Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
- Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben
- c)
- die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
- Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
- e)
- Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsausübung im Auftrag Dritter unterscheiden
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1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
- arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
- wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
- lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
- Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.5 | Personalwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | - a)
- Personalbedarf feststellen, Personalprofile erstellen
- b)
- Aufgaben der Personalbetreuung wahrnehmen, insbesondere Auskünfte über Entgeltabrechnungen erteilen
- c)
- Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbereiten
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2 | Organisation, Information und Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
- die eigene Arbeit in Geschäftsprozesse einordnen, systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
- b)
- Arbeitsprozesse dokumentieren
- c)
- Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
- d)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen
- e)
- unternehmerisches Denken entwickeln, rechtliche Regelungen zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit erläutern
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2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
- Informations- und Kommunikationssysteme zur Umsetzung von Geschäftsprozessen fachbezogen anwenden
- b)
- bei technischen Störungen Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
- c)
- Daten pflegen und sichern
- d)
- Vorschriften zum Datenschutz und zum Urheberrecht beachten
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2.3 | Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
- Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
- Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- c)
- zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
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2.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
- fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
- fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen
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3 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
- das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle erläutern
- b)
- Rechnungen prüfen, Zahlungen vorbereiten und veranlassen
- c)
- Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren und Zahlungsrückstände anmahnen
- d)
- Belegbuchungen vorbereiten und Buchungen gemäß Kontenplan und Buchungsprogrammen ausführen
- e)
- geschäftsbereichsbezogene Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellen
- f)
- Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen
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3.2 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
- Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen
- b)
- Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten
- c)
- an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen
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3.3 | Steuern und Versicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
- Steuern und Abschreibungen berechnen
- b)
- Steuerarten für Immobilien erläutern
- c)
- Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versicherungsangebote einholen und bewerten
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4 | Marktorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
- Wirkungen kundenorientierten Verhaltens für den Geschäftserfolg beachten
- b)
- Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- c)
- Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
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4.2 | Entwicklungsstrategien, Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
- Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen, deren Ursachen und Auswirkungen bewerten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
- b)
- Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes und der Wettbewerber vergleichen
- c)
- Werbeaktionen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umsetzen
- d)
- Zielgruppen analysieren
- e)
- Marketingmaßnahmen vorschlagen
- f)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen
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5 | Immobilienbewirtschaftung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vermietung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
- Mietpreise kalkulieren, Mietpreisveränderungen planen und umsetzen
- b)
- Kundengespräche und Wohnungsbesichtigungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Mietern und Mietinteressenten planen und durchführen
- c)
- Mietverträge unterschriftsreif vorbereiten
- d)
- Wohnungen abnehmen, übergeben und Protokolle anfertigen
- e)
- Mietvertragskündigungen bearbeiten, deren Abwicklung koordinieren und Endabrechnungen erstellen
- f)
- Heiz- und Betriebskosten abrechnen
- g)
- Mieter adressaten- und situationsgerecht informieren
- h)
- auf Mieterstreitigkeiten mit Methoden des Konfliktmanagements reagieren sowie die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen
- i)
- Vertragsstörungen mit sozialem Management entgegenwirken
- j)
- Mieter in besonderen Lebenslagen über Hilfsangebote beraten
- k)
- Mietrückstände feststellen, gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Zwangsvollstreckungen veranlassen
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5.2 | Pflege des Immobilienbestandes (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
- Bedarf an Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen ermitteln sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten prüfen
- b)
- Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Wirtschaftens beurteilen und deren Einsatzmöglichkeiten prüfen
- c)
- Kosten schätzen, Budgets erarbeiten
- d)
- Aufträge erteilen und abwickeln
- e)
- Mieteranträge zur Wohnwertverbesserung bearbeiten
- f)
- Schadensfälle unter Berücksichtigung der im Ausbildungsbetrieb bestehenden Versicherungen bearbeiten
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5.3 | Grundlagen des Wohnungseigentums (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
- rechtliche Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum erläutern
- b)
- Bestimmungen von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen anwenden sowie ihre Auswirkungen auf die Wohnungseigentumsverwaltung und Wirtschaftspläne erläutern
- c)
- Recht und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwaltung erläutern
- d)
- Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereiten
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5.4 | Verwaltung gewerblicher Objekte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.4) | - a)
- Lebenszyklen gewerblicher Objekte beschreiben
- b)
- Flächenbewirtschaftung steuern
- c)
- Objektbuchhaltung durchführen
- d)
- gewerbliche Mietverträge gestalten und optimieren
- e)
- Nebenkosten und Serviceleistungen abrechnen
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6 | Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | - a)
- Leistungsarten und Leistungsbereiche eines Maklerunternehmens beschreiben
- b)
- Exposes erstellen und auswerten
- c)
- Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten beurteilen
- d)
- Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs feststellen, Risiken prüfen
- e)
- Kaufpreise ermitteln und Erwerbsnebenkosten feststellen
- f)
- Inhalt und Abwicklung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen erläutern
- g)
- Kaufobjekte übergeben, Kaufpreise abrechnen
- h)
- Maklervertragsbedingungen und Provisionsansprüche erläutern
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7 | Begleitung von Bauvorhaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Baumaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1) | - a)
- baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben bei Planungen berücksichtigen
- b)
- Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden
- c)
- Bauzeichnungen erläutern
- d)
- Unterlagen für Bauanträge zusammenstellen
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7.2 | Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) | - a)
- Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
- b)
- Darlehensangebote anfordern, Konditionen vergleichen und alternative Finanzierungspläne entwerfen
- c)
- Liquiditäts- und Belastungspläne aufstellen
- d)
- Möglichkeiten einer Umfinanzierung prüfen
- e)
- Voraussetzungen für eine Förderung prüfen und Anträge auf Gewährung von Fördermitteln vorbereiten
- f)
- Rentabilität beim Erwerb und bei der Erstellung von Mietwohnungs- und Gewerbeobjekten ermitteln
- g)
- Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Bedeutung einschätzen
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Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 |
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1 | Steuerung und Kontrolle im Unternehmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1) | - a)
- Portfoliomethode anwenden und Vorschläge für Unternehmensentscheidungen erarbeiten
- b)
- Aufbau und Gliederung von Ertragsbereichen erläutern
- c)
- Deckungsbeitrags- und Betriebsergebnisrechnungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Steuern und Abgaben durchführen
- d)
- die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen vorbereiten, dabei handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierungsgrundsätze anwenden
- e)
- Steuerunterlagen zusammenstellen und Steuererklärungen vorbereiten
- f)
- Anforderungen interner und externer Revisionen und Prüfungen beachten
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2 | Gebäudemanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) | - a)
- Maßnahmen der technischen Gebäudebetreuung, insbesondere in den Bereichen Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation, Sanitär-, Klima- und Heizungstechnik, Netzwerktechnik und Lichtsysteme, koordinieren
- b)
- Reinigung, Entsorgung und Hausmeisterdienste organisieren
- c)
- Pflege von Außenanlagen veranlassen und kontrollieren
- d)
- Fuhrparkmanagement betreiben
- e)
- Maßnahmen der Gebäudeüberwachung und Sicherheitstechnik organisieren und deren Einhaltung überprüfen
- f)
- Personaleinsatzpläne erstellen
- g)
- Betriebskosten optimieren
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3 | Maklergeschäfte (§ 4 Abs. 2 Nr. 3) | - a)
- Vermittlungsobjekte suchen und in Informationssystemen verwalten
- b)
- Kunden akquirieren
- c)
- in Fragen der Wertermittlung beraten
- d)
- Maklervertragsbedingungen festlegen, Verträge erstellen
- e)
- Anzeigen und Exposes gestalten und in Medien veröffentlichen
- f)
- Sonderaktionen und Veranstaltungen planen und durchführen
- g)
- Werbemaßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit beurteilen
- h)
- Objektbesichtigungen organisieren und durchführen
- i)
- Interessenten bei baulichen Gestaltungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten beraten
- j)
- notarielle Beurkundung und Übergabe des Kaufobjektes vorbereiten und begleiten
- k)
- Makler- und Bauträgerverordnung anwenden
- l)
- rechtliche Regelungen bei der Beratung von Kunden beachten, Haftungsrisiken feststellen und Versicherungsschutz prüfen
- m)
- Provisionsansprüche sichern
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4 | Bauprojektmanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 4) | - a)
- Baumaßnahmen planen, Leistungsumfang festlegen und Bauleistungen unter Beachtung technischer Vorgaben beschreiben
- b)
- Angebote einholen, Ausschreibungen und Submissionen sowie Bauverträge unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- c)
- Baumaßnahmen veranlassen, organisieren und kontrollieren, bei Vertragsstörungen geeignete Maßnahmen einleiten
- d)
- Baumaßnahmen abrechnen
- e)
- Kaufinteressenten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vorstellungen bei Fragen zur baulichen Gestaltung und Ausstattung beraten
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5 | Wohnungseigentumsverwaltung (§ 4 Abs. 2 Nr. 5) | - a)
- Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Rechnungslegungen erstellen
- b)
- Eigentümerversammlungen durchführen
- c)
- Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen
- d)
- Konflikte erkennen und analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und umsetzen
- e)
- Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen einleiten
- f)
- rechtliche Regelungen zum Wohnungseigentum anwenden, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten erläutern
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