Zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen wurde am 31. Mai 1994 der Zweite Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Sachsen mit Gesetz vom 8. Juli 1994 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 1342) und der Landtag des Freistaates Thüringen mit Gesetz vom 19. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen S. 933) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 9 Abs. 3 am 1. August 1994 in Kraft getreten.
In analoger Anwendung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben.
Der Bundesminister des Innern