Abschnitt I: Berufliche Grundbildung |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitrichtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
1.1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
- Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und Verwaltung, erklären
- c)
- Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden nennen
- d)
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen und Informationen einholen
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1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)
- wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen
- c)
- Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Hygiene (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | - a)
- Grundsätze der Hygiene, insbesondere der Betriebs-, Produkt-, Prozeß- und Personalhygiene, erläutern
- b)
- berufsbezogene Regelungen der Hygiene anwenden
- c)
- betriebsspezifische Maßnahme zur Sicherung der Hygiene durchführen
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1.6 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitrichtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
1) 2) |
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2 | Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
- Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, planen und durchführen
- b)
- Arbeitstechniken und -verfahren sowie Betriebsmittel auftragsorientiert einsetzen
- c)
- Arbeitsplätze nach ergonomischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen gestalten
- d)
- Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und erforderliche Maßnahmen ergreifen
- e)
- Zusammenarbeit gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen
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2.2 | Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
- betriebliche Standards anwenden
- b)
- Qualitätskriterien auf Güter und Dienstleistungen anwenden
- c)
- betriebliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
- d)
- bei betrieblichen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität mitwirken
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2.3 | Betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
- Auswirkungen der Betriebsstruktur auf Arbeitsorganisation und betriebliche Abläufe beachten
- b)
- Bedeutung beruflicher Wettbewerbe aufzeigen und bei Veranstaltungen mitwirken
- c)
- Marktberichte auswerten und Entwicklungen am Markt beobachten und bewerten
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2.4 | Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
- Wirkung des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens darstellen
- b)
- Möglichkeiten der Bedarfsermittlung anwenden
- c)
- persönliche Wünsche bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen
| 3 | . . . | |
2.5 | Beschaffen und Bewerten von Informationen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
- Fachinformationen systematisch einholen, erfassen und ordnen
- b)
- Informationssysteme und Kommunikationseinrichtungen nutzen
- c)
- Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung nutzen und Regelungen des Datenschutzes anwenden
| 2 | . . . | |
2.6 | Betriebliche Geschäftsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
- Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, bearbeiten und weiterleiten
- b)
- Einnahmen und Ausgaben für ausgewählte Leistungsbereiche erfassen
- c)
- Bedarf für den Einkauf von Gütern ermitteln
- d)
- Bestellungen und Einkäufe durchführen
- e)
- Waren annehmen und kontrollieren
- f)
- bei der Vergabe von Dienstleistungen mitwirken
- g)
- Liefer- und Kaufbelege prüfen und betriebsbezogen bearbeiten
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3 | Betriebsräume und Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | | | . . . | |
3.1 | Einsetzen von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
- Einsatzmöglichkeiten von Maschinen, Geräten und anderen Gebrauchsgütern unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung erläutern
- b)
- Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und sachgerecht einsetzen und pflegen
- c)
- Wartung entsprechend der Betriebsanleitung durchführen
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4 | Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | | | . . . | |
4.1 | Speisenzubereitung und Service (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
- Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
- b)
- Lebensmittel nährstoffschonend vorbereiten und verarbeiten
- c)
- Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung von Speisen und Getränken anwenden
- d)
- Gebäcke herstellen
- e)
- Grundregeln des Eindeckens und Abräumens von Tischen anwenden
- f)
- Speisen und Getränke servieren
| 12 | . . . | |
4.2 | Reinigen und Pflegen von Räumen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
- Reinigungsarten für verschiedene Räume und Betriebseinrichtungen zuordnen
- b)
- Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, insbesondere nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, auswählen und einsetzen
- c)
- Reinigungs- und Pflegemaßnahmen unter Einsatz unterschiedlicher Techniken und Verfahren durchführen
| 6 | . . . | |
4.3 | Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | - a)
- Dekorationen erstellen
- b)
- Gestecke und Sträuße herstellen
| 4 | . . . | |
4.4 | Reinigen und Pflegen von Textilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | - a)
- Symbole der Pflegekennzeichnung und Eigenschaften von Fasern und Geweben sowie ihre Ausrüstung erläutern
- b)
- Textilreinigung und -pflege durchführen
| 6 | . . . | |
4.5 | Vorratshaltung und Warenwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.5) | - a)
- betriebliche Vorratshaltung erläutern
- b)
- Waren einlagern, Warenbestände und Lagerungsbedingungen kontrollieren
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5 | Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | | | . . . | |
5.1 | Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
- Bedeutung der Alltagsverrichtungen für eine eigenständige Lebensführung erläutern
- b)
- Personen bei ihren Alltagsverrichtungen unterstützen
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Abschnitt II: Berufliche Fachbildung |
1 | Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | | | . . . | |
1.1 | Betriebliche, marktwirtschaftliche und soziale Zusammenhänge und Beziehungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen koordinieren
- b)
- bei der Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken
- c)
- bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden mitwirken
- d)
- Angebots- und Nachfragestruktur des Ausbildungsbetriebes beurteilen
- e)
- soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
| . . . | 2 | |
1.2 | Bedarf und Ansprüche von zu versorgenden und zu betreuenden Personen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
- Bedarf und Ansprüche zu versorgender und zu betreuender Personen ermitteln und in Leistungen umsetzen
- b)
- Personen über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
| . . . | 2 | |
1.3 | Beschaffen und Bewerten von Informationen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
- Fachinformationen für die betriebliche Arbeit bewerten und nutzen
- b)
- Schriftverkehr durchführen und Protokolle anfertigen
- c)
- fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
- d)
- Daten und Sachverhalte zeichnerisch darstellen
| . . . | 2 | |
1.4 | Betriebliche Geschäftsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
- Angebote einholen, deren Konditionen vergleichen und bewerten
- b)
- betriebliche Abrechnungsverfahren anwenden
- c)
- Kosten für Eigen- und Fremdleistungermitteln
- d)
- Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten, Lösungen aufzeigen
- e)
- rechtliche Grundlagen des Verbraucherschutzes und Haftungsbestimmungen berücksichtigen
- f)
- hauswirtschaftliche Leistungen und deren Vergabe unter Berücksichtigung von Qualität und Kosten beurteilen
- g)
- die Kostenstruktur von hauswirtschaftlichen Leistungsbereichen darstellen
- h)
- bei der Erstellung und Überwachung von Budget- und Investitionsplänen in Teilbereichen mitwirken
- i)
- Finanzierungsmöglichkeiten hauswirtschaftlicher Leistungen aufzeigen
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2 | Betriebsräume und Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | | . . . | | |
2.1 | Beurteilen und Planen von Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
- Lage, Größe und Zuordnung erfassen
- b)
- funktionsgerechte Einrichtung beurteilen
- c)
- Planungsgrundsätze betriebsbezogen anwenden
- d)
- bei der Planung mitwirken
| . . . | | 5 |
3 | Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | | . . . | | |
3.1 | Speisenzubereitung und Service (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
- Nährwerte berechnen und mit Nährstoffempfehlungen vergleichen
- b)
- Speisen und Getränke unter Berücksichtigung von Grundrezepturen personen- und anlaßorientiert zubereiten
- c)
- vorgefertigte Produkte, unter Beachtung insbesondere von Wertigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit, verarbeiten
- d)
- Tische anlaßbezogen eindecken und dekorieren
| . . . | 7 | |
- e)
- Verpflegungssysteme des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)
- Speisenverteilsysteme beschreiben und im Hinblick auf Funktionalität sowie Personenorientierung beurteilen und anwenden
- g)
- Speisepläne erstellen
- h)
- Speisen, Getränke und Gebäcke personenorientiert und anlaßbezogen zusammenstellen, anrichten und präsentieren
| . . . | | 7 |
3.2 | Reinigen und Pflegen von Räumen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
- Reinigungsarten für verschiedene Räume und Betriebseinrichtungen festlegen
- b)
- Reinigungs- und Hygienepläne erstellen
| . . . | 3 | |
3.3 | Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) | - a)
- Räume gestalten und dekorieren
- b)
- Wohnumfeld mit Pflanzen gestalten und Pflanzen pflegen
| . . . | 3 | |
- c)
- Einrichtung von Wohnräumen beschreiben und ihre Nutzung beurteilen
- d)
- bei der Planung des Wohnumfeldes mitwirken
| . . . | | 3 |
3.4 | Reinigen und Pflegen von Textilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) | - a)
- bei der Organisation der Textilreinigung und -pflege mitwirken
- b)
- Ausbesserungstechniken nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und durchführen
| . . . | 3 | |
3.5 | Vorratshaltung und Warenwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.5) | - a)
- Lebensmittel und Speisen haltbar machen
- b)
- Inventuren durchführen und Ergebnisse auswerten
| . . . | 4 | |
4 | Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | | . . . | | |
4.1 | Personenorientierte Gesprächsführung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
- verschiedene Kommunikationsformen und -techniken anwenden
- b)
- Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
- c)
- Konflikte erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
| . . . | | 10 |
4.2 | Motivation und Beschäftigung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
- Betreuungsbedarf erfassen
- b)
- Betreuungsangebote personen- und anlaßorientiert gestalten und umsetzen
- c)
- aktivierende Angebote zur Motivation und Beschäftigung unterbreiten und bei deren Umsetzung mitwirken
| . . . | | 9 |
4.3 | Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
- Betreuungsleistungen unter Berücksichtigung berufsbezogener Regelungen durchführen
- b)
- häusliche Krankenpflege durchführen
| . . . | | 10 |
5 | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | | . . . | | |
5.1 | Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.1) | - a)
- Dienstleistungen erbringen und Produkte herstellen
- b)
- Dienstleistungen anbieten und Produkte vermarkten
- c)
- Qualitätssicherungssysteme anwenden
- d)
- mit anderen Leistungsträgern kooperieren
- e)
- spezifische Personengruppen versorgen und betreuen
| . . . | | 10 |
5.2 | Kundenorientierung und Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2) | - a)
- über Leistungsangebote informieren und beraten
- b)
- Dienstleistungen und Produkte präsentieren
- c)
- Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit betriebsspezifisch einsetzen und bewerten
| . . . | | 9 |
5.3 | Kalkulation und Abrechnung von Leistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.3) | - a)
- Kriterien zur Preisgestaltung beachten und Kalkulationen durchführen
- b)
- Finanzierungsvorgaben berücksichtigten
- c)
- betriebsspezifische Leistungen abrechnen
| . . . | | 5 |
- 1)
- Die gestrichelte Trennlinie (.) markiert das Ende des ersten Ausbildungsjahres.
- 2)
- Die durchgezogene Trennlinie (I) markiert das Ende des dritten Ausbildungshalbjahres.
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