Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Das Ausbildungsunternehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
- Aufgaben und Bedeutung des Groß- und Außenhandels im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreiben
- b)
- Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsunternehmens sowie seine Stellung am Markt erläutern
- c)
- Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellen
- d)
- Art und Rechtsform des Ausbildungsunternehmens darstellen
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1.2 | Organisations- und Entscheidungsstrukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
- Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsunternehmens erläutern
- b)
- Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern
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1.3 | Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
- betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbesondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- d)
- die Positionen einer Entgeltabrechnung erklären
- e)
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsunternehmens erklären
- f)
- Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für das Unternehmen darstellen
- g)
- betriebliche Ziele und Grundsätze bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben
- h)
- Ziele sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung, insbesondere der Personalbeurteilung im Ausbildungsunternehmen, erklären
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1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Beschaffung und Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Handelsspezifische Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) | - a)
- Ziele, Konzepte, Transportmittel und Lagerstätten der Logistikkette darstellen
- b)
- logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen, Verträge abschließen
- c)
- rechtliche Vorschriften für das Transportwesen anwenden, Transportrisiken beurteilen und absichern
- d)
- Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wiederverkäufern sowie Schwachstellen der Wertschöpfungskette analysieren, Fehlerquellen beseitigen und Prozesse optimieren
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2.2 | Beschaffungsplanung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) | - a)
- Bedarf an verschiedenen Artikeln und Warengruppen unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
- branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugsquellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen für die Warenbeschaffung auswerten
- c)
- Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientierter Sortimente unter Berücksichtigung branchenüblicher Produkte entwickeln
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2.3 | Wareneinkauf (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) | - a)
- Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen
- b)
- Angebote insbesondere hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Qualität, Menge, Preis, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen
- c)
- Waren bestellen, Auftragsbestätigungen prüfen
- d)
- Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
- e)
- Eingangsrechnungen und Lieferpapiere sachlich und rechnerisch prüfen
- f)
- Reklamationen unter Berücksichtigung der vertraglichen Verpflichtungen bearbeiten
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2.4 | Waren- und Datenfluss (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) | - a)
- Ziele, Aufbau und Funktion des betrieblichen Warenwirtschaftssystems darstellen
- b)
- Warenbewegungen zur Steuerung und Kontrolle des Warenflusses erfassen
- c)
- Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss berücksichtigen
- d)
- Stammdaten anlegen und prüfen, Änderungen veranlassen
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2.5 | Warensortiment (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) | - a)
- Informationen über Waren des betrieblichen Sortiments zur Aneignung von Warenkenntnissen einholen und für die Kundenberatung nutzen
- b)
- branchenübliche Fachausdrücke, Normen, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten anwenden
- c)
- Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen
- d)
- warenbezogene rechtliche Vorschriften anwenden
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2.6 | Warenversand (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) | - a)
- Versandinstruktionen und Abrufe erteilen, Versand- und Begleitpapiere ausfüllen
- b)
- vom Ausbildungsbetrieb genutzte Beförderungs- und Frachtarten begründen, Transportkosten ermitteln
- c)
- Warenversand planen
- d)
- Liefertermine festlegen und kontrollieren, Reklamationen bearbeiten
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3 | Vertrieb und I Kundenorientierung I (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) I | |
3.1 | Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
- Zielgruppen und Absatzgebiete beschreiben, Möglichkeiten der Markterkundung sowie Vertriebswege des Ausbildungsunternehmens beurteilen
- b)
- Marktaktivitäten des Ausbildungsunternehmens mit Wettbewerbern vergleichen
- c)
- verkaufsfördernde Maßnahmen planen und durchführen
- d)
- Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen anbieten und ihre Wirkung als Marketinginstrument darstellen
- e)
- qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
- f)
- Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maßnahmen der Kundenbindung durchführen; kundenorientiert handeln
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3.2 | Kalkulation und Preisermittlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
- Preise ermitteln
- b)
- Folgen von Preisänderungen darstellen und Handlungsmöglichkeiten vorschlagen
- c)
- Kalkulationen durchführen
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3.3 | Verkauf und Kundenberatung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) | - a)
- Aufträge bestätigen und bearbeiten, Rechnungen erstellen
- b)
- durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen
- c)
- Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln
- d)
- Anfragen bearbeiten und Angebote unter Berücksichtigung von entsprechenden Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen
- e)
- kunden- und ergebnisorientierte Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
- f)
- Kundenreklamationen bearbeiten, rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- g)
- Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
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4 | Information und I Zusammenarbeit I (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) I | |
4.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
- externe und interne Informations- und Kommunikationsquellen und -systeme auswählen und nutzen
- b)
- Daten und Informationen erfassen, sichern und pflegen
- c)
- Regelungen des Datenschutzes einhalten
- d)
- Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- e)
- Möglichkeiten des elektronischen Handels nutzen
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4.2 | Teamarbeit, Kommunikation und Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
- Handlungskompetenz von Mitarbeiten, Information, Kommunikation und Kooperation für Geschäftserfolg, Arbeitsleistung und Betriebsklima nutzen
- b)
- die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren,
- c)
- Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- d)
- Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- e)
- Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
- f)
- zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
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4.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) I | - a)
- fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
- fremdsprachige Informationen nutzen
- c)
- Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
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5. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle I (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) I | |
5.1 | Buchen von Geschäftsvorgängen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
- Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären
- b)
- Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchen
- c)
- Abschlussarbeiten vorbereiten
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5.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
- Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument erläutern
- b)
- Kosten erfassen und überwachen
- c)
- betriebliche Leistungen bewerten und verrechnen
- d)
- Kennzahlen auswerten und Konsequenzen für das Unternehmen ableiten
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5.3 | Zahlungsverkehr und Kredit (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
- Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Lieferanten und Kunden bearbeiten
- b)
- betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung anwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzen
- c)
- Auskünfte über Geschäftspartner einholen und bewerten
- d)
- aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten von Kunden Maßnahmen ableiten
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Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Fachrichtung Großhandel | |
1.1 | Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.1) | - a)
- Wareneingangskontrolle durchführen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten
- b)
- Wareneingänge erfassen und Waren lagern
- c)
- Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, prüfen und dokumentieren, Reklamationen durchführen
- d)
- betriebliche Lagerorganisation und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung begründen
- e)
- Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Maßnahmen einleiten
- f)
- Warenbestände zur Inventur aufnehmen und mit den Buchbeständen vergleichen
- g)
- Waren kommissionieren und versandfertig machen
- h)
- Transportkosten ermitteln, Versanddispositionen durchführen
- i)
- Logistikdienstleistungen auswählen und einsetzen
- j)
- Tourenplanungen unter Nutzung interner und externer Informationssysteme erstellen
- k)
- rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
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1.2 | Warenwirtschaftssystem (§ 4 Abs. 2 Nr. 1.2) | - a)
- Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren
- b)
- Maßnahmen zur Steuerung von Warenfluss und Lagerbestand durchführen
- c)
- Umschlagshäufigkeit ermitteln
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2 | Fachrichtung Außenhandel | |
2.1 | Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.1) | - a)
- Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen feststellen; Veränderungen der Bedingungen auf nationalen und internationalen Märkten und deren Auswirkungen beurteilen
- b)
- unterschiedliche Formen der Geschäftsanbahnung nutzen
- c)
- mit in- und ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren und Geschäftsabschlüsse tätigen
- d)
- brachenbezogene Vorschriften des Außenwirtschafts- und Zollrechts, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften anwenden
- e)
- Transportmittel und -wege im internationalen Warenverkehr unter Berücksichtigung von Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren erkunden sowie Frachtverträge abschließen
- f)
- internationale Transportversicherungsbedingungen und gebräuchliche Klauseln anwenden sowie Versicherungsfälle bearbeiten
- g)
- Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläutern und Kreditabsicherung vorbereiten
- h)
- außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen, insbesondere Akkreditiv anwenden
- i)
- für den internationalen Handel übliche Warendokumente beschaffen, erstellen und prüfen
- j)
- Zollpapiere prüfen, Zölle und Abgaben errechnen
- k)
- international gebräuchliche Klauseln und Handelsusancen anwenden
- l)
- internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogene Arbitrage erläutern
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2.2 | Fremdsprachige Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.2) | - a)
- in einer Fremdsprache korrespondieren und kommunizieren
- b)
- fremdsprachige Offerten, Gebote und Abschlussbestätigungen erstellen
- c)
- fremdsprachige Warendokumente bearbeiten
- d)
- fremdsprachiges Informationsmaterial auswerten
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