Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute

§ 1

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§ 2

... Für die Durchführung des Übereinkommens ist dieSeemannsordnungmaßgebend. ...
§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)