nutzen |
b) | die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an komplexe Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen | ||
c) | Informationswege, -strukturen und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren | ||
d) | vorhandene Systemlösungen im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten | ||
10.2 | Projektplanung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.2) | a) | Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren |
b) | Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen | ||
c) | Systemkonzeptionen unter Anwendung einsatzgebietstypischer Verfahren erstellen | ||
d) | Projektplanungswerkzeuge anwenden | ||
10.3 | Projektdurchführung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.3) | a) | einsatzgebietsspezifische Systemlösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben erstellen |
b) | die im Einsatzgebiet typischen Werkzeuge und Verfahren anwenden sowie Systemkomponenten einsetzen | ||
c) | bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten | ||
d) | Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen | ||
e) | Einführung von Systemlösungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren | ||
10.4 | Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.4) | a) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen |
b) | Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen | ||
c) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe dokumentieren | ||
d) | bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
e) | Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren |
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 16 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 16 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -Verwertung (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -Verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -Verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 16 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 16 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 16 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 16 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 16 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 16 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 16 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 16 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 16 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 16 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
6. | Marketing (§ 16 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Marktbeobachtung (§ 16 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Informationsbedarf an Marktdaten feststellen |
b) | zukünftige Entwicklung der Verkaufspreise am Markt unter Berücksichtigung von Innovationszyklen abschätzen | ||
c) | Informationen über Mitbewerber, deren Verkaufsverhalten und Werbung auswerten | ||
d) | Informationen über Marktsegmente und Kaufverhalten unterschiedlicher Kundengruppen erfassen und daraus Anforderungen für die Produktplanung und -gestaltung ableiten | ||
e) | Anfragen, erstellte Angebote, eingegangene Aufträge und Reklamationen auswerten | ||
6.2 | Marketinginstrumente (§ 16 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | verschiedene Kombinationsmöglichkeiten unterschiedlicher Marketinginstrumente, insbesondere Produktgestaltung, Preisgestaltung, Werbung, Vertriebswege und Serviceangebote, für den Ausbildungsbetrieb beurteilen |
b) | Produkt- und Preisgestaltung sowie Serviceangebote in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen | ||
6.3 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 16 Abs. 1 Nr. 6.3) | a) | Werbeziele unter Berücksichtigung des Produktsortiments, der Stellung des Produktes im Markt und der Zielgruppen definieren |
b) | Werbemaßnahmen, insbesondere Werbemittel, -träger und -kosten, planen | ||
c) | Daten zur Erfolgskontrolle von Werbung ermitteln und auswerten | ||
d) | an Konzepten für verkaufsfördernde Maßnahmen mitwirken | ||
7. | Vertrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Vertriebstechniken (§ 16 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln |
b) | Kundenkontakte und Informationen über den Kundenstamm des Ausbildungsunternehmens systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen | ||
c) | Kundenkontakte vorbereiten, herstellen sowie die Ergebnisse festhalten und aufbereiten | ||
7.2 | Kundenberatung (§ 16 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | Kundenwünsche und -erwartungen hinsichtlich der Eigenschaften der Produkte mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten |
b) | Produkte und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes unter Beachtung der Kundenwünsche aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden bei der Auswahl beraten | ||
8. | Kundenspezifische Systemlösungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 8) | ||
8.1 | Analyse (§ 16 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) | Geschäftsprozesse des Kunden im Hinblick auf die Anforderungen an Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren |
b) | Organisationsstruktur, Informationswege und -Verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens analysieren | ||
c) | Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik des Kunden erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten | ||
d) | relevante Mengengerüste, insbesondere Datenbestände und Transaktionsvolumen, ermitteln | ||
e) | Richtlinien des Kundenunternehmens zum Einsatz von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auswerten sowie technische und organisatorische Rahmenbedingungen für die Auftragsdurchführung ermitteln | ||
8.2 | Konzeption (§ 16 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) | Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten, unter Berücksichtigung von Kapazitäten, Ressourcen und Terminen, abschätzen |
b) | Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, sicherheitsrelevanter und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten | ||
c) | Systemkonfiguration sowie Hard- und Softwareschnittstellen festlegen; Vernetzungen planen | ||
d) | Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen | ||
e) | Datenbankstrukturen unter Beachtung von Datenmodellen entwerfen | ||
f) | Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte konzipieren | ||
g) | kundenspezifische Softwarelösungen konzipieren | ||
h) | Abläufe zur Auftragsdurchführung festlegen | ||
i) | Kosten-Nutzen-Rechnung für den Kunden erstellen | ||
8.3 | Servicekonzepte (§ 16 Abs. 1 Nr. 8.3) | a) | Serviceleistungen mit Kunden abstimmen |
b) | Leistungen zur Benutzerunterstützung festlegen | ||
c) | Einführungs- und Schulungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Kundenwünsche konzipieren | ||
9. | Auftragsbearbeitung (§ 16 Abs. 1 Nr. 9) | ||
9.1 | Angebotserstellung (§ 16 Abs. 1 Nr. 9.1) | a) | Kosten für Eigen- und Fremdleistungen ermitteln |
b) | Angebotspreis unter Berücksichtigung von | ||
c) | Zuschlägen ermitteln Serviceleistungen kalkulieren | ||
d) | Angebote unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Gewährleistung sowie der kaufmännischen und rechtlichen Bedingungen erstellen | ||
e) | Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten beraten | ||
9.2 | Verträge (§ 16 Abs. 1 Nr. 9.2) | a) | die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Vertragsarten und deren rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern |
b) | Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten | ||
c) | Reklamationen bearbeiten | ||
9.3 | Abrechnen von Leistungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 9.3) | a) | Rechnungen erstellen, Daten für das betriebliche Rechnungswesen aufbereiten |
b) | Zahlungsvorgänge überwachen, eingegangene Zahlungen erfassen und prüfen sowie Buchung vorbereiten | ||
c) | betriebsübliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug durchführen | ||
10. | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 16 Abs. 1 Nr. 10) | ||
10.1 | Projektplanung (§ 16 Abs. 1 Nr. 10.1) | a) | Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren |
b) | Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen | ||
c) | Bedarf an Fremdleistungen ermitteln, Termine für die Bereitstellung von Fremdleistungen abstimmen sowie Aufträge vergeben | ||
d) | Projektplanungswerkzeuge anwenden | ||
10.2 | Projektdurchführung (§ 16 Abs. 1 Nr. 10.2) | a) | Aufträge unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben kundengerecht ausführen |
b) | die zum Projektumfang gehörenden Fremdleistungen koordinieren | ||
c) | Leistungen externer Anbieter prüfen, überwachen und abnehmen | ||
d) | Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen | ||
e) | Systemeinführungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden abstimmen und kontrollieren | ||
f) | Benutzer in die Bedienung der Systeme einweisen | ||
g) | Schulungsziele und -methoden festlegen sowie Benutzerschulung durchführen | ||
10.3 | Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 16 Abs. 1 Nr. 10.3) | a) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen |
b) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren | ||
c) | Bedienungsunterlagen und andere Dokumentationen zusammenstellen und modifizieren | ||
d) | Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen | ||
e) | bei Leistungsstörungen Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen | ||
f) | Nachkalkulationen durchführen |
Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 22 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
b) | Aufbau des ausbildenden Betriebes erläutern | ||
c) | Art und Rechtsform des Betriebes erläutern | ||
d) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | ||
1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften zur Berufsausbildung erläutern, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erklären |
b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
c) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten beschreiben und Aufstiegsmöglichkeiten nennen | ||
e) | wesentliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechtes beschreiben und ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis erklären | ||
f) | eigene Entgeltabrechnung erläutern | ||
g) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
1.4 | Umweltschutz (§ 22 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
2. | Geschäfts- und Leistungsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Leistungserstellung und -Verwertung (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | den Prozeß der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Wirtschaftlichkeit und Produktivität betrieblicher Leistungen beurteilen | ||
c) | Einfluß der Wettbewerbssituation auf die Leistungserstellung und -Verwertung darstellen | ||
d) | die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung und -Verwertung erläutern | ||
2.2 | Betriebliche Organisation (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
b) | die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen | ||
c) | Vor- und Nachteile von zentralen und dezentralen Organisationsformen erläutern | ||
d) | Schwachstellen im Betriebsablauf aufzeigen, Verbesserungen vorschlagen | ||
2.3 | Beschaffung (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Bedarf an informations- und telekommunikationstechnischen Produkten und Dienstleistungen ermitteln |
b) | Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten | ||
c) | Angebote einholen und vergleichen | ||
d) | Bestellvorgänge planen und durchführen, Wareneingang kontrollieren | ||
2.4 | Markt- und Kundenbeziehungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen |
b) | Bedürfnisse und Kaufverhalten von Benutzern informations- und telekommunikationstechnischer Systeme feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden | ||
c) | Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundeninteressen berücksichtigen | ||
d) | Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestalten | ||
e) | an der Vorbereitung von Verträgen und Vertragsverhandlungen mitwirken, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren | ||
f) | an Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken | ||
g) | Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis darstellen | ||
2.5 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | die Notwendigkeit der Steuerung und Kontrolle der Geschäftsprozesse begründen |
b) | Kosten und Erträge für erbrachte Leistungen errechnen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten | ||
c) | Ergebnisse der Betriebsabrechnung für Controllingzwecke auswerten | ||
d) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen und aufbereiten, in geeigneter Form darstellen und interpretieren | ||
3. | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 22 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informieren und Kommunizieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Informationsquellen, insbesondere technische Unterlagen, Dokumentationen und Handbücher, in deutscher und englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten |
b) | Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte präsentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden | ||
c) | Informationen aufgabenbezogen bewerten und auswählen | ||
d) | Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen | ||
e) | Daten und Sachverhalte visualisieren und Grafiken erstellen sowie Standardsoftware anwenden | ||
f) | die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens in beruflichen Kontexten erkennen und Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden | ||
3.2 | Planen und Organisieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen |
b) | den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten | ||
c) | Termine planen und abstimmen, Terminüberwachung durchführen | ||
d) | Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen | ||
e) | unterschiedliche Lerntechniken anwenden | ||
f) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen | ||
g) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
3.3 | Teamarbeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufgaben im Team planen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten aufteilen, Zusammenarbeit aktiv gestalten |
b) | Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten | ||
c) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
4. | Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (§ 22 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Einsatzfelder und Entwicklungstrends (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | marktgängige Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik nach Einsatzbereichen, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit unterscheiden |
b) | Veränderungen von Einsatzfeldern für Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen | ||
c) | technologische Entwicklungstrends von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen bewerten | ||
d) | Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf Lösungskonzepte aktueller informations- und telekommunikationstechnischer Systeme darstellen | ||
4.2 | Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Systemarchitekturen und Hardwareschnittstellen marktgängiger informations- und telekommunikationstechnischer Systeme unterscheiden sowie Kompatibilität von Speicherbausteinen, Ein-/Ausgabekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen |
b) | verschiedene Speichermedien sowie Ein- und Ausgabegeräte nach Einsatzbereichen unterscheiden | ||
c) | marktgängige Betriebssysteme, ihre Komponenten und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden | ||
4.3 | Anwendungssoftware (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen unterscheiden |
b) | Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen | ||
c) | Leistungsfähigkeit und Erweiterbarkeit beurteilen | ||
4.4 | Netze, Dienste (§ 22 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Hard- und Softwaresysteme sowie gängige Datenformate zur Datenübertragung unterscheiden |
b) | Netzwerkarchitekturen unterscheiden | ||
c) | Netzwerkbetriebssysteme nach Leistungsfähigkeit und Einsatzbereichen beurteilen | ||
d) | Angebote von Informations- und Telekommunikationsdiensten und Konditionen zur Nutzung vergleichen | ||
e) | systemtechnische Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Telekommunikationsdiensten schaffen | ||
5. | Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 5) | ||
5.1 | Ist-Analyse und Konzeption (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Hard- und Software-Ausstattung eines Arbeitsplatzsystems zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben ermitteln sowie Arbeitsablauf, Datenflüsse und Schnittstellen analysieren |
b) | Anforderungen an ein Arbeitsplatzsystem unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe und der Anforderungen der Benutzer feststellen | ||
c) | Hard- und Softwarekomponenten auswählen sowie Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen | ||
d) | Datenmodelle entwerfen | ||
e) | die zu erbringende Leistung dokumentieren | ||
5.2 | Programmiertechniken (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen unterscheiden |
b) | Programmierlogik und Programmiermethoden anwenden | ||
c) | Anwendungen in einer Makro- oder Programmiersprache erstellen | ||
5.3 | Installieren und Konfigurieren (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Systeme zusammenstellen und verbinden |
b) | Hardware und Betriebssystem installieren und konfigurieren | ||
c) | Anwendungsprogramme, insbesondere marktübliche Büroanwendungen, installieren und konfigurieren | ||
d) | Systeme testen | ||
e) | Konfigurationsdaten festhalten sowie Systemdokumentation zusammenstellen | ||
5.4 | IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht (§ 22 Absatz 1 Nummer 5.4) | a) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zur IT-Sicherheit einhalten |
b) | Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale erkennen und bewerten | ||
c) | Schutzmechanismen für informations- und telekommunikationstechnische Systeme anwenden | ||
d) | Vorschriften zum Datenschutz einhalten | ||
e) | Vorschriften zum Urheberrecht einhalten | ||
5.5 | Systempflege (§ 22 Abs. 1 Nr. 5.5) | a) | Datenbankmodelle unterscheiden |
b) | Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbankabfragen durchführen | ||
c) | Daten unterschiedlicher Formate übernehmen | ||
d) | Daten für unterschiedliche Hard- und Softwaresysteme konvertieren | ||
e) | Datensicherung durchführen | ||
f) | Methoden zur Wiederherstellung von Daten einschließlich Daten defekter Datenträger anwenden | ||
g) | Versionswechsel von Betriebssystemen und Anwendungssoftware durchführen | ||
h) | Störungen unter Einsatz von Diagnosewerkzeugen analysieren und beheben, Fehlertypologie und Fehlerhäufigkeiten ermitteln | ||
i) | Wartungsmaßnahmen durchführen | ||
k) | Serviceleistungen dokumentieren, kalkulieren und abrechnen | ||
Abschnitt II: Berufsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | den Aufbau der Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes sowie deren Funktionen und Kommunikationswege darstellen |
b) | die wesentlichen betrieblichen Voraussetzungen für die Erstellung der Leistungen und deren Abnahme erläutern | ||
c) | Abnehmer oder Kunden über die Leistungspalette informieren | ||
d) | ausgewählte Arbeitsaufgaben in unterschiedlichen Organisationseinheiten unter Beachtung einschlägiger Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln ausführen | ||
e) | mit internen und externen Stellen unter Beachtung von Geschäftsordnungen und geschäftlichen Gepflogenheiten zusammenarbeiten | ||
f) | das Zusammenspiel von Leistungserstellung und Informationsfluß des Ausbildungsbetriebes erklären, mit dem Leistungsprozeß anfallende Daten erfassen und weiterleiten | ||
g) | Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik zur Erledigung von Fachaufgaben einsetzen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | bei der Planung der Leistungserstellung mitwirken |
b) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen analysieren, Daten zur Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung auswerten | ||
c) | Störungen im Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten | ||
d) | Verfahren und Vorschriften zur Qualitätssicherung anwenden | ||
7. | Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informations- und Telekommunikationstechnik (§ 22 Abs. 1 Nr. 7) | ||
7.1 | Arbeitsorganisation und Organisationsentwicklung (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | Methoden der Arbeitsorganisation und -planung des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation, dem Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen und Rationalisierung bewerten | ||
c) | Wirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auf die Arbeitsorganisation und die Mitarbeiter an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
d) | Vorschläge zur Veränderung von Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erarbeiten | ||
e) | Methoden und Aufgaben der Organisationsentwicklung im Unternehmen erläutern | ||
f) | Beteiligungsstrukturen und Mitwirkungsrechte bei der Einführung von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen berücksichtigen | ||
7.2 | Informationsorganisation (§ 22 Abs. 1Nr. 7.2) | a) | Ursachen für Störungen im betrieblichen Informationsfluß untersuchen und Gegenmaßnahmen vorschlagen |
b) | Schnittstellen, Übergabeparameter und Schlüsselsysteme im betrieblichen Informationsfluß definieren und dokumentieren | ||
c) | an der Entwicklung von arbeitsorganisatorischen, arbeitsgestalterischen und technischen Standards der betrieblichen Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik mitarbeiten und ihre Umsetzung kontrollieren | ||
d) | Richtlinien und Handbücher für die Nutzung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erarbeiten und aktualisieren | ||
7.3 | Personalwirtschaft (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.3) | a) | Verfahren und Einflußfaktoren der Personalplanung, -beschaffung und -abrechnung unter Gesichtspunkten ihrer organisatorischen Abwicklung erläutern |
b) | betriebliche Maßnahmen der Personalführung, -betreuung und -entwicklung als Instrumente zur Mitarbeitermotivation und -qualifikation aufzeigen | ||
c) | Auswirkungen des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik auf Qualifikationsanforderungen und -struktur feststellen; Ergebnisse für Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung im Unternehmen aufbereiten | ||
7.4 | Rechnungswesen und Controlling (§ 22 Abs. 1 Nr. 7.4) | a) | Aufgaben, Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens erläutern |
b) | Aufgaben und Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung darstellen sowie die Verbindung zur Buchführung am Beispiel des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Voll- und Teilkostenrechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen, Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen anwenden | ||
d) | Daten für die Betriebsabrechnung erheben und abgrenzen | ||
e) | Informations- und Steuerungsinstrumente des Controllings an Beispielen des Einsatzes von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen anwenden | ||
f) | Kennziffern für die Auslastung und den wirtschaftlichen Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen ermitteln und als Planungsgrundlage bei der Einführung oder Anpassung von Systemen verwenden | ||
8. | Projektplanung und -durchführung(§ 22 Abs. 1 Nr. 8) | ||
8.1 | Anforderungsanalyse (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.1) | a) | Fachaufgaben und betriebliche Funktionsbereiche im Hinblick auf die Möglichkeiten des Einsatzes von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik analysieren |
b) | Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen analysieren | ||
c) | Systeme der Informations- und Telekommunikationstechnik des Ausbildungsbetriebes auf ihre Eignung, Erweiterbarkeit und Wirtschaftlichkeit zur Lösung von Fachaufgaben beurteilen | ||
d) | Anforderungsanalysen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationseinheiten und unter Berücksichtigung von Mitwirkungsrechten durchführen | ||
8.2 | Konzeption (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.2) | a) | Hard- und Softwarekonfiguration festlegen; Vernetzungen planen |
b) | Ein- und Ausgabeformate, Dateien und Verarbeitungsalgorithmen festlegen | ||
c) | Datenmodelle entwickeln sowie Datenbankstrukturen festlegen | ||
d) | Benutzerkommunikation und Bedienoberflächen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte konzipieren | ||
e) | Standard- und Individuallösungen unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes konzipieren | ||
f) | Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, sicherheitsrelevanter und sozialer Aspekte entwickeln und bewerten | ||
g) | Pflichtenhefte für die Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erstellen | ||
8.3 | Projektvorbereitung (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.3) | a) | Projektplanung zur Einführung oder Anpassung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik, insbesondere für Teilaufgaben Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung, durchführen |
b) | Kosten- und Nutzenrechnung für Investitionen zur Einführung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik erstellen sowie Kapitalbedarfsrechnungen durchführen | ||
c) | die geplante Einführung oder Änderung von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualifikationsanforderungen an die Benutzer und die Arbeitsintensität beurteilen | ||
d) | Konzepte für Systemlösungen präsentieren | ||
8.4 | Projektdurchführung (§ 22 Abs. 1 Nr. 8.4) | a) | Vorgehensmodell und betriebliche Standards zur Projektdurchführung bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen anwenden |
b) | Projektdurchführung mit den beteiligten Organisationseinheiten des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Betriebsabläufe abstimmen | ||
c) | betriebliche Voraussetzungen für die Abwicklung von Auftragsleistungen herstellen | ||
d) | Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleiche aufgrund der Planungsdaten durchführen | ||
e) | Projektabläufe analysieren und Verbesserungsvorschläge entwickeln | ||
f) | Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren | ||
9. | Beschaffen und Bereitstellen von Systemen (§ 22 Abs. 1 Nr. 9) | ||
9.1 | Einkauf (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.1) | a) | Leistungen ausschreiben |
b) | Bezugsquellen ermitteln | ||
c) | Gespräche mit Anbietern und Lieferanten systematisch vorbereiten, führen und nachbereiten | ||
d) | Vertragsverhandlungen führen und Verträge abschließen | ||
9.2 | Auftragsabwicklung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.2) | a) | Vertragserfüllung überwachen |
b) | erbrachte Leistungen prüfen, bewerten und abnehmen | ||
c) | Maßnahmen bei Leistungsstörungen einleiten | ||
9.3 | Installation und Optimierung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.3) | a) | Systemlösungen nach Maßgabe der betrieblichen Erfordernisse einrichten und anpassen |
b) | Vorschläge für Leistungsverbesserungen betrieblicher Systemlösungen erarbeiten und umsetzen | ||
c) | ein Entwicklungssystem zur Erstellung von Anwendungslösungen anwenden | ||
d) | Systemlösungen in Zusammenarbeit mit den Benutzern einführen | ||
9.4 | Systemverwaltung (§ 22 Abs. 1 Nr. 9.4) | a) | Benutzerzugänge für branchenspezifische Informationsdienste und Expertensysteme einrichten und die Kostenentwicklung dokumentieren |
b) | Datenbanken an veränderte Anforderungen anpassen | ||
c) | Methoden zur fach- und benutzergerechten Pflege und Verwaltung von Datenbeständen sowie zur Sicherung der Datenintegrität entwickeln | ||
d) | Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes planen und in Zusammenarbeit mit den Benutzern umsetzen | ||
e) | Systemressourcen verwalten und Benutzern zuteilen | ||
f) | informations- und telekommunikationstechnisches Inventar und Verbrauchsmaterial verwalten | ||
10. | Benutzerberatung und -Unterstützung (§ 22 Abs. 1 Nr. 10) | ||
10.1 | Ergonomie (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.1) | a) | Bildschirmarbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten prüfen und einrichten |
b) | Benutzer über die Möglichkeiten zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken im Umgang mit Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik beraten | ||
10.2 | Anwendungsprobleme (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.2) | a) | Hard- und Softwarefehler, Bedienungsfehler und Probleme der Informations- und Arbeitsorganisation voneinander abgrenzen |
b) | Störungen nach Art, Umfang und Häufigkeit analysieren und dokumentieren | ||
c) | Anwendungsprobleme unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, technischer Realisierbarkeit und Schulungsaufwand lösen | ||
d) | Verbesserungen bei der Nutzung von Anwendungssystemen in Zusammenarbeit mit den Benutzern erarbeiten | ||
10.3 | Einweisen und Schulen (§ 22 Abs. 1 Nr. 10.3) | a) | Benutzer in die Bedienung und Nutzung der Systeme einweisen und beraten |
b) | Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung auswählen und bereitstellen | ||
c) | Benutzerschulungen planen und durchführen | ||
Abschnitt III: Fachbereichsspezifische Ausbildungsinhalte | |||
1. Industrie | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | das Zusammenspiel von Material-, Waren- und Informationsfluß darstellen |
b) | für den Ausbildungsbetrieb typische Beschaffungsvorgänge durchführen, insbesondere | ||
aa) | Bedarf ermitteln | ||
bb) | Bezugsquellen ermitteln und prüfen | ||
cc) | Angebote einholen und vergleichen | ||
dd) | Bestellungen bearbeiten und überwachen | ||
c) | betriebstypische Formen der Lagerhaltung abgrenzen | ||
d) | Produkte und Produktionsverfahren erläutern und bei der Produktionsvorbereitung mitwirken | ||
e) | vertriebliche Aufgaben durchführen, insbesondere | ||
aa) | Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen | ||
bb) | Aufträge annehmen und bearbeiten | ||
f) | Daten für das Rechnungswesen bereitstellen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Maßnahmen und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung darstellen |
b) | den Prozeß der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
c) | die Auswirkungen von betrieblichen Strukturveränderungen, insbesondere beim Technik- und Rohstoffeinsatz und bei Maßnahmen zum Umweltschutz, analysieren und bewerten | ||
2. Handel | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | das Zusammenspiel von Waren- und Informationsfluß des Ausbildungsbetriebes erläutern |
b) | Einkaufsvorgänge durchführen, insbesondere | ||
aa) | Bezugsquellen ermitteln | ||
bb) | Lieferanten und Artikel auswählen | ||
cc) | bei der Gestaltung von Sortimenten und Preisen mitwirken | ||
dd) | Mengen und Zeiten disponieren, Lieferungen überwachen | ||
c) | Lagerbestände überprüfen, Warenein- und -ausgang überwachen sowie Lagerdaten aktualisieren | ||
d) | Verkaufs- und Bestandsdaten erfassen und auswerten | ||
e) | Marktanalyse durchführen, Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern auswerten | ||
f) | Warenwirtschaftssysteme für Einkauf, Lagerhaltung und Verkauf sowie deren Leistungsfähigkeit beurteilen | ||
g) | Zahlungsverkehr überwachen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen des Unternehmens zu Kunden, Lieferanten, Organisationen und Banken sowie deren Unterstützung durch das informations- und telekommunikationstechnische System aufzeigen |
b) | Störungen im Geschäftsprozeß, insbesondere bei Lieferverzug, feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
c) | an Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Warenwirtschaft mitwirken | ||
3. Banken | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Aufgaben und Ablauf des Zahlungsverkehrs im ausbildenden Betrieb erläutern |
b) | bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei der Kontoführung, dem Inlandszahlungsverkehr, dem dokumentären und nicht dokumentären Auslandsgeschäft, mitwirken | ||
c) | Arten und Bedeutung der Geld- und Kapitalanlage erläutern, insbesondere die Anlage auf Konten und Wertpapieren | ||
d) | bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften mitwirken | ||
e) | Arten und Bedeutung von Kreditgeschäften abgrenzen und bei der Bearbeitung und Prüfung mitwirken | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Geschäftsprozesse und Austauschbeziehungen des Unternehmens zu Kunden und Partnern sowie deren Unterstützung durch das informations- und telekommunikationstechnische System erklären |
b) | informations- und telekommunikationstechnische Maßnahmen und Methoden des Ausbildungsbetriebes zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung, insbesondere Managementinformationssysteme und datenverarbeitungsgestütztes Controlling, nutzen | ||
c) | an Maßnahmen zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Leistungserstellung mitwirken, insbesondere Analysedaten sowie Daten zur Kundenberatung und Kundenbilanzauswertung beschaffen und erfassen | ||
d) | Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes zur Qualitätssicherung erläutern, insbesondere Kundenanforderungen und Leistungsangebot der Bank vergleichen | ||
e) | interne Vorschriften zur Qualitätssicherung, insbesondere Arbeitsanweisungen und Revisionsvorschriften, anwenden | ||
f) | Prozesse der Leistungserstellung in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht analysieren, Störungen feststellen und Gegenmaßnahmen einleiten | ||
4. Versicherungen | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Versicherungsprodukte aus den Sparten Lebens- und Unfall-, Kranken- und Schadensversicherung gegeneinander abgrenzen |
b) | bei der Ermittlung und Fortschreibung der Marktsegmente mitwirken | ||
c) | Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten | ||
d) | Kunden unter Berücksichtigung von Produktqualität, Kundennutzen und -Zufriedenheit beraten | ||
e) | Aufgaben in der Antragsbearbeitung übernehmen, insbesondere in den Bereichen Beratung und Risikoanalyse; Problemlösungen vorschlagen | ||
f) | Versicherungsverträge unter Berücksichtigung von Risikoänderungen sowie der Maßgabe der Erhaltung der Wertbeständigkeit des Versicherungsschutzes und der Bestandserhaltung überwachen | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | versicherungsspezifische Rechtsgrundlagen sowie betriebliche Regelungen anwenden |
b) | Daten, insbesondere aus den Funktionsbereichen Antrag, Vertrag und Leistung sowie zu den betrieblichen Zielen der ertragsorientierten Steuerung, aufbereiten und auswerten | ||
c) | den Einsatz von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen prüfen und Verbesserungen vorschlagen | ||
5. Krankenhaus | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | |
1 | 2 | 3 | |
6. | Branchenspezifische Leistungen (§ 22 Abs. 1 Nr. 6) | ||
6.1 | Geschäftsprozesse (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Struktur und Kommunikationswege der Organisationseinheiten, insbesondere für die Bereiche Pflege, Diagnostik, Therapie, Versorgung und Verwaltung, unterscheiden |
b) | Patientendaten erfassen und verwalten, insbesondere Krankenakten anlegen sowie Belege und patientenbezogene Dokumente erstellen und weiterleiten | ||
c) | an der Organisation von Versorgungsabläufen mitwirken | ||
d) | die für die Abrechnung mit den Kostenträgern relevanten Daten erfassen und für das Rechnungswesen und die Statistik aufbereiten | ||
e) | Materialbedarfsplanungen durchführen, insbesondere Medikamente und Verbrauchsgüter unter Berücksichtigung von Bestell- und Lagerfristen beschaffen | ||
f) | bei der Personaleinsatzplanung und ihrer Abstimmung zwischen den Bereichen ärztliche Versorgung, Pflege und Verwaltung mitwirken | ||
g) | Zugänge zu Online-Diensten der medizinischen Dokumentation herstellen sowie medizinische Dokumentationen beschaffen und verwalten | ||
h) | krankenhausspezifische informations- und telekommunikationstechnische Systeme, insbesondere zum Patientenmanagement, zur Dienst- und Terminplanung, zur Befundverwaltung und medizinischen Dokumentation anwenden | ||
6.2 | Planung, Steuerung und Kontrolle (§ 22 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | die für die Krankenhausorganisation wesentlichen Aufgaben analysieren und mit den jeweiligen Organisationseinheiten Verfahren zur Erfassung und Bewertung der erbrachten Leistung entwickeln und einsetzen |
b) | den Einsatz von Informations- und Telekommunikationssystemen, insbesondere in den Bereichen Terminüberwachung, Medikamentenverbrauch und Patientenverwaltung analysieren und Verbesserungen vorschlagen | ||
c) | Störungen im Verwaltungsablauf analysieren und mit den Organisationseinheiten Gegenmaßnahmen entwickeln |