Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schadstoffe, die auf See in
verpackter Form oder in Containern, ortsbeweglichen Tanks,
Straßentankfahrzeugen oder Eisenbahnkesselwagen befördert werden (Anlage III
zu den Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe)