Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

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Zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg wurde am 3. September 1996 der Dritte Staatsvertrag über die Änderung der Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Bayern mit Beschluß vom 18. Dezember 1996 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 503) und der Landtag des Landes Baden-Württemberg mit Gesetz vom 11. Dezember 1996 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 750) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 30 Abs. 2 am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht.
Bundesministerium des Innern