1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
c) | Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern |
d) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 4 Nr. 2) | a) | Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern |
b) | Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären |
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen |
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) | wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
b) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen |
c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern |
d) | wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen |
4 | Arbeits-Sicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) | a) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden |
b) | arbeitssicheres Verhalten beschreiben, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen nennen |
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten |
d) | wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen |
e) | Gefahren, die von Lärm, Giften, Dämpfen, Stäuben, Gasen, leichtentzündbaren Stoffen sowie von elektrischem Strom ausgehen, beachten |
f) | für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft beachten und anwenden |
g) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen |
h) | im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich anführen |
5 | Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 5) | a) | Arbeitsschritte unter Beachtung von Vorgaben und betrieblichen Bedingungen abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen |
b) | Materialbedarf ermitteln und bereitstellen |
c) | Werkstoffeigenschaften unterscheiden und zuordnen |
d) | Eignung von Werkstoffen für Holzspielzeuge im Hinblick auf den Gesundheitsschutz beurteilen |
e) | Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten |
6 | Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien (§ 4 Nr. 6) | a) | Skizzen und Zeichnungen lesen | 2 | | | |
b) | Arbeitsskizzen anfertigen |
c) | Freihandzeichnungen und technische Zeichnungen anfertigen | | 6 | | |
d) | Stücklisten erstellen |
e) | Gestaltungselemente bei Entwurf und Herstellung von Erzeugnissen anwenden | | | | 6 |
7 | Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Nr. 7) | a) | Holz und Holzwerkstoffe nach Eigenschaften, Erkennungsmerkmalen und Verwendungszweck auswählen | 2 | | | |
b) | Holzfehler erkennen und bei der Bearbeitung berücksichtigen |
c) | Holz und Holzwerkstoffe unter Beachtung des Verwendungszwecks und der Qualität werkstoffgerecht lagern, Holzfeuchte messen | | | 2 | |