Zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 12./21. November 1997 der Zweite Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Niedersachsen mit Gesetz vom 28. Januar 1998 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 74) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 10. Februar 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 142) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. April 1998 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 16. April 1998 - Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 484 / Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. April 1998 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 222).
Die in Artikel 1 des Staatsvertrages genannte Anlage liegt bei der Bezirksregierung Hannover in Hannover und bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg sowie - in dem die jeweiligen Grenzabschnitte betreffenden Umfang - bei den örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht.
Bundesministerium des Innern